Hallo Leute,
nachdem wir endlich aus unserem Knebelvertrag raus sind (naechstes Jahr koennen wir frei tanken !) stellt sich die Frage nach den 2-jaehrigen Pruef-Fristen fuer den Behaelter. Wer handhabt Ihr das denn ?! Wer ist denn nun eine "befaehigte Person" ehem. Sachkundiger gem. §32 Druckbehaelter-Verordnung. Ich selbst bin Chemiefacharbeiter und haette keine Probleme selbst zu pruefen. Wer erteilt mir die Genehmigung. Muss ich da zum TUeV ?! Wer kann mich mal schlau machen :-)
Vielen Dank und herzliche Gruesse,
Klaus
p.s. es geht nicht um die 5/10 jaehrige Pruefung durch TUeV etc..