Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
Kündigung Gas- Stromvertrag bei Umzug
Jazze:
Liebe Forenteilnehmer,
leider habe ich zum dem Thema im Forum so recht nichhts gefunden Ich stehe vor folgender Situation:
-Einspruch eingelegt bei Gas und Strom mit allem drum und dran incl. angepaßter Abschläge
-Es steht ein Umzug bevor, ich brauche dann keinen neuen Vertrag mit meinem bisherigen Energieversorger.
Ich möchte so vorgehen:
-Vertrag kündigen (Frist Gas 1 Monat, Frist Strom?) oder einfach "Abmelden"?
-Schlußrechnung selbst erstellen
-Betrag bezahlen
-Umziehen
Meine Fragen:
-Reicht es, den Anschluß einfach abzumelden? Oder muß ich alles komplett kündigen? Ich möchte meinem Nachfolger (bzw. dem Vermieter) nicht irgenwelche Nachforderungen seitens meines Versorgers hinterlassen.
-Kann ich den Stromliefervertrag überhaupt kündigen?
Über Tips würde ich mich sehr freuen!
Viele Grüße
Jazze
Cremer:
@Jazze,
Sie kündigen beim Versorger den Vertrag wegen eines Umzuges.
Ein Zweizeiler genügt.
Woanders heißt es "Abmelden" was der Versorger daraus technisch macht, ist nicht Ihr Problem
Schlußrechnung des Versorgers abwarten.
Dann eigene Schlußrechnung schriftlich erstellen mit Bezug auf Ihren Widerspruch vom xx.yy.zz
Differenz überweisen.
Jazze:
Hallo Herr Cremer,
vielen Dank für die blitzschnelle Antwort. Ich kündige also beides, Gas und Strom? Wie genau mache ich das mit der Zählerablesung, der Versorger braucht ja die Stände des letzten Bezugstages.
-Am letzten Tag Zähler ablesen und an Versorger schicken
-Schlußechnung abwarten, eigene Rechnung aufmachen und dann Differenz bezahlen bzw. ggf. zurückfordern.
Gelten spezielle von den vertraglich vereinbarten abweichende Kündigungsfristen bei Umzug? Bei Gas ist vertraglich ein Monat zum Monatsende vereinbart, bei Strom konnte mir der Versorger das nicht sagen...
Viele Grüße
Jazze
Pelikan:
moin moin,
beide Verträge fristgerecht kündigen mit der Angabe, dass die Zählerstände bei Wohnungsübergabe abgelesen und übermittelt werden.
Mit Gruß vom
Pelikan
RR-E-ft:
@Jazze
Bisher § 32 Abs. 3 AVBEltV/ AVBGasV:
Kündigungsrecht bei einem Umzug (weder Maidemo noch Frohnleichnamsprozession gemeint) jederzeit mit Zweiwochenfrist zum Monatsende möglich, schriftlich beim Versorger unter Angabe Abnahmestelle, Kundennummer, Zählerstand zum Stichtag.
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