Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

BGW empfiehlt Anpassung durch Änderungskündigung

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RR-E-ft:
Der BGW empfiehlt offenbar eine Anpassung laufender Verträge an die Bestimmungen der GVV jedenfalls für (Norm) Sonderverträge durch Änderungskündigungen:

http://www.vetek.de/public_html/material/EN-06-11-20/Wesche.pdf

M. E. ist eine Vertragsanpassung von Sonderverträgen an die GVV schon nicht notwendig.

Bei Tarifkunden in der Grundversorgung hat diese Anpassung  durch öffentliche Bekanntmachung ohne Kündigung zu erfolgen.

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