Erdgas ist ein
Naturprodukt wie etwa Leder und Kork.
Die chemische Zusammensetzung und damit dessen Energiegehalt ist regelmäßigen Schwankungen unterworfen, abhängig auch davon, aus welchen Quellen und wann das Gas bezogen wurde, ob es etwa zwischengespeichert und vermischt wurde etc.
Weitere Faktoren wie Luftdruck und Temperatur haben Einfluss:
http://www.erdgas-suedsachsen.de/content/kdbetreuung_faq.php#Anchor-Was-11481http://www.vip-potsdam.de/swp/de/energie/angebote-ewp/erdgas-ewp/erdgasumrechnung-ewp/st_erdgasumrechnung.php :idea:
http://www.stadtwerke-bochum.de/etc/medialib/stwbo/PDF/PDF_Broschueren_Allgemein.Par.0007.File.tmp/Stadtwerke_Bochum_GmbH_Broschuere_dvgw_Ihre_Gasabrechnung.pdfhttp://www.ewe.de/33_5875.phpEs gibt folgende
DVGW- Regelwerke:
G 685 Gasabrechnung inkl.1. Beiblatt von April 1995 -Arbeitsblatt- 4/93
G 685-2-B 2. Beiblatt zum DVGW-Arbeitsblatt G 685 -
Mengenaufteilung innerhalb einer Abrechnungszeitspanne -Arbeitsblatt- 12/04
G 685-3-B 3. Beiblatt zum DVGW-Arbeitsblatt G 685 - Ersatzwertbildung von abrechnungsrelevanten Gasdaten -Arbeitsblatt- 12/04
http://www.dvgw.de/service/pdf/g685_2b_3b.pdfDie Sicht der
Eichbehörden:
http://www.agme.de/News/G685_Gasabrechnung.pdfhttp://www.sachsen.de/de/bf/verwaltung/eichbehoerde/infos/pdf/BGW_DVGW_Chemnitz_2004.pdfhttp://www.agme.de/News/Schwerpunktsaktion_Zusammenfassung.pdf :!:
Neue Zusatzproblematik:
http://www1.mlu.sachsen-anhalt.de/llg/konaro/vortraege/fachgespr7_060406/fg7_rieke.pdfBemerkenswert:
Einige Versorger geben vor, sie könnten den
Faktor, beeinfluss durch die Zusammensetzung des gelieferten Gases, wie auch den Einfluss von Luftdruck und Temperatur für ein ganzes Abrechnungsjahr bereits
im Voraus bestimmen, was eigentlich unmöglich sein sollte:
http://www.sw-doebeln.de/erdgas_erdgastarife.html "Die am Zähler abgelesenen Kubikmeter werden mit einem Faktor, der den Heizwert und die physikalischen Zustandsgrößen des gelieferten Erdgas berücksichtigt, multipliziert. Dieser Faktor hat im Abrechnungsjahr 2006 den Wert von 10,55." Der Faktor für das Abrechnungsjahr 2006 soll bereits zum 01.01.2006 in der Presse veröffentlicht worden sein. :roll:
Schließlich kann man indes nicht sicher wissen, ob der
Vorlieferant im Wettbewerb seinen Erdgasbezug aus verschiedenen Quellen nicht umstellt. Im Wettbewerb ist nichts mehr fix, sondern alles immer im Fluss, so wie das Bezugsportfolio aus verschiedenen Quellen und Speichern. Der Gasversorger am Ende der Kette weiß also regelmäßig nichts davon, ob und wann der Vorlieferant seinen Bezug nach Marktlage (temporär) umstellt. Es kommt darauf an, wo der Impoteur auf dem
weltweiten Energiemarkt gerade einkauft (Turkmenien, Kasachstan, Russland, Norwegen, Niederlande, Iran, Indien....)
An den Balgenzählern gemessen wird nur der Volumendurchsatz einer bestimmten Gasmenge in Kubikmetern.
Zur Abrechnung gebracht wird jedoch keine Gasmenge in Volumeneinheiten, sondern der in der Gasmenge enthaltene
Energiegehalt in Kilowattstunden (kWh)- auch als Verbrauch bezeichnet, der von vielen Faktoren wie chemsischer Zusammensetzung des Gases, aber auch Luftdruck und Temperatur abhängig ist.
Der Kunde selbst kann diesen erst aus dem Gasvolumen zu ermittelnden
Verbrauch deshalb nicht nachvollziehen. Er wird auch am Zähler nicht angezeigt, auch wenn man dies laienhaft denkt.
Man sollte deshalb, spätestens wenn man auf Zahlung verklagt wird, den zur Abrechnung gestellten
Verbrauch mit Nichtwissen bestreiten.
Als Gaskunde ist man unter keinem Gesichtspunkt in der Lage, den Verbrauch selbst zu ermitteln und festzustellen.
Der Versorger muss dann Darlegungen zur Verbrauchsermittlung machen, wobei er nicht damit gehört werden kann, er sei in der Lage, den Energiegehalt der zukünftigen Erdgaslieferungen bereits im Voraus zu bestimmen. Das ist offensichtlich schlicht unmöglich.
Dazu müsste man nicht nur die chemische Zusammensetzung des Erdgases, sondern auch den jeweiligen wetterabhängigen Luftdruck und die Temperatur im Zeitpunkt der Lieferung bereits sicher vorhersagen können.
Wer das kann, ist ggf. nicht mehr darauf angewiesen, mit dem Verkauf von Erdgas sein Geld zu verdienen.Erdgaskunden sollten deshalb die Augen offen halten und vorsichtshalber den abgerechneten
Verbrauch mit Nichtwissen betreiten und sich dessen Ermittlung
nachvollziehbar und prüffähig erklären lassen. Hierzu sollte man den Erdgaslieferanten schriftlich auffordern.
Schließlich will man ja wissen, wie die Zahlen auf der Rechnung zustande kommen und sich aus diesen der Rechnungsbetrag
nachvollziehbar ergibt.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt