@bigfamily
Nicht bitten, sondern "zur Meidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung und kartellrechtlicher Weiterungen" schriftlich eine unverzügliche Rücknahme der Sperrandrohung unter Verweis auf diePressemitteilung des BKartA v. 22.09.2006 fordern.
Soweit es um Gas gehen sollte, zudem auf die Rechtsprechung des LG Dresden v. 30.06.2006 und des OLG Dresden v. 11.12.2006 verweisen, wonach alle Preiserhöhungen unwirksam waren.
Bei fruchtlosem Fristablauf, ggf. schon vorher, einen Rechtsanwalt einschalten, dass dieser für eine gerichtliche Klärung sorgen kann, bevor ggf. gesperrt wird.
Weihnachten bei Kerzenschein mag romatisch sein, es wäre aber schlecht, wenn Strom und Gas gesperrt würden.
Vorsorglich ein Hausverbot erteilen, so wie immer bei Sperrandrohungen.
Unbedingt prüfen, ob wirklich alle bisherigen Kürzungen von Einwendungen und Einreden gedeckt sind, nicht etwa aus Vershen zuviel gekürzt wurde.
VZ informieren und ggf. um Unterstützung bitten.