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Autor Thema: Stadtwerke Backnang: Erhöhung um 18%  (Gelesen 15831 mal)

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Offline hollmoor

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Stadtwerke Backnang: Erhöhung um 18%
« Antwort #15 am: 25. Januar 2005, 07:15:37 »
Zitat von: \"MartinG\"
Hallo,

mein Gasversorger hat heute in der Tageszeitung die neuen Gaspreise veröffentlicht. Natürlich wurden die bisherigen Preise nicht mit angegeben, diese sind aber noch im Internet abrufbar. Hier die Preise:

Bisher: Netto: 3,48ct; brutto 4,04ct
Neu: Brutto: 4,10ct, netto 4,76ct

Abgesehen davon, dass der Versorger offenbar nicht in der Lage ist, Brutto von Netto zu unterscheiden, ist dies eine Preiserhöhung von satten 18%. Im Gegenzug wurde der monatliche Grundpreis von 14,83€ auf 14,50€ gesenkt.

Wo liegt denn eigentlich der \"Rekord\" der Erhöhung?

Gruß
MG



Hallo,eine Angabe zum \"Rekord\" der Erhöhung!

Unsere Stadtwerke haben zum 1.10.von 2,95 Euro netto,auf 3,23 Euro netto und nochmals ab 1.1.05 auf 3,54 Euro netto erhöht.Das sind rekordverdächtige 20 %.Es handelt sich hierbei um die Stadtwerke in 29633 Munster. Muß noch dazu sagen,dass wir eigenes Gas aus Förderungen in unserer Umgebung beziehen.

Gruß hollmoor
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline MartinG

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Stadtwerke Backnang: Erhöhung um 18%
« Antwort #16 am: 31. Januar 2005, 23:38:47 »
Inzwischen habe ich von den Stadtwerken Backnang ein freundliches Schreiben bekommen, in dem der Preisanstieg mit dem Verweis auf die allgemein gestiegenen Gaspreise begründet wird.

Bezüglich §315 BGB wird auf ein Urteil des Kammergerichts Berlin verwiesen, wonach die Billigkeitseinrede nur in einem Rückforderungsprozess geltend gemacht werden könne. Man werde deshalb die jeweils gültigen Erdgaspreise in volem Umfang einziehen.

Das Kriterium der Unbilligkeit sei schon deshalb nicht erfüllt, weil der Auslöser die Erhöhung der Vorlieferanten-Preise \"und die sonstigen Kosten im Versorgungsbereich\" war.

Der komplette Brief ist hier nachzulesen.

Gruß
MG

Offline Mr. Morler

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Stadtwerke Backnang: Erhöhung um 18%
« Antwort #17 am: 01. Februar 2005, 00:55:32 »
Hallo zusammen

klar ist 18% auf einen Schlag heftig...

Zitat von: \"Cremer\"

...wenn sie Preise in einem Schritt um 18 % erhöhen. Man hätte dann viel früher in kleinen Schritten (2-3%) begingen müssen die Preise in kürzen Zeitintervallen zu erhöhen.  


Aber bei uns in MG hat die NVV im Oktober 04 um über 13% und im Januar nochmals um über 7% erhöht. Macht - quasi seit Oktober - eine Erhöhung um über 19%. Von dem Gerücht, dass im Mai die nächste Runde kommen soll, will ich erst anfangen, wenn ich es schriftlich habe;-(((

Ich finde eine Erhöhung nicht wirklich besser, wenn sie auf mehrere Häppchen verteilt wird. Aber natürlich sind diese kleinen Häppchen so viel besser verdaulich (hat schon unser Finanz-Eichel mit der Tabaksteuer so gesehen).
AUGENWISCHEREI fällt mir dazu nur ein!

Grüße
Frank

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke Backnang: Erhöhung um 18%
« Antwort #18 am: 01. Februar 2005, 10:09:32 »
Zu den Berliner Instanzentscheidungen gibt es bereits Beiträge. Die Rechtsprechung des BGH ist eine andere, vgl. Urteil vom 30.04.2003 - VIII ZR 278/02.

Zu den Erhöhungen gilt Folgendes:

Viele Versorger hatten frühzeitig, zum Beispiel bereits im September 2004 ihre Preise um über 12 % erhöht, obschon die Ferngasgesellschaften zum 01.10.2004 ihre Preise nur um 4 % erhöhten und der Gasbezugspreis nur einen Bruchteil der Endverbraucherpreise ausmacht.

Über den Gaseinkauf selbst hat sich ja nichts dramatisch verteuert:

Löhne und Gehälter, Kosten des Leitungsnetzes, Verwaltungskosten wie Miete oder Gebäudekosten Fuhrpark etc. pp.

Zum 01.01.2005 war eine weitere Preiserhöhung des Marktführers Ruhrgas (60 % Marktanteil) von 12 % angekündigt.


Wenn die Versoger also ihre Preise bereits \"vorsorglich\" im Oktober kräftig erhöhten, ohne dass die Bezugspreise in diesem Zeitpunkt überhaupt schon entsprechend gestiegen waren, wurden hierdurch über die gesamte Heizperiode ordentliche Gewinne (Erlöse nicht von entsprechenden Kosten unterlegt) produziert.

Dies ist gegeüber den Kunden des Unternehmens gerade unbillig.

Deshalb ist es eine fadenscheinige Begründung, man habe die Preise deshalb auf einen Schlag ordentlich erhöht, um über die gesamte Heizperiode stabile Preise zu gewährleisten.

Die Bezugskosten machen ca. 1/4 bis 1/3 an den Endverbraucherpreisen aus.

So hätte die Preiserhöhung von Oktober bis einschließlich Dezember also nur 1,2 % betragen dürfen, ab Januar nochmals um  4 %.

Voraussetzung dafür wäre jedoch auch, dass die Preissenkungen, die sich aus den gesunkenen Erdgasimportpreisen nach der BAFA- Statistik 2004 gegenüber 2003 (www.bafa.de) ergaben, im selben Maßstab an die Kunden weitergegeben wurden. Dies war ersichtlich oft nicht der Fall.

Voraussetzung wäre weiter, dass die Preiserhöhungen der Vorlieferanten auf überhaupt noch wirksamen Gasbezugsverträgen beruhen.

Die Verträge könnten jedoch bereits jetzt unwirksam sein, wenn sie kartellrechtlich unzulässig sind, vgl. hierzu unter Neuigkeiten.

Nach alldem müssen die Preiserhöhungen von 18 % als unbillig erscheinen. Der Versorger muss die Billigkeit der Preiserhöhungen nachweisen.

Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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