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Autor Thema: Stadtwerke Stein  (Gelesen 14542 mal)

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Offline dagobert

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Stadtwerke Stein
« am: 27. Dezember 2006, 15:49:39 »
testat einer wirtschaftsprüfungsgesellschaft ausreichend ?

sehr geehrte damen und herren,

ich bin seit einiger zeit dabei, mit hilfe von musterbriefen der verbraucherschutzverbände, die gaspreiserhöhung zum september diesen jahres mit dem §315 abzuwehren. der versorger hat mir nun zum einen das testat einer wirtschaftsprüfungsgesellschaft geschickt, die die weitergabe der einkaufspreise im zusammenhang mit den vertraglichen bindungen und damit die anpassung der tarife bescheingen. ist das ausreichend ?

zusätzlich wurde auf urteile des landgerichtes münchen I vom 09.06.2006 und des landgerichtes heilbronn verwiesen.
weiterhin wurde mir angeboten die preiserhöhung unter den vorbehalt der rückforderung zustellen  bzw. den gasversorger zu wechseln. allerdings gibt es laut energienetz scheinbar gar keinen anderen lieferanten für meine stadt. was soll ich davon halten ?

im voraus besten dank für ihr bemühen.

mit freundlichen grüssen

dagobert

Offline kamaraba

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Stadtwerke Stein
« Antwort #1 am: 27. Dezember 2006, 16:11:04 »
@dagobert

Teilen Sie doch mal dieser Runde mit, um welchen Versorger es sich hier
handelt.
Vielleicht gibt es hier schon eine Thread dazu.
In die Kugel schauen können wir alle nicht. :wink:

Gruss aus der EnBW Hauptstadt Karlsruhe
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Offline dagobert

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Stadtwerke Stein
« Antwort #2 am: 27. Dezember 2006, 16:13:35 »
es handelt sich um die stadtwerke stein.
ich habe dazu keine beträge gefunden.

Offline kamaraba

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Stadtwerke Stein
« Antwort #3 am: 27. Dezember 2006, 16:31:09 »
@dagobert

das Testat ist keinesfalls ausreichend noch geeignet die Billigkeit festzustellen oder zu beweisen. Dies kann nur eine Gericht.

http://www.stst.de/CF_3102852.pdf

"Wess Brot ich ess, dess Lied ich sing"

Alles andere wurde hier schon mehrfach abgehandelt
Billigkeitskontrolle von Gaspreisen (Stand)
Unbilligkeitseinwand für Neu-Einsteiger

Auf keinen Fall "unter Vorbehalt" zahlen, das Geld ist nämlich weg.
Eigene Rechnung aufmachen (Basis 2004) und die Abschlagszahlungen
entsprechend dann nach unten anpassen. Dies alles Ihren Stadtwerken
schriftlich mitteilen und zurücklehnen.

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Offline RR-E-ft

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Stadtwerke Stein
« Antwort #4 am: 27. Dezember 2006, 16:53:19 »
@dagobert

Es handelt sich schon um kein Testat, sondern lediglich um eine "Bescheinigung".

Es fehlt ein Testatvermerk, der eine Haftung der WP- Gesellschaft auch im Verhältnis zu Dritten begründen könnte.

Es wurde nicht untersucht, in welchem Umfange etwaige  Kostensteigerungen durch Kostensenkungen an anderer Stelle ausgeglichen werden konnten.

Schließlich wurde die "Billigkeit" der Gesamtpreise, bestehend aus Grund- und Arbeitspreis, überhaupt nicht untersucht.

Eine solche Bescheinigung ist nach der BGH- Rechtsprechung zum Nachweis der Billigkeit ungeeignet.


Vgl. S 16 UA unter c:


http://www.agfw.de/fileadmin/dokumente/rec/BGH_911002_VIIIZR240-90.pdf

Offline dagobert

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Stadtwerke Stein
« Antwort #5 am: 27. Dezember 2006, 18:13:32 »
vielen dank für die infos. sie haben mir ein stück weit die augen geöffnet.
dennoch eine frage:
wie kann es sein, daß mich der versorger angesichts der fehlenden möglichkeit zum wechsel in meiner stadt auf einen anderen versorger verweist ?

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke Stein
« Antwort #6 am: 27. Dezember 2006, 18:18:58 »
@Dagobert

Da fragen Sie am besten Ihren Versorger selbst oder lassen die Redaktion der "Sendung mit der Maus" für eine entsprechende Sach- und Lachgeschichte recherchieren. :wink:

Offline Cremer

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Stadtwerke Stein
« Antwort #7 am: 27. Dezember 2006, 20:23:29 »
@dagobert,

stellen Sie mal Ihren Versorger "auf den Prüfstein" und fragen mal wie man Gas von einem anderen Versorger beziehen kann. Er möge als Netzbetreiber auch gleich Vorschläge unterbreiten, denn er kennt ja die fremden Gasanbieter in seinem "Netz".

Schließlich müssen die einen Antrag auf Durchleitung bei ihm stellen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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