Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Stromsperre nach Jahresendabrechnung

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ESG-Rebell:

--- Zitat von: \"Europe\" ---Mein Mann und ich sind beide berufstätig. Unser Gehalt ist aber wirklich arg gering und so beziehen wir ausserdem Hilfe zum Lebensunterhalt. Wir haben zwei Kinder im Alter von 16 und vier Jahren.
--- Ende Zitat ---

Doppelverdiener mit 2x Kindergeld und dann noch Sozialfall? Etwa beide 1-Euro-Jobber? Oh Mann - es wird immer krasser in Deutschland!


--- Zitat von: \"Europe\" ---... Nachzahlung von fast 500 Euro ... und diese Forderung können wir einfach nicht in einer Summe zahlen.

Also bat ich die Avacon um eine Ratenzahlung.
Diese wurde heute morgen per Mail abgelehnt, da unsere Abschläge auch unregelmässig bezahlt werden. Wir haben zwar immer bezahlt, aber oft auch erst nach der Mahnung.
--- Ende Zitat ---


Eure angespannte Finanzsituation bringt Euch auch juristisch in eine schlechtere Lage. Es ist bereits aktenkundig, dass ihr riskante Kunden seid. Daher stehen für Avacon die Chancen sehr gut, Euch den Gashahn abzudrehen, wenn Ihr wieder mal - auch nur wenige Euro - im Verzug seid.

Natürlich könnt und sollt auch Ihr Euch gegen unbillige Preisforderungen wehren. Ihr müsst aber unbedingt darauf achten, die von Euch nicht bestrittenen Forderungsanteile fristgerecht zu bezahlen!

Gruss,
ESG-Rebell

Netznutzer:
Wenn ihr erst mal ein wenig Ruhe für die nächsten Monate haben wollt, wechselt den Strom und Gasanbieter. Dann entfällt sofort jede Grundlage für eine Sperrung. Anschl. müsst ihr dass Finanzielle in Ordnung bringen. Wenn euer Grundversorger kein Interesse an einer Ratenzahlung hat, gibt es eigentlich keinen Grund, weiter von ihm versorgt zu werden. Wie esg bereits geschrieben hat, sieht es jetzt natürlich schlecht aus, wenn ihr plötzlich Einwände geltend macht.
Bis dann

NN

taxman:
Die Beweggründe, weshalb einer den Unbilligkeitseinwand bringt, können doch sehr unterschiedlich sein. Nichtsdestotrotz sind alle legal.

Es ist egal ob es einer, im ersten Moment, nur des Geldes wegen macht. Durch den Unbilligkeitseinwand kann ein jeder kurzfristig völlig legal sparen.

Vielleicht besteht die Möglichkeit den nicht geleisteten Betrag im nachhinein noch anzusparen, sodass im Zweifelsfall die Forderung immer noch anerkannt und bezahlt werden kann.

Hier ist rasche Hilfe gefragt.

Der beste Weg ist sicherlich die Forderung erstmal anzuzweifeln und mit dem Unbilligkeitseinwand gegenzurechnen. Dadurch vermindert sich sicherlich der Nachzahlungsbetrag um etliche hundert Euros.

Eine eventuell verbleibende Nachzahlung sollte dann hoffentlich nicht mehr das Problem sein.

Grüße
taxman

taxman:

--- Zitat von: \"Netznutzer\" ---Wenn ihr erst mal ein wenig Ruhe für die nächsten Monate haben wollt, wechselt den Strom und Gasanbieter.
--- Ende Zitat ---


Netznutzer,

Stromanbieterwechsel sollte möglich sein, ob man dadurch spart bezweifle ich.

Ist dir bekannt ob Europe den Gasanbieter in Helmstedt wechseln kann?

Grüße
taxman

AKW NEE:
Bei manchen Tipps, die mensch hier zu lesen bekommt, stehen mir die Haare zu berge.
Taxmann hat Recht, schnelle Hilfe ist gefragt. Es gilt auch nicht zu unterscheiden zwischen einem Unbilligkeitseinwand 1. und 2. Klasse. Ich jedenfalls bin froh über jeden einzelnen der diesen Schritt macht.

Es geht keinem von uns etwas an, wie @Europe in diese Notlage gekommen ist. Keiner von uns hätte " kluge " Ratschläge gegeben, wenn nur gesagt worden wäre, ich will mich gegen die hohen Energiekosten wären, bitte helft mir. Bei einigen Beiträgen hier fällt mir ein Zitat von Wilhelm Busch ein, die Gans hat zwei gleichlange Beine, überhaupt das Linke!

@Europe
Ihr müsst jetzt viel lesen. Taxmann und ich haben Euch hierzu ein paar hinweise gegeben. Ihr müsst dann entscheiden, was Ihr machen wollt.
Hier habt Ihr mehrere Möglichkeiten:

-Ihr geht zum Sozialamt. Dort bekommt Ihr vielleicht ein Darlehen, das Ihr abzahlen müsst. In der Regel wird danach der Abschlag an den Versorger direkt vom Sozialamt gezahlt, dies natürlich nur, wenn Eurer Anspruch beim Sozialamt so hoch ist. Damit wäre der Anspruch der Avacon anerkannt und Euer Weg in die Schuldenfalle ist perfekt.

-Ihr legt den Unbilligkeitseinwand ein. Hier ist noch die Frage, welche Tarife Ihr habt.

Nach dieser Entscheidung kann dann konkret Hilfestellung gegeben werden. Aber entscheiden müsst Ihr, dass kann Euch keiner abnehmen.

Gruß

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