Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Widerspruch fristen?

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tommyt:
Hallo,

ich habe eigentlich nur eine frage.
mein versorger hat zum 1.10.2004 um 6% erhöht.
ich habe, da ich weder eine zeitung noch fehrnsehen habe, erst jetzt davon erfahren.
kann ich dennoch dieser preiserhöhung widersprechen oder ist es zu spät?

danke für jede info!

gruss tommyt

Cremer:
Hallo,
ich würde, wie schon so oft hier im Forum genannt, unter Bezug auf § 315 BGB  widersprechen und nur eine Erhöhung auf 2% billigen.

Wie so ein Musterschreiben ausssieht, finden Sie ebenfalls hier im Forum oder im Internet auf den Seiten der Verbraucherzentralen.

Ich würde ferner bitten, die (kommende) (Jahrers-)Abrechnung auf die max. 2% Steigerung aussteleln zu wollen. Sofern dies nicht der Fall ist, würde ich die Einzugsermächtigung zurückziehen und die Jahresabrechnung auf den um 2% gesteigerten Jahrespreis überweisen.

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