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Autor Thema: Eilt ! Letzten Abschlag nicht zahlen bei drohendem Guthaben?  (Gelesen 5831 mal)

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Offline arebel

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Eilt ! Letzten Abschlag nicht zahlen bei drohendem Guthaben?
« am: 03. Dezember 2006, 20:48:42 »
Hallo an alle, folgendes Problem:

nach Kürzung nach Anleitung, Widerspruch gegen Erhöhungen und Gesamtpreis etc. droht mir nun ein Guthaben bei der nächsten Abrechnung trotz Kürzung der Zahlungen.

Allerdings habe ich in meinem Schreiben auch drin gehabt, dass ich die (gekürzten) Abschläge weiter zahle, aber dies auch nur unter Vorbehalt.
Ich überweise jeweils zum 10. eines Monats und frage mich nun, ob ich die letzte Abschlagsüberweisung nicht einfach weglassen kann, damit würde ich unter Zugrundelegung der alten Preise dann ca. auf null kommen und die SW hätten aufgrund Ihrer hohen,neuen Preise eine Forderung an mich.
 

Im Forum habe ich bis dato nur dazu gefunden, dass man nach der Abrechnung nichts mehr Verrechnen darf und nur noch die Folgeabschläge wieder weiter kürzen darf.

Aber wie verhält sich das eben mit der letzten Zahlung noch vor der Abrechnung ??? Habe dazu nichts gefunden.

Dieses Problem müssten doch wegen des milden Herbstes und jetzt auch Winters mehrere haben, oder ?

Muss mich also bis zu 10.12 entscheiden, was ich nun mache.

Gruß

Arebel

Offline Monaco

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Eilt ! Letzten Abschlag nicht zahlen bei drohendem Guthaben?
« Antwort #1 am: 03. Dezember 2006, 21:50:24 »
@arebel

Teilen Sie Ihrem Versorger einfach mit, dass Sie den letzten Abschlag wegen eines verminderten Verbrauchs nicht bezahlen werden. Schließlich befürchten Sie (wahrscheinlich zurecht), dass Sie zuviel bezahlte Abschläge (nach Ihren Preisen) in diesem Fall nicht erstattet bekommen.  Machen Sie ihm ggf. auch schon vor der Jahresabrechnung eine eigene überschägige Rechnung auf. Weisen Sie Ihren Versorger darauf hin, dass eine verändertes Verbrauchsverhalten angemessen zu berücksichtigen ist. Dass Sie die Preise wegen Unbilligkeitseinspruch kürzen werden, weiß er ja bereits. Dieser Schritt ist relativ unproblematisch. Nur sollten Sie Ihren Versorger stets zuvor informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline hollmoor

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Eilt ! Letzten Abschlag nicht zahlen bei drohendem Guthaben?
« Antwort #2 am: 04. Dezember 2006, 07:52:23 »
@arebel

Genauso,wie Monaco beschrieb,bin ich auch schon vorgegangen.
Habe schon zwei Abschläge nicht bezahlt(Okt.+Nov.),wegen drohender Überzahlung.
Auch der letzte Abschlag(Dez) bleibt vorerst in meiner Geldbörse.Der Zähler wurde nämlich inzwischen abgelesen.
Bisher noch keine Mahnung seitens des Versorgers!Wunder,Wunder!
Aber wichtig:Begründung mitteilen u.ggfs.ihre überschlägige Rechnung.
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline Cremer

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Eilt ! Letzten Abschlag nicht zahlen bei drohendem Guthaben?
« Antwort #3 am: 04. Dezember 2006, 10:08:33 »
@all,

Es ist anzuraten, dass man vor Zahlung des letzten Abschlages eine Hochrechnung  des Verbrauchs tätigt.

Dazu sollte man die Gradtagzahlen als Grundlage der Verbrauchsrechnung nehmen.

Dann kann man sicher sein, dass man nicht zuviel an Abschlägen gezahlt hat und ein Guthaben übrig bleibt.
MFG
Gerd Cremer
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