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Autor Thema: Richtiger Abrechnungszeitraum  (Gelesen 6926 mal)

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Offline murphy

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Richtiger Abrechnungszeitraum
« am: 15. November 2006, 20:16:48 »
Hallo zusammen!

Ich bin Mieter  und haben gemäß Musterbrief von dieser Seite mein Heizkostenvorauszahlung gekürzt.
Um eine Überzahlung zu vermeiden stehlt sich jetzt die Frage nach dem korrektem Abrechnungszeitraum!
Ist das Kalenderjahr, daher der 31.12 enscheidend, zu dem nach meinem Wissen auch der Versorger dem Vermieter die Jahresabrechnung erstellt zu Grunde zu legen und mein Dezemberabschalg so zu kürzen das keine Überzahlung eintritt?

Wäre es in diesem Fall dann auch richtig ab Januar wieder einen höheren Abschlag  auf Grund des wahrscheinlichen Gesamtverbrauches in 2007 zu zahlen - oder könnte der Viermieter diesen hinsichtlich dem Zeitpunkt der Nebenkostenabrechung verrechnen!??

Oder ist es korrekt  die Kürzung auf den Zeitpunkt der Nebenkostenabrechung März/Aprill zu beziehen und somit im Februar ggf.  entsprechend zu kürzen?

Problem ist ohnehin, das die Verbrausmesser nur eine relative Einheit und nicht 1:1 auf die Gasverbrauchkosten beziehbar sind!? - also zu schätzen!
Wäre es diesbezüglich im Fall 31.12 sinnvoll die Verbrauchsmesser am 31.12 abzulesen ( durch den Vermieter erfolgt dies Ende November / Anfang Dezember ) und dem Vermieter mitzuteilen damit man dann mittels Dreisatz den tatsächlichen Verbrauch zum Jahresende nachweisen kann!??

Vielen Dank für Eure Infos im voraus!

 :?:

Offline RuRo

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Richtiger Abrechnungszeitraum
« Antwort #1 am: 15. November 2006, 20:56:55 »
Puuh, schwerer Tobak  :roll:

Wie muss der einleitende Satz verstanden werden :?: Unbilligkeitseinwand gegen den Vermieter oder gegen den Versorger ?

Wenn ich es richtig verstehe, werden die Abschlagszahlungen an den Vermieter geleistet und nicht an das Versorgungsunternehmen.

Als Mieter sollte man seinen Vermieter zum Unbilligkeitseinwand anhalten. Erst wenn er untätig bleibt, ist man berechtigt, eine Kürzung vorzunehmen. Der Vermieter ist aufgrund des Mietvertrages zur sparsamen Wirtschaftsführung verpflichtet.
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline murphy

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Richtiger Abrechnungszeitraum
« Antwort #2 am: 16. November 2006, 00:17:05 »
Korekt !
Abschlagszahlung an den Vermieter ( Zentralheizung )  
und Musterschreiben von hier an den Vermieter
der nicht wirklich tätig geworden ist!

Gruß Murphy

Offline superhaase

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Richtiger Abrechnungszeitraum
« Antwort #3 am: 16. November 2006, 08:47:47 »
@Murphy:

Vorsicht :!:
Da hast Du was Kompliziertes angefangen  :shock:
Sowas würde ich nicht ohne fachkundige Rechtsberatung (sprich Anwalt) machen.
Da wirst Du auch kaum einen vernünftigen Rat hier im Forum bekommen können, denn da kommt es auf sehr viele Details an.....
Mein Rat also: entweder brav alles zahlen (sofern Abrechnung korrekt), oder einen Anwalt einschalten.

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline RuRo

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Richtiger Abrechnungszeitraum
« Antwort #4 am: 16. November 2006, 13:03:39 »
@ murphy

Das Eis, auf dem du dich bewegst, ist sehr, sehr dünn, bzw. es ist gar nicht mehr vorhanden. :roll:

Siehe hier:

Hiweis: Kürzungen durch Vermieter
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline DieAdmin

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Richtiger Abrechnungszeitraum
« Antwort #5 am: 16. November 2006, 13:43:56 »
@RuRo,
@superhaase

entmutigt Murphy doch nicht gleich wieder.

Das Forum ist schließlich da, um Fragen zu stellen.

Nur weil bisher wenig Mieter, deren Abrechnungen über den Vermieter gehen, diesen Pfad beschritten haben.

Leicht ist es, einen Pfad zu folgen, der schon ausgelatscht ist. Auch auf einer Bergtour ;)

Schön wäre es, den Vermieter zu überzeugen, das man eigentlich nicht mit ihm streiten möchte. Da trifft man mit den Kürzungen dann den falschen.

Vielleicht können unsere lieben RA\'s was Grundsätzliches dazu schreiben. Auch liese sich hierzu einen extra-Bereich im Forum einrichten.

 

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