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Autor Thema: Preisanpassungen nicht unbillig lt. Amtsgericht ???  (Gelesen 6961 mal)

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Offline Angel

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Preisanpassungen nicht unbillig lt. Amtsgericht ???
« am: 19. Dezember 2006, 11:24:57 »
Hallo @ll

Ich habe folgendes Problem ,ich habe meinem  Energieversorger  ( Harz Energie) die Unbilligkeit gem. Musterbrief erklärt und bekam nach einigem hin und her folgenden Brief.


Unsere Preisanpassungen zum 01.10.2004 sowie 01.08.2005 sind gerichtlich überprüft worden. Das Amtsgericht Goslar hat mit rechtskräftigem Urteil
 ( Az. 4C 360/05 ) vom 20.12.2005 bestätigt das diese Preisanpassungen nicht gem. § 315 BGB unbillig sind.


Darüber hinaus hat das Amtsgericht Osterode in zwei weiteren Verfahren
 ( AZ 2C 122/06 und 2C 258/06 vom 08.09.2006 ) unsere Preisanpassungen zum 01.08.2005 und 20.01.2006 geprüft. Es wurde bestätigt dass unsere Preisanpassungen nicht gem. § 315 BGB unbillig sind. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig und werden in der nächsten Instanz neu verhandelt man ist aber zuversichtlich das das Urteil der 1. Instanz bestätigt wird.

Es wurde festgestgestellt das die hHarz Energie nicht verpflichtet ist ihre gesamte Kalkulation offenzulegen und es wurde nachgewiesen das die höheren Gasbezugskosten nicht in vollem Umfang an die Kunden weitergegeben wurden.



Stimmt das alles ???


Wenn ja sieht es für die Unbilligkeit schlecht aus


Wie soll ich micht jetzt verhalten ?

Hat der Energieversorger recht ???




Vielen dank für alle Antworten im voraus




Angel

Offline Cremer

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Preisanpassungen nicht unbillig lt. Amtsgericht ???
« Antwort #1 am: 19. Dezember 2006, 11:56:50 »
@Angel,

nun, wenn Sie sich hier im Forum und auf den Seiten von www.energienetz.de informiert haben, dann wissen Sie, dass alle Urteile in dieser Hinsicht bisher für die Kunden ausgesprochen wiurden.

Nurt in diejenigen Fällen, wo Kunden teilsunwissend und mit ggf. evetuell nicht fachlich versierten Anwälten selbst geklagt haben, wafren die Amtsgerichten zu anderen Rechtsprechungen gekommen.

Dies dürfte auch vermutlich in diesen beiden zitierten Urteilen der Fall gewesen sein, sofern es uerteiel und keien Beschlüsse waren.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline RR-E-ft

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Preisanpassungen nicht unbillig lt. Amtsgericht ???
« Antwort #2 am: 19. Dezember 2006, 12:03:10 »
@Angel

Es wurden nicht alle Urteile für die Kunden ausgesprochen.

Woher Herr Cremer diese Aussage nimmt, vermag ich nicht zu beurteilen.

Zu den genannten Urteilen wurde doch schon mitgeteilt, dass sie sich allesamt in der Berufung befinden und es dort zu einer völligen Neubeurteilung kommen kann.

Dabei ging es auch ersichtlich immer nur um Feststellungsklagen von Verbrauchern, jedoch nicht um Zahlungsklagen des Versorgers.

Eine solche Zahlungsklage eines Versorgers  hat erst vor kurzem das AG Haldensleben abgewiesen (vgl. Urteilssammlung).

Soweit ersichtlich, verlangen alle Landgerichte eine Offenlegung der Preiskalkulation.

Im Übrigen wird morgen (20.12.2006) ggf. schon eine erste BGH- Entscheidung erwartet.

Offline RR-E-ft

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Preisanpassungen nicht unbillig lt. Amtsgericht ???
« Antwort #3 am: 22. Dezember 2006, 18:31:03 »
@Angel

Bei Harz Energie waren wohl bisher die Netzkosten zu hoch, wurden von der Regulierungsbehörde gekürzt:

http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/8396.pdf

Dann müssen wohl auch die darauf kalkulierten Endverbraucherpreise unbillig überhöht sein.

 

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