Energiepreis-Protest > Thüringer Energie AG
Gas Sonderabkommen mit Thüringengas - Preisgleitklausel!?
traderhans:
Hallo,
habe mit TG ein Sonderabkommen namens maxivat.
Im Vertragstext steht: \"Preisanpassung bei Bedarf entsprechend der Energiepreisentwicklung\"
Beim BEV ist unter Fragen und Antworten zu überhöhten Energiepreisen und BGB § 315 in Punkt 23 zu lesen:
\"Der § 315 gilt sowohl für Tarifkunden, als auch für Sonderabnehmer.
Ausnahme: Verträge mit Preisgleitklausel, in denen die Preisgleitklausel erstens gültig ist und zweitens keinerlei Ermessen zulässt.\"
Meine Frage: Ist diese Preisgleitklausen gültig und macht sie mir einen Einspruch nach §315 zunichte?
Mein Gedanke dabei - die Gaseinkaufspreise sind doch eigentlich gesunken. Dann müßte die TG den Preis ja eigentlich nach unten anpassen!?
Gruß traderhans
RR-E-ft:
Im Zweifel besteht für den Versorger immer Bedarf an einer Preisanpassung. Das ist doch vollkommen unbestimmt.
Ich verweise auf den Beitrag der Verbraucherzentrale Thüringen in der heutigen Ausgabe der Thüringer Landeszeitung, schnell noch kaufen.
Nähere Informationen auch unter www.vzth.de
Wurde tatsächlich ein neuer Vertrag mit ThüringenGas abgeschlossen oder handelt es sich um ein \"untergeschobenes Vertragsverhältnis\", vgl. den entsprechenden Beitrag.
In den alten Verträgen Sondervertrag A der Gasversorgung Thüringen wurde in der Preisanpassungsklausel noch auf eine \"langfristige und wesentliche Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse\" abgestellt, was immer darunter zu verstehen sein mag.
Auf entsprechende Nachfrage bei dem Unternehmen wurde ich an einen Kollegen verwiesen, der mir dann nach langer Zeit lediglich mitteilte, dass ich Verständnis dafür haben solle, dass er sich zu der Angelegenheit nicht äußern wolle.
Die Kunden , die ich persönlich kenne, zahlen deshalb immer schon nur den alten Preis weiter und haben keine bisherige Preiserhöhung mitgemacht.
Verklagt wurde deshalb bisher keiner.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
traderhans:
Das Sonderabkommen habe ich 1999 abgeschlossen, als ich mein EFH in Südthüringen gebaut habe. Nach der neuen Namensgebung der Tarife Anfang 2004 hieß das Sonderabkommen ab 9014 kWh p.a. dann maxivat und im Vertragstext stand \"Preisanpassung bei Bedarf entsprechend der Energiepreisentwicklung\". Ich habe dem nicht widersprochen! TG ist ja der Monopolist - woanders kriege ich mein Gas nicht her!
Und so wurde diese Preisanpassungsklausel sicher vielen Thüringern untergejubelt.
Gruß traderhans
PS. Habe leider keine Möglichkeit mehr die heutige TLZ zu bekommen.
RR-E-ft:
Untergejubelt wird sie nur dem, der es sich gefallen läßt.
Der alte Vertrag ist bis zu einer wirksamen Kündigung weiter wirksam.
Die Kündigung bedarf gem. § 32 Abs. 7 AVBGasV der Schriftform.
Deshalb muss man auch wegen der Preisanpassungsklausel in den abgeschlossenen Vertrag sehen.
Bei einem anderen Vertragsabschluss waren Sie ja wohl auch nicht dabei.
Was, wenn in den neuen Bedingungen gestanden hätte, der Kunde verpflichte sich jährlich zu einer Sonderzahlung von 100 EUR zur Finanzierung der Unternehmensweihnachtsfeier?
Augen auf im Rechtsverkehr!
Den Beitrag in der TLZ mit dem Aufruf der VZ habe ich hier ins Forum gestellt.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
traderhans:
Danke für die Antwort!
Es ist schon so, daß ich nur etwas unterschreibe, was ich vorher gelesen habe. So mit dem Gasliefervertrag in 1999 geschehen.
Die Änderungen im Vertrag ab 2004 sind von mir nicht unterschrieben worden. Sie wurden den Kunden einseitig zur Kenntnis gegeben.
Das von mir unterschriebene Sonderabkommen wurde in maxivat überführt, ohne daß ich dies mit einer Unterschrift bestätigen mußte.
Deshalb bin ich für Ihre Info dankbar, da mein Einspruch mit dem Musterbrief doch nicht auf tönernen Füßen steht, wie ich dachte.
Gruß traderhans
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