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@HG24Die Kostentragung ist in § 8 AVBV geregelt. Vielleicht lesen Sie noch einmal den Absatz 3 und 4.Rückbau bedeutet Herstellung des ursprünglichen Zustandes. Wie der erfolgt, ob mit Schubkarre oder Hubschrauber und Lastensegler, ist relativ egal.Urteile gibt es dazu einige. Besonderheiten gelten in den neuen Bundesländern nach § 9 Grundbuchbereinigunggesetz.Ein Rechtsanwalt wird darüber gern beraten.Unser Thema hier ist der Preisprotest und nicht der Rückbau.
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