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Autor Thema: Flexstrom  (Gelesen 15172 mal)

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Offline WN7Pu

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Flexstrom
« Antwort #15 am: 23. November 2007, 18:51:00 »
Zitat
Original von witkis
... Kündigt der Kunde innerhalb seines 14-tägigen Rücktrittsrechts, so sollte diese Kündigung möglichst per Einschreiben Einwurf sein, mindestens. Schließlich muss man später nachweisen können, dass auch die Kündigung abging. Wenn nicht und sie geht im Hause Flexstrom verloren oder \"absichtlich verloren\", so steht der Kunde in der Beweisnot.
Das Gleiche gilt bei der Kündigung zum Jahresende oder im Falle des Sonderkündigungsrecht nach Preiserhöhungen.

Ist sodann die Kündigung geschrieben, sollte im Brief auch sofort der Widerruf der Einzugsermächtigung drin stehen. Und das mit sofortiger Wirkung, ....

Die Praxis:

- Auftrag (online): 14.11.2007
- Auftragsbestätigungseingang (Post):  19.11.2007
- Widerruf des Auftrags (eMail) an widerruf@flexstrom.de: 19.11.2007
- Widerruf des Auftrags (Fax) an 030)254998820: 19.11.2007
- Widerruf des Auftrags (Einschreiben mit Rückschein): 20.11.2007
(alle Widerufe  o h n e   Widerruf der Einzugsermächtigung)
- Kündigungsbestätigungseingang (Post): 23.11.2007


Offline bjo

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Flexstrom
« Antwort #17 am: 11. Dezember 2007, 14:18:59 »
Zitat
Original von Netznutzer
http://www.zfk.de/zfkGips/Gips;jsessionid=9576139DCFADFDFA48611902C4858A71?Anwendung=MeldungenAnzeigen&Methode=Einzelmeldung&Mandant=ZFK&AuswahlRessourceID=4528
Gruß

NN

Die Stadtwerke Hanau haben wohl nichts besseres zu tun?!

jeder der zu Flexstrom wechselt kann sich leicht ausrechnen ob sich das lohnt.
Da finde ich die Werbung von E wie e... schlimmer !


PS: warum meckert keiner über die Pr. Handy Karten ?

Offline Netznutzer

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Flexstrom
« Antwort #18 am: 22. Januar 2008, 00:23:38 »

 

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