Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Was tun, wenn noch keine Info über Preiserhöhung ?

<< < (2/2)

RR-E-ft:
Innerhalb der Allgemeinen Versorgung zu den Allgemeinen Tarifen wird eine Änderung erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam,  § 4 Abs. 2 AVBV. Nachweispflichtig für die Veröffentlichung ist der Versorger, weshalb man nicht selbst die Presse bestürmen muss.

Innerhalb von Sonderverträgen kann es nicht viel anders sein, da bei einem Abweichen der Vertragsbedingungen vom Leitbild der AVBV diese regelmäßig unwirksam sind nach den sog. AGB-Vorschriften im BGB.

Eine Bekanntgabe mit der Rechnung ist keine öffentliche Bekanntgabe. Wie wollte man damit auch neue Preise abrechnen, die erst mit dem Zugang der Rechnung überhaupt wirksam werden. Auch eine Veröffentlichung im Internet reicht wohl nicht aus, da dieses immer noch nicht allen zur Verfügung steht.

Auch Rentner etc. pp. müssen schließlich von der Preisänderung zuvor in geeigneter Form informiert werden, auch und gerade in Bezug auf das Sonderkündigungsrecht gem. § 32 Abs. 2 AVBV.

Ein gedrucktes Exemplar der AVBV erhalten Sie kostenlos auf Verlangen von Ihrem Versorger.

Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Timo_Beil:
Das bedeutet, dass die Veröffentlichung in dem Magazin der Stadtwerke einer solchen öfff. Bekanntmachung entspricht !? :!:
Andersherum gefragt, was passiert, wenn mein Widerspruch heute bereits den Versorger erreicht ?

Und bitte evtl. eine Antwort auf meine Frage:
Sollte man abwarten in der Hoffnung, dass die Versorger einsichtig werden ? Aus Protestgründen, würde ich allerdings heute bereits gerne widersprechen, um die \"Bewegung\" zu unterstützen ! :wink:

Danke für Eure Antworten vorab !

Viele Grüße Timo

Cremer:
@Timo_Beil
Ich würde sofort Widerspruch mit Hinweis auf das Infomagazin gemäß §315 BGB schriftlich einlegen. :wink:

@Longint
Achtung, ich kann mir nicht vorstellen, dass da 30% erhöht wurden. Vergleichen Sie vielleicht hier unterschiedliche Tarife? Sondertarif mit Allg. Tarif. (Kleinstabnehmertarif) Bitte nochmal prüfen! Welche Stadtwerke sind das?

Bei uns veröffentlicht die Stadtwerke Bad Kreuznach GmbH auch nur in der Tagespresse. In einem meiner Widerspruchsbegründungen habe ich, weil ich den Gas-Sondertarif A habe (Heizung),  dies gerügt. Der Sondertarif A setzt die AVBGas gemäß Internetauftritt außer Kraft, gemäß den besonderen Vertragsbestimmungen zum Sondertarif A gelten aber weiterhin die AVBGas.  
http://www.stadtwerke-kh.de/erdgaspreise.shtml
Da hier Widersprüche sind, habe ich den Stadtwerken mitgeteilt, dass ich künftig allgemein veröffentlichte Preiserhöhungen in tagespresse und Internet für den Gas-Sondertrarif ablehne und akzeptiere nur persönliche. Antwort darüber steht noch aus.  :twisted:
Ich habe nur eine Mitteilung erhalten, dass man sich bezügl. des Hinweises auf eine widersprüchliche Ausführung im Internetauftritt bedankt und man wolle es ändern. :cry:
Warten wir ab!!

Navigation

[0] Themen-Index

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln