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Stadtwerke Bamberg

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NS:
Ich hab hier schon einige Themen bezüglich Gaspreiserhöhungen durchgeforstet, allerdings stehen auch bei mir noch Fragen offen, da für mich als Laie noch Einiges unverständlich ist.

Bisher habe ich gehandelt wie jeder Andere, nach Erhalt der Jahresabrechnung (Strom und Gas) die immense Gaspreiserhöhung erkannt, daraufhin ein Musterschreiben der Verbraucherzentrale verfasst, unter anderem eine neue Abschlagsberechnung beigefügt, in dieser nur nach alten Gaspreis berechnet wurde, Stromberechnungen hatte ich der Jahresabrechnung übernommen. Standardmäßig kam eine Rückantwort meines EVU\'s, dass sich die Preise an Öl koppeln, sowie die Kalkulation aus Wettbewerbsgründen nicht offen gelegt werden kann, zumal ich überhaupt noch keine Möglichkeit habe, den Gasanbieter zu wechseln. Nach Rat der Verbraucherzentrale habe ich auf das Schreiben nicht reagiert, auch nicht auf die erste Mahnung vom 13.11.06. Nun kam am 23.11.06. eine 2. Mahnung inkl. Sperrandrohung, worauf ich klar reagieren muss, nur würde ich gern wissen, ob ich 2 bestimmte Angelegenheiten ebenfalls mit angeben sollte. Und zwar sind zum ersten in beiden Mahnschreiben lediglich nur angegeben, dass ich einen bestimmten Betrag bis zu einem gewissen Zeitpunkt zahlen soll, nur gibt es keine Angabe, aus was sich der Betrag ergibt, der für mich noch nicht mal nachvollziehbar ist, da diese Höhe weitaus über die Differenz zwischen meiner Abschlagszahlungsberechnung und die des EVU\'s liegt. Müsste mir das EVU nicht eigentlich solche Angaben bei so einer Forderung auflisten? Dann hat mich ein bestimmter Satz im 2. Mahnschreiben etwas verwirrt: \'Vermeiden Sie bitte eine Stromsperre und weitere Kosten, indem Sie noch vor Fristablauf den rückständigen Gesamtbetrag nachweislich begleichen\' ... bitte? Stromsperre??? es geht doch einzig und allein um Gas, Strom ist in diesem bisherigen Schriftverkehr völlig ausgeschlossen. Irre ich mich oder gibt es einen bestimmten Zusammenhang?

Zwischenzeitlich bekam ich ein Schreiben, in dem angegeben wurde, dass der Gaspreis am 01.01.07 sinkt, allerdings wurde hinzugefügt, dass dazu noch der Genehmigungsbescheid für die Nutzungsentgelte aussteht. Wie soll es damit weitergehen bzw. sollte irgendeine Reaktion meinerseits geschehen? Unter anderem wurde in diesem Schreiben auch auf die Mwst.Erhöhung hingewiesen, soll ich das für die Abschlagszahlungen ab 01.01.07 selbst berechnen bzw. muss das EVU bei der nächsten Jahresabrechnung den Verbrauch vor und nach der Mwst.Erhöhung einzeln auflisten und berechnen? Hatte zwar dazu einiges im Forum gelesen, aber null verstanden.

Ich hoffe, auf ausführliche und verständliche Antworten, auch wenn ich wohl die 100. mit diesen Fragen bin, sorry!

superhaase:
Wichtig: Hast Du die Abschläge für Strom und Gas getrennt und mit eindeutiger Zuordnung im "Verwendungszweck"-Feld gemacht?
Wenn nicht, dann wirds schwierig. Das musst Du dem Versorger nachträglich verklickern, und in Zukunft sauber trennen. Ob das rückwirkend gegen den Willen des Versorgers durchsetzbar ist, weiß ich nicht - hängt vom speziellen Briefwechsel ab.
Wenn Du sauber getrennt hattest, dann den Versorger drauf hinweisen, dass er gefälligst richtig zu verbuchen hat und somit eine Stromsperre unbegründet wäre.

Im Übrigen musst Du erst bei einer expliziten Sperrandrohung mit genauer Sperrterminangabe reagieren und wie hier beschrieben verfahren (Hausverbot etc.). Die Wischiwaschi-Sperrdrohung in einer 2. Mahnung ist meist gegenstandslos. Aber obiges bezüglich Trennung der Zahlungen ist vorher zu berücksichtigen, bevor Du die 2. Mahnung mit Sperrandrohung ignorierst.

Zu der Höhe der Forderung kann ich nichts sagen, zu wenig Infos. Wenn sie Dir nicht einleuchtet, frage Deinen Versorger, wie er dazu kommt.

Zu MWST. guckst Du:
Weitergabe der Mehrwertsteuer-üblicher Einspruch?

ciao,
sh

NS:
Also, nachdem ich mich heute zusätzlich bei einer Verbraucherberatung informiert habe (101% sind besser als nur 99%), leuchtet mir nun einiges mehr ein.
Zu meiner eigens errechneten Abschlagszahlungen hatte ich alles fein säuberlich und getrennt aufgelistet, quasi auch so wie das EVU, ohne den Überblick zu verlieren. Also mit der Ausrede, man hätte es nicht genau auseinanderhalten können, geht schonmal garnicht.
Die Verbraucherberatung wies mich darauf hin, dass ich besser erstmal mein EVU anrufen soll (bisher habe ich jeglichen telefonischen Kontakt unterlassen, um Einlullerei zu vermeiden) und mir den nicht nachvollziehbaren Betrag in den Mahnungen erklären lassen soll. Gesagt getan, man erkärte mir, dass sich der Mahnbetrag aus dem fehlenden Zahlungen von der Jahresabrechnung sowie dem ersten Abschlag Anfang November zusammenstellt, woraufhin ich eingewendet habe, dass die Differenzen, sei es bei der Jahresabrechnung sowie Abschlagszahlungen trotzdem nicht übereinstimmen. Daraufhin erklärte man mir, dass sie ohne meines Wissens die Abschlagszahlung vom Oktober mit zu gerechnet haben, trotz ich bereits die Jahresabrechnung erhalten hatte, erst dann konnte man den Mahnbetrag nachvollziehen, allerdings eine total unlogische Handlungsweise, denn normalerweise hätte das EVU die Abschlagszahlung vom Oktober auf die nächste Jahresabrechnung hinzufügen müssen, können, sollen, wie auch immer. Selbst wenn es, wie schon geschehen, nicht der Fall ist, sollte man wenigstens darüber informiert werden, oder?
Zu der Sperrandrohung, steht keine genaue Terminangabe, allerdings hatte mir der Herr am Telefon versichert, diese Androhung aufzuheben bzw. auch zu vermerken. Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich mich darauf verlassen kann? Unter anderem ließ er mich auch wissen, auf jeden Fall meinen Einwand zum Mahnbetrag schriftlich einzureichen, die Mahngebühren wollte er auch streichen. Hm???

Danke für die rasche Antwort und auch mal ein Lob an alle Beteiligten, die einem immer mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Gruß NS

Cremer:
@NS,

Sie brauchen bei der Jahresrechnung nur den Einwand nach AVBGasV bringen, dass die Rechnung unvertsändlich ist und man möge eine neue erstellen.

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