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Autor Thema: Rechtsberatung  (Gelesen 3420 mal)

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Offline Greylupo0

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Rechtsberatung
« am: 29. November 2006, 11:27:42 »
In unserem Ort sind sämtlichen Nachtstrom-Beziehern (ca. 100?) die Sonderabkommen gekündigt und Neuverträge mit schlechteren Konditionen angeboten worden. Wir organisieren hier z.Zt. mittels Flyer eine "gemeinsame Strategie", um gegen die Willkür des Stromanbieters vorzugehen. Dazu habe ich zunächst als Einzelner anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen (der Kündigung wird unter Hinweis auf §242 BGB widersprochen und gegen die Erhöhung der Einwand des §315 BGB erhoben). Die anderen Kunden brauchen jetzt von mir eine Information, damit sie nach dem gleichen Muster vorgehen können (ggf. auch Hilfe bei der Briefformulierung usw.). Komme ich mit einer solchen "Beratung" möglicherweise in Konflikt mit dem Rechtsberatungsmißbrauchsgesetz?
Gruß
Greylupo0

Offline AKW NEE

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Rechtsberatung
« Antwort #1 am: 29. November 2006, 13:01:30 »
Hallo und guten Tag,
die Frage ist natürlich berechtigt und hier sollte jeder mit bedacht vorgehen.
Ich gehe davon aus, dass die Schreiben Deines Anwaltes keine geheime Verschlusssachen sind. Gib diese Deinen Leuten zu lesen und dann sollen Sie eigenverantwortlich handeln. Alle, die eine Rechtsschutzversicherung haben, sollten über diese einen Anwalt aufsuchen.
Gruß

Offline RR-E-ft

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Rechtsberatung
« Antwort #2 am: 29. November 2006, 14:03:13 »
@Greylupo0

Wollen Sie die Welt beglücken?

Kürzung bei Ratenzahlung ?

@AKW NEE

Man sollte alle Interessierten zum selben Anwalt schicken, damit diese sich dort ebenfalls beraten und ggf. vertreten lassen können.

Im Schriftsatz des Anwaltes steckt seine geistige Leistung und damit sein Werk (Urheberrecht).

Wenn dieses anderen kostenlos zur Verfügung gestellt wird, würde ich darin einen Grund dafür sehen, daran zu denken, das Mandatsverhältnis zu lösen. Dann muss die Welt eben ohne die Anwälte auskommen, wenn sie diese nicht angemessen vergüten möchte.

Jeder kann sich die Beratung durch einen Rechtsanwalt leisten und sei es mit Beratungshilfe.

Anwälte sind nicht von der Caritas, sondern müssen von ihrer Arbeit - ihren geistigen Schöpfungen - leben. Wer seinem Anwalt deshalb wirtschaftlichen Schaden zufügen möchte, der sollte sich nicht wundern, wenn er zukünftig ohne diesen Anwalt auskommen muss.

Wer von der Arbeit seines Anwaltes überzeugt ist, der empfiehlt diesen weiter. Wer mehr tun möchte, gewinnt diesen für eine gemeinsame Initiative.

Wem es um angemessene Preise geht, der sollte eine angemessene Vergütung der beteiligten Anwälte nicht aus dem Blick verlieren, sonst sind sie im Falle eines Falles nicht für einen da.

Offline Greylupo0

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Rechtsberatung
« Antwort #3 am: 29. November 2006, 14:12:02 »
Hallo,
danke für Dein schnelles Posting.
Ja, so ähnlich hatte ich mir das auch vorgestellt. An vorformulierten Widerspruchsschreiben mangelt es ohnehin nicht im Netz, so daß man hier wohl nicht explizit fremde Rechtsangelegenheiten wahrnimmt.
Gruß
Greylupo0

Offline AKW NEE

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« Antwort #4 am: 29. November 2006, 14:34:20 »
@ RR-E-ft

Wie fast immer haben Sie hier recht. Ihre Antwort verstehe ich als notwendige Ergänzung zu dem was ich geschrieben habe, zumal ich das meiste wie selbstverständlich vorausgesetzt habe.
Gruß

 

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