Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Abrechnungsfalle für Gaskunden - Was wird berechnet?  (Gelesen 21803 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Abrechnungsfalle für Gaskunden - Was wird berechnet?
« Antwort #15 am: 06. Dezember 2006, 20:09:51 »
@superhaase

Da brauchen wir uns nicht zu streiten. Es wird wohl die gezündete Flamme sein, die sodann den Sauerstoff aus der Umgebungsluft zehrt und somit die Luft ansaugt (vgl. "Feuersturm"). Gas, das soweit verdünnt wäre, dass es sich nicht mehr zünden oder die Flamme ausgehen ließe, wäre eben nicht vorteilhaft.

Es spielt für die Erörterung vor Gericht, um die es eigentlich geht, keinerlei Rolle.

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Abrechnungsfalle für Gaskunden - Was wird berechnet?
« Antwort #16 am: 06. Dezember 2006, 22:40:05 »
@superhaase,

gerade deshalb bestreite ich als Techniker die Beimengung von reiner Luft in das Gasleitungsnetz.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline Christian Guhl

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.382
  • Karma: +6/-4
  • Geschlecht: Männlich
Abrechnungsfalle für Gaskunden - Was wird berechnet?
« Antwort #17 am: 06. Dezember 2006, 23:08:39 »
Das ist doch ein Weg um auch Sondervertragskunden eine noch weitergehende Kürzung zu ermöglichen.
Wenn nicht über den Preis, dann über den Verbrauch. Bisher habe ich den Faktor aus dem Durchschnitt der letzten Jahre errechnet. Das scheint den Versorger noch nicht weiter zu stören. Jedenfalls wurde in den Mahnungen mit keinem Wort darauf eingegangen.Also setze ich den Faktor in Zukunft bei 2 oder 3 (oder 0,5) an. Irgendwann wird schon eine Reaktion eintreten.

Offline superhaase

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 4.098
  • Karma: +7/-6
  • Geschlecht: Männlich
Abrechnungsfalle für Gaskunden - Was wird berechnet?
« Antwort #18 am: 07. Dezember 2006, 07:15:18 »
@Cremer:
Bestreiten kann man viel, dass es gemacht wird habe ich gezeigt.
Man müsste schon recht viel Luft zumischen, bis das Gemisch zündfähig wird.
Ansonsten weicht es jetzt zu sehr vom Thema des Threads ab...
8) solar power rules

Offline haenle

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 9
  • Karma: +0/-0
Abrechnungsfalle für Gaskunden - Was wird berechnet?
« Antwort #19 am: 18. Dezember 2006, 18:57:43 »
Das Thema Umrechnungsfaktor sollte man wirklich mal vertiefen.

Nicht wegen der Frage Luft oder was sonst, irgend ein Inertgas wie Stickstoff, soll es mancherorts auch sein, sondern wegen der Falschberechnung wegen Nichtmessung.
 
Natürlich ist das Verfahren über DVGW und Eichbehörden weitgehend abgesichert, aber eine Kontrolle findet überhaupt nicht statt. Nicht mal die Stadtwerke kümmern sich darum. Denen ist ja völlig wurscht was sie abrechnen, weil die ja zu bezahlen haben was ihnen die Vorlieferanten vorrechnen; und das holen sie sich noch IMMER alles vom Endkunden. SO läuft das doch.
Der Faktor wird so bemessen, dass die Kohle stimmt, die sie sich verpflichtet haben abzuliefern!

Beispiel Stadtwerke Friedrichshafen Das Gas kommt von Eon; die mischen, die messen und sonst niemand! Die SWF bekommen von Eon die Werte für die DVGW Formel und bingo! Alles stimmt. Jeder kann nachrechen keiner hat sich bereichert. Oder doch?
Das nachzuweisen bedeutet Eon auf die Finger zu schauen. Wer wagt das? NICHT die Stadtwerke. Denen ist das egal. Der Kunde? Der muß Zähne zeigen.
Selbst die Töchter der Eon haben keinen blassen Schimmer was sie da rechnen. Brennwertmessungen sind sowieso kein Thema für ein Stadtwerk; das können die nicht. Volumen ja Druck, Temperaturen ok. Drum gibts ja die Formeln. Aber Brennwert, der gehört Eon!!! Und wird den niederen Chargen am Übergabepunkt vorgerechnet!!

Es gab vor einiger Zeit eine bundesweite Untersuchung der Eichämter die gut dokumentiert ist, etliche Abmahnungen nach sich zog, und die alle wesentlichen Formeln etc enthält. (Wenns interessiert, das steht im Internet; ausserdem könnte ich mal bei der hiesigen Eichdirektion anfragen, ob man sich dort vorstellen kann in Sachen Umrechnungsfaktoren etwas mehr Licht ins Dunkel zu bringen. Bitte mir sagen ob)
Entscheidend ist auch, dass das Verfahren bestenfalls dafür gebaut ist, dass sich die Endverteiler nicht ständig bereichern und mehr ver- als einkaufen(wenn sie denn noch selbst messen würden). Eine \'Gerechtigkeit\' innerhalb der Gruppe der Kunden ist nicht vorgesehen - was ich zu viel bekomme, hat mein Nachbar halt weniger - dazu müßte das ganze Verfahren samt aller Zähler verbessert werden. Es müßte die Temperatur des Gases am Volumenmessort zeitgenau erfasst und bewertet werden. Technisch keine Frage, aber wen interessiert das? Ein Abschlag auf alle Preise(respektive der Monatswerte des Umrechnungsfaktors) in der richtigen Größenordnung täts doch eigentlich.
Aber bitte dann mit einer strengen unabhängigen Kontrolle und richtig. Also Offenlegung und unregelmäßige Stichproben; wehe wer erwischt wird.

Grüße aus Stuttgart

Offline Amiran

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 16
  • Karma: +0/-0
Abrechnungsfalle für Gaskunden - Was wird berechnet?
« Antwort #20 am: 20. Dezember 2006, 12:02:13 »
Hallo,

als Kunde die Zähne zu zeigen, wäre nötig. Aber auch zu wissen, worüber wir uns beschweren.
Prüfen läßt sich indirekt der Heizwert des Gases, falls Wärmemengenzähler eingebaut sind.
Im Jahre 2002 wurde ich stutzig: 2001 und 2002 je 1.800cbm Gas verbraucht (sind also etwa 18.000 kWh), beide Jahre etwa 25cbm Wasser erwärmt, geheizt jedoch laut techem-Wärmezählern 2001: 15.700 kWh und 2002: 11.700 kWh (also 25% weniger).
Die Antwort der Stadtwerke auf diese Mitteilung hin: ich könne den Gaszähler ja kostenpflichtig nachprüfen lassen.
Dort liegt das Problem wahrscheinlich nicht dort, sondern im Heizwert des Gases.

Eventuell ließen sich die Eichämter auf Trab bringen, wenn mehr Kunden solche Ungereimtheiten vortrügen.

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Abrechnungsfalle für Gaskunden - Was wird berechnet?
« Antwort #21 am: 20. Dezember 2006, 13:01:40 »
@Amiran

Bis zum Beweis des Gegenteils gehe ich davon aus, dass es sich bei dem sog. "Faktor" um eine einseitige Festlegung des Versorgers handelt, der unmittelbar Einfluss hat auf die vertragliche Leistungspflicht des Kunden (Rechnungsbetrag), so dass auch insoweit § 315 BGB zur Anwendung kommen kann mit der Folge, dass die Festlegung des Faktors nachvollziehbar und prüffähig nachgewiesen werden muss.

Mit dem Balgenzähler, der nur das Volumen misst, hat das alles nichts zu tun.

Offline Amiran

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 16
  • Karma: +0/-0
Abrechnungsfalle für Gaskunden - Was wird berechnet?
« Antwort #22 am: 20. Dezember 2006, 13:35:36 »
@ RR-E-ft
Eben, die Volumenzählung ist nur der eine Teil, der andere ist die Messung des Heizwertes.
Man kann sich auf den berechtigten Standpunkt zurückziehen, daß im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung auch der Brennwert prüfbar nachgewiesen werden muß. Günstiger ist es natürlich, belegen zu können, daß berechtigte Zweifel an den angegebenen Brennwerten bestehen.

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Abrechnungsfalle für Gaskunden - Was wird berechnet?
« Antwort #23 am: 20. Dezember 2006, 14:00:07 »
@Amiran

Die Darlegungs- und Beweislast trifft immer denjenigen, der die Festlegung trifft.

Wenn man darüber selbst über keinerlei Informationen verfügt, kann man auch keine Zweifel an der Ordnungsgemäßheit aufzeigen. Dazu müsste man zunächst wissen, wie der Faktor überhaupt in concreto vor Ort zustande gekommen sein soll.

Schon das weiß man indes nicht.

Offline Pelikan

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 143
  • Karma: +0/-0
Abrechnungsfalle für Gaskunden - Was wird berechnet?
« Antwort #24 am: 20. Dezember 2006, 22:40:46 »
moin moin,

"Wenn man darüber selbst über keinerlei Informationen verfügt, kann man auch keine Zweifel an der Ordnungsgemäßheit aufzeigen"

Unter der Voraussetzung, das die Temeratur (wie in G685) als konstant angenommen wird, hilft die Physik weiter.

Isotherme Zustandsänderung Temperatur konstant und pV konstant
Also Druck mal Volumen ist konstant.

Gemessen wird beim Balgenzähler nur das Volumen.
Somit bedeutet eine Druckminderung um 1% auch ein Mehrvolumen von 1% und damit auch 1% Aufpreis.

Druckmessungen mit 1% sind schon im Labor problematisch. Von "im Freien" gar nicht zu reden.

Beruflich habe ich mit Druckmessungen zu tun. Das verwendete Druckmessgerät kann nur bei einem Eichamt kalibriert werden, das andere Eichamt hat selber kein Vergleichsinstrument mit höherer Genauigkeit.

Auf Grund physikalischer Grundlagen ist also Zweifel an einer ordnungsgemäßen Abrechnung angebracht.

Zum Vergleich Bei der Stromversorgung wird beim Kunden die abgenommene WIRKLEISTUNG gemessen.


Mit Gruß vom
Pelikan

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Abrechnungsfalle für Gaskunden - Was wird berechnet?
« Antwort #25 am: 20. Dezember 2006, 22:46:13 »
@Pelikan,

Sie vergessen womöglich, welche Meßgenauigkeit den Balgenzählern seitens der Eichämter zugestanden werden oder auch nicht.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Abrechnungsfalle für Gaskunden - Was wird berechnet?
« Antwort #26 am: 21. Dezember 2006, 00:09:24 »
@Cremer

Der Balgenzähler mag bis zur neunten Stelle hinter dem Komma ganz genau messen.

Er misst immer nur das Volumen - mehr nicht und nichts anderes!

Deshalb kommt es auf die Messgenauigkeit insoweit überhaupt nicht an.

Offline Pelikan

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 143
  • Karma: +0/-0
Abrechnungsfalle für Gaskunden - Was wird berechnet?
« Antwort #27 am: 21. Dezember 2006, 00:39:22 »
moin moin,

mal was zum lesen
http//www.lmg-lmet.de/pdf/Balgengaszaehler.pdf

"Deshalb kommt es auf die Messgenauigkeit insoweit überhaupt nicht an."
..Den Zahlenwert kann man dann aber doch mit dem ebendso fiktivem Brennwert zur Preisbildung nutzen.;-)

Irendwie reden hier alle aneinander vorbei oder meinen das selbe.

Für mich ist nur von Bedeutung, ob der in irgendeinem VNG-Labor irgendwann bestimmete Brennwert auch bei mir so ankommt.
Das nachzuweisen ist Aufgabe des Versorgers.
Selbst auf Nachfrage werden da keine monatlichen Werte genannt.



Mit Gruß vom
Pelikan

Offline AKW NEE

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 913
  • Karma: +0/-0
    • http://www.villa-13.de
Abrechnungsfalle für Gaskunden - Was wird berechnet?
« Antwort #28 am: 21. Dezember 2006, 08:53:20 »
Hier ist nicht die Frage, ob das Volumen, der Druck oder auch der Brennwert genau gemessen werden kann. Ich bin der festen Überzeugung es kann.

Die erste Frage ist doch, ob die Berechnung die zur Feststellung des Brennwertfaktors führt nachvollziehbar ist. Hier sind sich doch alle einig, dass dies nicht der Fall ist.

Die zweite Frage ist, welche Werte werden zur Berechnung eingegeben und entsprechen diese der physikalischen Wirklichkeit an den jeweiligen Gaszählern.

Die Berechnung des Brennwertfaktors beruht in der Hauptsache auf feststehende Normwerte. Hier sind es um Gas- und Luftdruck, Gastemperatur, -feuchtigkeit usw.. Variable Größen sind die geodätische Höhe und  der Brennwert des Gases.

Wer hat jetzt die Normwerte festgesetzt. Die Abkürzung ist DVGW, soll heißen. Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches. Mitglieder sind auch alle Großen Versorger mit Ihren Tochtergesellschaften, die meisten Stadtwerke und Regionalversorger. Im Vorstand des Landesverbandes Niedersachsen sind z.B. mehrere Mitarbeiter von E.ON Avacon. Alles nachzulesen im Internet. Ausgerechnet dieser Verband soll auch Verbraucherinteressen berücksichtigen? Na ja, ist ja Weinachten, da kann man sich was wünschen.

Gruß

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Abrechnungsfalle für Gaskunden - Was wird berechnet?
« Antwort #29 am: 21. Dezember 2006, 09:54:14 »
@Leute,

ich glaube wir meinen alle das Gleiche.

Wie AKW NEE schon sagte, der Brennwertfaktor ist maßgebend und m.E. das schwächste Glied in der Kette, soll heißen, man kann an dem Brennwertfaktor am besten die Stellschraube ansetzen.

Wie ich bereits letztes Jahr durch Schriftverkehr mit der Eichdirektion Bad Kreuznach festgestellt habe, ist in der Tat der angebene Brennwert auf der Jahresrechnung ein "Abrechnungsbrennwert" und nicht der physikalsch richtige Berennwert.

Früher hatten die SW KH nach Einführung des Brennwertes mehrfach bis zu 4 mal im Jahr den Brennwert geändert und dies auf den Jahresrechnungen dargestellt. Heute gibt es nur noch einen für das ganze Jahr. Hat auch mit den gebildeten Höhenzonen zu tun.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz