Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...
Kürzung Abschlagszahlung - Mieter mit Zentralheizung
murphy:
Hallo Leute
mit Bezug auf meine Anfrage "richtiger Abrechnungszeitraum" in diesem Forum
und den Hinweisen dort ( Danke und freundliche Grüße @RuRo & @superhase &@Evitel2004 )
habe ich nach Durchforsten der diversen Beiträge tatsächlich keinen konkreten Hinweis
auf ein zu empfehlendes Verhalten von Mietern gegenüber dem Verwalter gefunden.
Die Empfehlungen, insbesondere der Minderungen der Abschlagszahlungen, beziehen sich eigentlich immer auf eine direkte
Vertragsbeziehung gegenüber Versorgern.
Zum Verständnis:
Ich habe gemäß Musterschreiben von hier meinen Verwalter die Unbilligkeit in 11.2005 erklärt.
Im Zuge der Nebenkostenabrechnung in 03.2006 dies wiederholt und meine Abschlagszahlung
hinsichtlich der Gaskosten auf Basis der Preise 2004+2% und dem Verbrauch aus 2005 berechnet,
die Berechnung dem Verwalter zukommen lassen und die Abschlagszahlungen gekürzt( für 2006)!
( Hinsichtlich Überzahlung ist an dieser Stelle auch nochmals ein Ratschlag auf meine Anfrage
"richtiger Abrechnungszeitraum" von dringendem Interesse !)
Wiso ist wenn ich @RuRo & @superhase richtig verstehe die gekürzte Zahlung eines Mieters gegenüber dem Vermieter ein
Tanz auf dünnem EIS !???
Was aber aus meiner Sicht dann letztendlich eine rechtliche Diskriminierung von Mietern darstellt,
zumal mein Verwalter im Prinzip keine ernsthaften Anstrengungen gegenüber dem Versorger unternimmt
( hat meine Schreiben von 11.2005 weitergeleitet und zwei Antwortschreiben mit dem üblichen Bla Bla des Versorgers mir übersandt / Keine Kürzungen der Abschlagszahlungen gegenüber dem Versorger / keine Widersprüche...).
Warum sollte sich auch mein Verwalter Arbeit machen, wenn ich einer Forderung keinen Nachdruck ( hier Zahlungsminderung ) verleihen können sollte!??
Auserdem komme ich damit in die Situation die Überzahlung rechtlich einzuforden und die
Beweislast fällt auch auf mich( sie diverse Beiträge zur Überzahlung hier im Forum )!??
Beim nochmaligen Lesen des Musterbrief fiel mir auf, das eigentlich nur eine Unbilligkeit gegen die Erhöhung nicht wie hier viellfach
angeraten gegen den Preis als solches beinhaltet ist?
Also was und wie kann ein Mieter mit Zentralheizung
tun, um zum gleichen Recht zu kommen??
Kann ich die Zahlung mindern?
Wie ist der korrekte Abrechnungszeitraum anzusetzen ?
Sollte ich das Musterschreiben nochmals geändert mit ausdrücklichen Bezug auf den Preis als solches
und nicht nur auf die Preiserhöhung dem Verwalter schicken?
Kann ich meine vorstehende Berechnung ( 2004+ 2% ) für 2006 noch korrigieren und statt dessen
den hier als allgemein ausreichend angesehenen Preis 2004 ansetzen!
Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus!!
Gruß und eine schönen Abend
Murphy :?: :shock:
RuRo:
@murphy
Schau mal hier:
http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/BGB_315_fuer_Mieter/site__1709/
Ich hatte den Link leider verloren, wollte ihn schon letztes Mal posten.
Allerdings musst du selbst einschätzen, wie du den Inhalt bewertest. Der von RR-E-ft zitierte Beitrag ist ja neueren Datums.
Zum Preis:
Gerügt wird der Verbrauchspreis in seiner Gesamthöhe, dass ist ausreichend breit diskutiert. Wer sich auf die Erhöhung beschränkt, ist ohne Not, sehr risikofreudig.
Zur Preishöhe:
Wer § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB richtig liest, und das tun wohl die wenigsten (ich musste es auch erst lernen :wink: ), der zahlt Null.
Hauptpflicht aus dem Mietvertrag (Mieter Abs.2):
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__535.html
Zu den Betriebskosten (siehe Abs. 3):
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556.html
murphy:
Danke für die kurzfristige Info @RuRo
mach mich gleich an die Lektüren der Verweise!
Aber nochmals zum Preis - die Frage war inwiefern der Musterbrief ( in dieser Form finde ich ihn allerdings nicht mehr hier ) ausreichend ist. Mir ist klar bzw war es meine Absicht den Preis als solches gemäß §315 in Frage zu stellen. Hier die Textpassage die mich verunsichert:
„Gaspreiserhöhungen
Hier: Heizkosten - Vorauszahlungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
bekanntlich hat der Gasversorger die Gaspreise erhöht. Ich halte dies für absolut überzogen und bin nicht bereit, diese Forderung anzuerkennen. Wie zahlreiche Verbraucher und Bürger würde auch ich gerne von dem Recht Gebrauch machen, nach § 315 BGB die Angemessenheit der jüngsten Erhöhung gegenüber dem Gasversorger zu bestreiten. Dies können jedoch nur Vertragspartner machen - und das sind Sie. Ich rege daher dringend an, dass Sie bis zum Nachweis der Angemessenheit des Gaspreises nur eine Preiserhöhung von 2% bezahlen. Die Weiterbelieferung mit Gas darf deshalb nicht eingestellt werden. Kündigen Sie die Einzugsermächtigung, und berufen Sie Sich ausdrücklich auf § 315 BGB. Weitere Informationen und Musterschreiben finden Sie im Internet z.B. unter www.energieverbraucher.de, www.energiepreise-runter.de. Möglicherweise gibt Ihnen auch ein Haus- und Grundeigentümerverband kompetente Auskunft.
Ich fordere Sie außerdem auf, die Heizkosten-Vorauszahlungen und die Heizkostenabrechnung Gas für 2004 lediglich um 2% zu erhöhen. Ich bin allerdings bereit, Ihnen für den Fall des gerichtlichen oder sonstwie möglichen Nachweises der Angemessenheit der Preiserhöhung den auf meinen Anteil entfallenden Erhöhungsbetrag nachzuzahlen. Ich bitte um umgehende Mitteilung, dass Sie mit dem obigen Vorgehen einverstanden sind.
Ich hoffe, auf diese Weise die ohnehin bereits hohen Nebenkosten der Wohnung für mich erträglich zu halten. Ich bitte Sie auch um weitere Unterstützung für meinen Einsatz gegen die Preiserhöhung. Bitte bedenken Sie, dass Vermieter im Interesse ihrer Mieter alles tun müssen, um die Heizkosten so gering wie möglich zu halten. Dazu gehört auch die risikoarme Geltendmachung Ihrer Rechte gegen unangemessene Preisforderungen. Ich würde mich freuen, wenn Sie mich über das Resultat Ihres Protestes informieren.“
Ein schönes Restwochenende an alle
Gruß murphy
murphy:
So, bin durch mit der Lektüre!
Vielen Dank nochmals @RuRo für die Hilfe.:!: :!:
Meine vorstehenden Zeilen haben sich somit erledigt!
Mache das Schreiben noch heute incl. der Anlagen fertig!
http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/BGB_315_fuer_Mieter/site__1709/
Wenn ich das richtig sehe, kann ich gemäß "§ 556 Vereinbarungen über Betriebskosten" noch 12 Monate
rückwirkend Einspruch gegen die Nebenkostenabrechnung ( 2005 ) erheben ( Zugang 03.2006 ) und
gemäß dem Schreiben des Justizministerium vom 03.05.2006 meine jetzigen Vorrauszahlunge um die
Überzahlung in 2005 bzw. die für das laufende Jahre vorraussichtlich zu erwartenden kürzen!??
Zumal ich gemäß meinem (Muster)Schreiben aus 11.2005 ( $315 BGB ) dem Verwalten sozusagen noch
Wege zur Vermeidung der unnötigen Kosten aufgezeigt habe!
Ich denke mal für alle Mieter die neu einsteigen, wäre es sowieso sinnvoll das Musterschreiben nach §315 BGB
dem Vermieter / Verwalter zusätzlich beizufügen ! Sozusagen als kleine Hilfestellung
http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/Musterschreiben_an_Versorger/site__1703/
Hier wäre es mir wirlich nochmals wichtig die rückwirkende Kürzung als korekt bestätig zu bekommen!?:?:
Vielen Dank für die Infos !!!!!!!
und weiterhin allen viel Erfolg gegen die scharmlose Abzocke!
Gruß murphy
:D
superhaase:
ich weiß nicht - als Mieter gegen den Vermieter einfach rückwirkend wegen nicht erfolgtem Unbilligkeitseinwand kürzen?
Dafür gibts keine Rechtsgrundlage glaub ich. Die Abrechnung des Vermieters war ja korrekt nehm ich an.
Sehr problematisch denke ich. Das wird auf einen Rechtsstreit hinauslaufen. Sollte man nicht ohne Rechtsbeistand anfangen sowas.
Nur meine Meinung, die nicht sehr fundiert ist....
ciao,
sh
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