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Autor Thema: Abrechnungsfalle für Gaskunden - Was wird berechnet?  (Gelesen 20624 mal)

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Offline RR-E-ft

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Abrechnungsfalle für Gaskunden - Was wird berechnet?
« am: 04. Dezember 2006, 22:46:59 »
Erdgas ist ein Naturprodukt wie etwa Leder und Kork.

Die chemische Zusammensetzung und damit dessen Energiegehalt ist regelmäßigen Schwankungen unterworfen, abhängig auch davon, aus welchen Quellen und wann das Gas bezogen wurde, ob es etwa zwischengespeichert und vermischt wurde etc.

Weitere Faktoren wie Luftdruck und Temperatur haben Einfluss:

http://www.erdgas-suedsachsen.de/content/kdbetreuung_faq.php#Anchor-Was-11481

http://www.vip-potsdam.de/swp/de/energie/angebote-ewp/erdgas-ewp/erdgasumrechnung-ewp/st_erdgasumrechnung.php  :idea:

http://www.stadtwerke-bochum.de/etc/medialib/stwbo/PDF/PDF_Broschueren_Allgemein.Par.0007.File.tmp/Stadtwerke_Bochum_GmbH_Broschuere_dvgw_Ihre_Gasabrechnung.pdf

http://www.ewe.de/33_5875.php


Es gibt folgende DVGW- Regelwerke:

G 685 Gasabrechnung  inkl.1. Beiblatt von April 1995  -Arbeitsblatt-  4/93

G 685-2-B 2. Beiblatt zum DVGW-Arbeitsblatt G 685 - Mengenaufteilung innerhalb einer Abrechnungszeitspanne  -Arbeitsblatt-  12/04    

G 685-3-B 3. Beiblatt zum DVGW-Arbeitsblatt G 685 - Ersatzwertbildung von abrechnungsrelevanten Gasdaten  -Arbeitsblatt-  12/04

http://www.dvgw.de/service/pdf/g685_2b_3b.pdf


Die Sicht der Eichbehörden:

http://www.agme.de/News/G685_Gasabrechnung.pdf

http://www.sachsen.de/de/bf/verwaltung/eichbehoerde/infos/pdf/BGW_DVGW_Chemnitz_2004.pdf

http://www.agme.de/News/Schwerpunktsaktion_Zusammenfassung.pdf :!:

Neue Zusatzproblematik:

http://www1.mlu.sachsen-anhalt.de/llg/konaro/vortraege/fachgespr7_060406/fg7_rieke.pdf


Bemerkenswert:

Einige Versorger geben vor, sie könnten den Faktor, beeinfluss durch  die Zusammensetzung des gelieferten Gases, wie auch den Einfluss von Luftdruck und Temperatur  für ein ganzes Abrechnungsjahr bereits im Voraus bestimmen, was eigentlich unmöglich sein sollte:

http://www.sw-doebeln.de/erdgas_erdgastarife.html

"Die am Zähler abgelesenen Kubikmeter werden mit einem Faktor, der den Heizwert und die physikalischen Zustandsgrößen des gelieferten Erdgas berücksichtigt, multipliziert. Dieser Faktor hat im Abrechnungsjahr 2006 den Wert von 10,55."
 

Der Faktor für das Abrechnungsjahr 2006  soll bereits zum 01.01.2006 in der Presse veröffentlicht worden sein. :roll:

Schließlich kann man indes nicht sicher wissen, ob der Vorlieferant im Wettbewerb seinen Erdgasbezug aus verschiedenen Quellen nicht umstellt. Im Wettbewerb ist nichts mehr fix, sondern alles immer im Fluss, so wie das Bezugsportfolio aus verschiedenen Quellen und Speichern. Der Gasversorger am Ende der Kette weiß also regelmäßig nichts davon, ob und wann der Vorlieferant seinen Bezug nach Marktlage (temporär) umstellt. Es kommt darauf an, wo der Impoteur auf dem weltweiten Energiemarkt gerade einkauft (Turkmenien, Kasachstan, Russland, Norwegen, Niederlande, Iran, Indien....)


An den Balgenzählern gemessen wird nur der Volumendurchsatz einer bestimmten Gasmenge in Kubikmetern.

Zur Abrechnung gebracht wird jedoch keine Gasmenge in Volumeneinheiten, sondern der in der Gasmenge enthaltene Energiegehalt in Kilowattstunden  (kWh)- auch  als Verbrauch bezeichnet, der von vielen Faktoren wie chemsischer Zusammensetzung des Gases, aber auch Luftdruck und Temperatur abhängig ist.

Der Kunde selbst kann diesen erst aus dem Gasvolumen zu ermittelnden Verbrauch deshalb nicht nachvollziehen. Er wird auch am Zähler nicht angezeigt, auch wenn man dies laienhaft denkt.

Man sollte deshalb, spätestens wenn man auf Zahlung verklagt wird, den zur Abrechnung gestellten Verbrauch mit Nichtwissen bestreiten.

Als Gaskunde ist man unter keinem Gesichtspunkt in der Lage, den Verbrauch selbst zu ermitteln und festzustellen.

Der Versorger muss dann Darlegungen zur Verbrauchsermittlung machen, wobei er nicht damit gehört werden kann, er sei in der Lage, den Energiegehalt der zukünftigen Erdgaslieferungen bereits im Voraus zu bestimmen. Das ist offensichtlich schlicht unmöglich.

Dazu müsste man nicht nur die chemische Zusammensetzung des Erdgases, sondern auch den jeweiligen wetterabhängigen Luftdruck und die Temperatur  im Zeitpunkt der Lieferung bereits sicher vorhersagen können.

Wer das kann, ist ggf. nicht mehr darauf angewiesen, mit dem Verkauf von Erdgas sein Geld zu verdienen.

Erdgaskunden sollten deshalb die Augen offen halten und vorsichtshalber den abgerechneten Verbrauch mit Nichtwissen betreiten und sich dessen Ermittlung nachvollziehbar und prüffähig erklären lassen. Hierzu sollte man den Erdgaslieferanten schriftlich auffordern.

Schließlich will man ja wissen, wie die Zahlen auf der Rechnung zustande kommen und sich aus diesen der Rechnungsbetrag nachvollziehbar  ergibt.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Cremer

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Abrechnungsfalle für Gaskunden - Was wird berechnet?
« Antwort #1 am: 05. Dezember 2006, 07:49:00 »
@Fricke,

das Thema hatten wir bereits letztes Jahr ausführlich

Brennwerte

Aber, es weihnachtet sehr: Alle Jahre wieder  :wink:

In dieser Hinsicht habe ich meine Meinung.

Auch der rege Schriftverkehr seinerzeit mit der Eichdirektion Bad Keruznach zeigte es zwischen den Zeilen auf: "Wir kontrolllieren doch. Es ist doch alles in Ordnung, du blöder Bürger!"
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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Abrechnungsfalle für Gaskunden - Was wird berechnet?
« Antwort #2 am: 05. Dezember 2006, 18:23:30 »
@Cremer

In diesem Beitrag geht es darum, dass Versorger den Faktor im Voraus festgesetzt haben und  wie man sich als Kunde in einem Zahlungsprozess des Versorgers prozessual dazu verhält. Um die Arbeit der Eichbehörden geht es diesmal gerade nicht.

Möglicherweise spielt das bei Ihnen auch noch einmal eine Rolle.

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben und versprochen ist versprochen.
Morgen Kinder, wird´s was geben..... :wink:

Offline superhaase

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Abrechnungsfalle für Gaskunden - Was wird berechnet?
« Antwort #3 am: 05. Dezember 2006, 18:46:52 »
Ich hab mal wo gelesen, dass die Stadtwerke durch variables Beimengen von Luft den Brennwert in etwa konstant halten können.
ciao,
sh
8) solar power rules

Offline RR-E-ft

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Abrechnungsfalle für Gaskunden - Was wird berechnet?
« Antwort #4 am: 05. Dezember 2006, 18:50:56 »
@superhaase

Vollkommen egal. Man sollte nicht versuchen, sich selbst etwas zusammenzureimen zu Dingen, bei denen man nicht dabei war und von denen man keine Kenntnis hat. Das ist genauso schädlich wie die Einbildung, man würde selbst den angemessenen Preis kennen.

Im Falle eines Falles sollte man auf einen schlüssigen und nachvollziehbaren Vortrag im Prozess gespannt sein. Eine einmalige Gelegenheit, die sich sonst nicht bietet.

Der Beitrag richtet sich deshalb an die Kollegen in der forensischen Praxis, wo schon Versorger auf Zahlung geklagt haben.

Man wird den Faktor als einseitige Festlegung des Versorgers zu bezeichnen und diese als unbillig zu rügen haben....

Es ist dann Sache des Klägers, darzulegen und ggf. zu beweisen, dass er keinerlei Ermessen in Anspruch genommen hat, sondern punktgenau bei dem Ergebnis landen musste und wie dieses ganz konkret zustande kam.

Offline Cremer

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Abrechnungsfalle für Gaskunden - Was wird berechnet?
« Antwort #5 am: 05. Dezember 2006, 23:42:52 »
@Fricke,

natürlich können die Stadtwerke Krueznach auch einen mittleren Brennwertfaktor ab 4. Quartal nennen, also im voraus.

Schließlich lesen die den Zähler auch bereits Mitte bis Ende November ab und erstellen bereits schon die Rechnung.

Wenn man dann am 31.12.06 die Zählerstände mitteilt, ist die Jahresarechnung bereits im Zustellungsgang. Dann kommt eine neue Rechnung.
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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Abrechnungsfalle für Gaskunden - Was wird berechnet?
« Antwort #6 am: 05. Dezember 2006, 23:59:59 »
@Cremer

Offensichtlich haben Sie das Problem nicht erkannt, um welches es sich im Ausgangsbeitrag handelt, wo ein Brennwert im Voraus für das gesamte Abrechnungsjahr in der Presse bekannt gegegen worden sein soll.

Das hat mit Ihrem Fall zunächst herzlich wenig zu tun.

Und ich würde den auf der Rechnung erscheinenden Faktor, bei dessen Ermittlung ich nicht dabei war, und wo ich das Ergebnis der Ermittlung Schritt für Schritt auch nicht ohne entsprechende Darlegungen nachvollziehen kann, in jedem Falle entsprechend bestreiten.

Wenn Sie natürlich selbst wissen, dass der auf der Rechnung ausgewiesene Faktor in Ordnung ist, macht das keinen Sinn.

Sie haben dann eben den Nachteil, dass Sie selbst zuviel wissen. Und genau das kann manchmal schaden, so wie die eingebildete Kenntnis oder feste Überzeugung vom angemessenen Preis.

Ich bezweifle, dass Ihnen gegenüber die Ermittlung Schritt für Schritt nachgewiesen wurde. Aber manchem ist schon eine Überzeugung genausogut wie Wissen und er begnügt sich damit.

Den Sonderfall Ihrer Stadtwerke kann man jedoch ggf. im entsprechenden Thread unter Stadt/ Versorger weiter diskutieren.

An dieser Stelle soll es um die Grundsatzfrage als solche gehen.

Eines ist sicher:

Eine ex-ante- Ermittlung des Faktors ist unmöglich.

Möglicherweise sollte man sich dazu noch einmal in die DVWG- Arbeitsblätter vertiefen, wo es auch um Messwerte geht, die zur Ermittlung herangezogen werden.

Es kommt darauf an, wann was wo gemessen wurde und wie es in die Ermittlung sodann Eingang fand.

Möglicherweise kennt ja jemand die notwendigen Messwerte, bevor er überhaupt  etwas gemessen hat. Der Fall dürfte jedoch selten sein....

Offline Cremer

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Abrechnungsfalle für Gaskunden - Was wird berechnet?
« Antwort #7 am: 06. Dezember 2006, 00:09:02 »
@Fricke,

ich denke schon, das Problem erkannt zu haben.

Was ich sagen will ist, dass ich Mitte des Jahres tel. bei den SW KH den Brennwertfaktor zwecks Abrechnung der Heizung mit meinen Mietern abgefragt habe.

Und siehe da, die haben den Jahresmittelwert mir genannt, also im Voraus.

Es sind ja immer Abrechnungsbrennwerte und nicht die tatsächlichen physikalischen, welche angegeben werden !!

Ob ich diesem Glauben schenke oder nicht, ist eine andere Sache. Sie wollen mir unterstellen, ich würde wissen, dass der Faktor in Ordnung ist. Eben nicht, wie aus der Diskusion letztes Jahr über den Brennwert mit der Eichdirektion und unserer Bürgerinitiative.
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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Abrechnungsfalle für Gaskunden - Was wird berechnet?
« Antwort #8 am: 06. Dezember 2006, 00:21:12 »
@Cremer

Ein Techniker sollte wohl wissen, dass es unmöglich ist, auf konkreten Messwerten beruhende Ergebnisse ex-ante zu bestimmen.

Das können allenfalls bestimmte Künstler mit besonderer Begabung.

Wie jemand - wer auch immer - demgegenüber "natürlich" dazu in der Lage sein sollte, vermag ich nicht nachvollziehen.

Mithin lassen sich solche Werte wohl offensichtlich nicht im Voraus bestimmen. Und wenn man sie nicht im Voraus bestimmen kann, so können allenfalls besonders Hellsichtige im Voraus sichere Kenntnis haben.

Ex- Post wird man Ergebnisse ermitteln können, wobei sich die Frage stellt, ob man sie zutreffend ermittelt hat. Darum ging es.

Wer nicht dabei war und es sich nicht hat Schritt für Schritt nachvollziehbar erklären lassen, der kann es glauben oder - wenn er Thomas heißt - sicherheitshalber noch einmal nachfragen und sich vergewissern.

Klarheit kann man eben allenfalls erlangen, in dem man eine einmalige Gelegenheit dazu  in einem Prozess wahrnimmt.

Dabei sollten wir es belassen.

Offline AKW NEE

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Abrechnungsfalle für Gaskunden - Was wird berechnet?
« Antwort #9 am: 06. Dezember 2006, 09:29:13 »
Hallo und guten Tag,
die Frage des Brennwertfaktors muss, wie ich finde, viel kritischer diskutiert werden, als wir dies bisher getan haben.

Der Brennwertfaktor gibt natürlich nicht den reinen Brennwert des Gases an. Der Eindruck ist aber falsch, es würde sich hier nicht um einen physikalischen Wert handeln. Wenn hier Zweifel bestehen hilft eine längere Lektüre der Technischen Blätter G 685!

Eine Frage ist, ob der Brennwertfaktor in korrekter Auslegung der Technischen Blätter ermittelt wird.

Eine andere Frage ist, ob die Arbeitsblätter G 685 die physikalische Wirklichkeit berücksichtigen.

Bei beiden sage ich nein.

Natürlich hat Fricke recht, wenn er sagt, dass der Brennwertfaktor nicht im Voraus bestimmt werden kann. Eine solche Aussage wäre so zuverlässig, als wenn Ben Wettervogel, die Wettervorhersage verbindlich für ein Jahr im Voraus machen würde.

Es gibt hier ein Messprotokoll für den Übergabepunkt in Lüchow, das die Aussage von Herrn Fricke bezüglich der Druckschwankungen bestätigt. Dieses Protokoll zeigt aber noch eine Auffälligkeit. In 2004 und 2005 stieg pünktlich zum beginn der Heizperiode der Brennwert steil an. Nach Angabe des Vorlieferanten blieb dieser aber konstant.

Bei der Berechnung des Wertes nach G 685 wird der Normdruck von 1032mbar angenommen. Tatsächlich ist der Druck beim Verbraucher aber nur max. 1000mbar. Hierfür hat der Versorger, zumindest hier, in sein Netz technische Regeleinheiten eingebaut. Zusätzlich befindet sich vor jeder Gasuhr beim Endabnehmer eine Sicherungseinheit, die den Druck nochmals auf 1000mbar begrenzt. Nun weiß jeder Techniker, wenn sich bei einem Gas der Druck verringert, wird der Volumeninhalt geringer. Wenn der Volumeninhalt sich verringert nimmt automatisch der Brennwert ab. Wenn dem so ist, verkaufen die regionalen Versorger mehr Gas in kWh, als sie vom Vorlieferanten einkaufen.
Nun könnte Mensch der Meinung, sein so genau ließe sich der Gasdruck nicht regulieren, und es wäre anzunehmen, das der Gasdruck im Jahresmittel über 1000mbar liege. Dies wäre für unser Anliegen noch besser. Die Gasuhren sind nur für einen Druck von max. 1000mbar zugelassen bzw. geeicht. In diesem Fall wäre die Messung mit der Gasuhr mehr als fragwürdig.

So gibt es viele Frage beim Thema Brennwertfaktor, die allein mit dem Hinweis auf vorheriger Diskussionen und der G 685 nicht beantwortet werden.
Gruß

Offline superhaase

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Abrechnungsfalle für Gaskunden - Was wird berechnet?
« Antwort #10 am: 06. Dezember 2006, 11:30:55 »
@AKW NEE:
Verwechselst Du da nicht Gasdruck mit Luftdruck beim Verbraucher?
Beides hängt natürlich zusammen, aber trotzdem ist Deine Argumentation nicht richtig denke ich. (die Abrechnung der Vorlieferanten untereinander interessiert mich erst mal nicht, ich beziehe mich im Folgenden auf den Endabnehmer)
Im Niederdruckgasnetz z.B. eines Stadtwerkes herrscht ein ständig schwankender Überdruck, der bei der Abrechnung überhaupt keine Rolle spielt. Das Netz hat insofern ein gewisses Atmungsvolumen, dass auch zur Speicherung und Pufferung schwankender Verbrauchslasten genutzt wird. Vor dem Gaszähler beim Verbraucher befindet sich ein Druckregler, der den Entnahmedruck auf meist 20mbar Überdruck bezgl. der Umgebungsluft regelt. Daher dann die normierten 1032mbar, die für Meereshöhe und durchschnittliches Wetter gelten. Dieser Wert wird dann mit einem Höhenfaktor an die Höhe der Entnahmestelle über N.N. angepasst. Der Wert kann also sehr wohl z.B. in Hamburg bei etwa 1030mbar liegen. In Oberbayern liegt er natürlich deutlich niedriger. Der reale absolute Entnahmedruck und somit die molare Menge des entnommenen Gases hängt dann nur noch vom Wetter ab: im Tiefdruckgebiet z.B. 970 + 20 = 990 mbar; im Hochdruckgebiet z.B. 1030 + 20 = 1050mbar (für Hamburg).
Der schwankende Druck im Stadtnetz spielt dabei wie gesagt wegen des Druckreglers vor dem Gaszähler keine Rolle.
Es ist nun m.E. eine zulässige Vereinfachung, als Berechnungsgrundlage den Durchschnittlichen Luftdruck von 1013 mbar heranzuziehen, da wohl eine berücksichtigung des Wetters etwas überkandidelt wäre.
Die Temperatur des Gases spielt natürlich auch eine Rolle, ist i.A. jedoch am Zählerort (Keller oder Wohnung) nach Durchströmen langer Erdleitungen relativ konstant .

@RR-E-ft:
Sie habe insofern Recht, als man auf einen Vortrag eines Versorgers bzgl. Nachweis des Brennwertfaktors gespannt sein darf. Es wäre nicht verwunderlich, wenn viele Versorger da schlampen würden und keine entsprechenden Aufzeichnungen vorweisen könnten.
Nichtsdestotrotz wollte ich nur auf die technische Machbarkeit der Festlegung eines Brennwertfaktors im Voraus hinweisen:
Ein Stadtwerk kennt aus Erfahrung die üblichen Schwankungen des Brennwerts des ihm gelieferten Gases (bezogen auf die molare Menge, nicht irgendwelcher Leitungsdrücke). Hier sei angenommen, dieser Brennwert, umgerechnet auf den Normaldruckkubikmeter, schwankt zwischen 10 und 12 kWh/m³. Das Stadtwerk nimmt nun laufend Brennwertmessungen vor, und mischt anschließend soviel unbrennbares Gas (Luft) bei, dass der Brennwert bei 10 kWh/m³ liegt. Somit wird je nach Ausgangsbrennwert mehr oder weniger Luft zugemischt, und der Endbrennwert bleibt konstant bei 10 kWh/m³. Diesen Vorgang sollte das Stadtwerk natürlich durch Protokolle belegen können, und das Eichamt sollte das unregelmäßig überprüfen. Auf diese Weise kann im Voraus festgelegt werde, dass der Brennwert 10 kWh/m³ betragen soll/wird.
Selbstverständlich darf nicht soviel Luft beigemischt werden, dass ein zündfähiges Gemisch entsteht. ;)

ciao,
sh
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Abrechnungsfalle für Gaskunden - Was wird berechnet?
« Antwort #11 am: 06. Dezember 2006, 13:44:45 »
@superhaase,

teils gebe ich Ihnen recht, teils nicht.

Ich sag doch immer, dass der Brennwertfaktor eine prima Stellschraube für die Versorger ist.

Auch die Bildung von Höhenzonen hält die Versorger nicht davon ab in der ein und gleichen Zone unterschiedliche Brennwerte abzurechnen.

So auch die Stellungnahme der Eichdirektion Bad Kreuznach bzgl. den SW KH.


Nicht recht gebe ich Ihnen, dass Versorger "Luft beimengen würden". das habe ich noch nicht gehört und kann es mir als Techniker nicht vorstellen.
MFG
Gerd Cremer
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« Antwort #12 am: 06. Dezember 2006, 14:03:14 »
Zitat von: \"Cremer\"
Nicht recht gebe ich Ihnen, dass Versorger "Luft beimengen würden". das habe ich noch nicht gehört und kann es mir als Techniker nicht vorstellen.

Als Techniker sollte die Vorstellung doch kein Problem sein. ;)
Ich habe das Verfahren bei irgendeinem Gasversorger gelesen weiß nicht mehr wo.
Habe grad gegoogelt und folgendes gefunden:
Zitat
Erdgas H - erstklassige Qualität von der MVV Energie AG

Die MVV Energie AG versorgt Sie mit Erdgas H. Dies gehört zur Gasfamilie 2 nach DVGW-Arbeitsblatt G 260/I Gasbeschaffenheit mit dem Hauptbestandteil Methan (CH4).

Des weiteren betreibt die MVV Energie AG eine Butan-/Luft-Zumischanlage. An besonders kalten Tagen wird dieses Zusatzgas beigemischt. Grundsätzlich ist kein Eingriff in die von Ihnen betriebene Gasversorgungseinrichtungen notwendig, da der Brennwert und der Wobbe-Index konstant gehalten werden.

Die Abrechnung erfolgt nach DVGW-Arbeitsblatt G 685 Gasabrechnung in kWh. Die Umrechnung wird mittels Abrechnungsvolumen und Abrechnungsbrennwert durchgeführt.

Weist auf das gleiche hin.

Ich will allerdings gar nicht bestreiten, dass die Gasversorger mit dem Brennwert Schindluder treiben. Würde mich nicht wundern. Da müsste halt das Eichamt gegen vorgehen. Wenn es das nicht tut, dann hat es seine Berechtigung verloren und die Leute dort sollen stempeln gehen.

ciao,
sh
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Abrechnungsfalle für Gaskunden - Was wird berechnet?
« Antwort #13 am: 06. Dezember 2006, 14:39:33 »
@superhaase

Luft ist auch nur ein Gasgemisch.

In jedem Falle muss das Gasgemisch, wenn es beim Kunden ankommt, zündbar sein. Sonst ließe es sich nicht verbrennen. Es sollte jedoch nicht explosiv sein.

Das ist aber alles für die Frage vollkommen belanglos, ob der auf Zahlung klagende Erdgaslieferant nachvollziehbar darlegen und ggf. beweisen kann, wie es zu der auf der Rechnung ganz konkret genannten Zahl (Faktor) kommt. Darum geht es, nicht um mehr und nicht um weniger.

Dafür ist es auch vollkommen belanglos, was die Eichbehörden machen.

@AKW NEE


Der Versorger kann nicht wissen, aus welchen Quellen der Vorlieferant das Erdgas in welchem Verhältnis  aktuell bezieht. An dieser Stelle hilft alle Erfahrung aus der Vergangenheit nichts. Selbst bei einer Konditioniereung des Gases dürfte es Schwankungen geben.

Offline superhaase

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« Antwort #14 am: 06. Dezember 2006, 19:21:47 »
Zitat von: \"RR-E-ft\"
In jedem Falle muss das Gasgemisch, wenn es beim Kunden ankommt, zündbar sein. Sonst ließe es sich nicht verbrennen. Es sollte jedoch nicht explosiv sein.

Das Gemisch in der Gasleitung darf nicht zündfähig sein - Gott bewahre!
Erst im Gasbrenner durch Vermischung mit angesaugter Umgebungsluft entsteht ein zündfähiges Gas-Luft-Gemisch.
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