Energiepreis-Protest > EnBW
Schock , Stromanbieter stellt mir den Strom an weil anderer
Fruddl:
@ tax
halt mich bitte jetzt net für doof^^ aber macht man das nicht nur wenn der Strompreis überhöht ist? wobei wenn ich ehrlich bin ich nicht mal weis ob die EnBW günstig oder teuer ist.....
@ all
ich habe mich n bissi schlau gemacht wegen einem neuen Anbieter, kann mir jemand was zu EPRIMO sagen?
Cremer:
@Fruddl,
wenn man natürlich zum September 2004 bereits auch gegen die Strompreise und die Strpompreiserhöhungen Widerspruch eingelegt hat, könnte natürlich ein Wechsel doch die teuere Lösung sein.
Ich kenne EPRIMO nicht, ist Tochter der Überlandwerke Groß-Gerau. Soll laut AGB\'s "Abschläge2 festlegen, also keine Gdesamtvorauszahlung.
taxman:
--- Zitat von: \"Fruddl\" ---aber macht man das nicht nur wenn der Strompreis überhöht ist?
--- Ende Zitat ---
Richtig !
1. Hol dir doch mal den Arbeitspreis aus deiner Abrechnung welche du in 2003 oder 2004 bekommen hast.
2. Schaue mal nach welchen Preis du aktuell zahlst und errechne die Preissteigerung bitte. Schreib uns dann bitte nur die Preissteigerung rein.
Grüße
taxman
Fruddl:
sodele...
alsoich hab für meine wohnung hier noch keine jahresabschlussrechnung bekommen. Hab ja bis vor keinem knappen jahr bei meinen Eltern im Haus gelebt, und den stromanteil an meinen Dad bezahlt..
kann ich diesen einwand nun trotzdem machen?
LG Fruddl
superhaase:
Ja, den Einwand kannst Du immer machen, es sind praktisch auch alle Strompreise in Deutschland überhöht.
Die entscheidende Frage, die zuerst zu klären ist, ist folgende:
Hast Du einen Sondervertrag für den Strom (Heizstrom) unterschrieben?
Wenn nicht, dann ist der Unbilligkeitseinwand ganz einfach, da du dann Tarifkunde bist.
Wenn ja, dann wirds ein bisschen komplizierter, aber auch dann ist der Einwand möglich.
ciao,
sh
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