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Heizungsanbieter: kein Vertrag -> keine Vorauszahlung

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ichweissnicht:
@ Cremer: Das hat nichts mit Bequemlichkeit zutun, sondern das wurde explizit vom VM so "vorgeschrieben": Ich melde Sie dann gleich beim Strom- und Gasversorger mit den im Übergabeprotokoll vermerkten Zählerständen an. Das mache ich immer so.
Beim Strom hat es ja auch direkt geklappt, obwohl es der selbe Anbieter ist ...

Btw., wahrscheinlich wäre es bei eigener Anmeldung auch nicht anders gekommen, da der Anbieter laut eigener Aussage noch immer Probleme hat: http://www1.ndr.de/ndr_pages_std/0,2570,OID3378500,00.html
Nru daß es sich bei der Familie eben nicht um nicht erfolgte Abbuchungen geht sondern darum, daß man eigentlich noch gar nicht Kunde ist.

Der Artikel, den ich selbst vorhin erst gefunden habe, hilft aber auch schon weiter, ich hab ihn gleich mal ausgedruckt.


@ Schwalmtaler: Danke für die Tips. Vond er Rückstellung wird natürlich kein Wort gesagt, das ist ja "Privatvergnügen".
Aber kann die Familie überhaupt einen Unbilligkeitseinwand gem. §315 BGB einreichen, wenn sie doch den Vertrag erst zu den neuen Konditionen abschließen?


Danke an alle.

Gruß,
ichweissnicht

Schwalmtaler:
Ja, kann die Familie! Oder wurde ein Preis ausgehandelt? Ich denke nicht, also Musterschreiben ausdrucken bzw. runterladen (ist auch der Gesamtpreis gerügt? Hab lange nicht mehr das Musterschreiben angeklickt) und mit den entsprechenden Daten füllen.

Jetzt noch entscheiden, ob nur gekürzte Abschläge oder keine Zahlung, dementsprechender Hinweis im Musterschreiben und ab damit. Aber erst nachdem eine Kundennummer mit der richten Zählernummer vorliegt!!!

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