Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

wie auf Gaspreis\"senkung\" reagieren (bei Widerspruch)

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Ralf:
Hallo,
auch ich habe meine Widerspruch nach § 315 (Süwag) relativ spät eingelegt und verwende in meiner Abrechnung einen Preis aus August 2005. Dort lag der Nettopreis bei 3,85ct k/wh + MWST.
Die Süwag hat Preissenkungen angekündigt. Der Preis wird dann immer noch über meinen 3,85ct liegen, aber der Abstand wird kleiner. Daher interessiert auch mich die Frage:
Wie mit Preissenkungen umgehen, insbesondere dann, wenn der neue Preis des Versorgers unter den "eigenen" sinkt:
Kann ich tatsächlich einfach die vom Versorger durchgeführte Preissenkung in ct. vollständig von "meinem" Preis abziehen, darf ich "meinen" Preis höchstens bis zum Preis des Versorgers senken, oder muß ich ggfs. sogar "meinen" höheren Preis dann weiterzahlen.
Ich habe die vorherigen Antworten leider auch nicht so richtig verstanden.

Viele Grüße
Ralf

Cremer:
@Ralf,

in Ihrem Fall glaube ich nicht, dass der Preis unter Ihren Widerspruchspreis fasllen wird.

Die Benzin- und Ölpreise sind heute bereits wieder kräftig angestiegen.

Monaco:
@cremer
@Ralf


Wenn man davon ausgeht, dass sich die aktuellen Ölpreise erst mit einer mehrmonatigen Verzögerung auf den Erdgaspreis auswirken, hat das wohl derzeit kaum Bedeutung. Außerdem zählen an der Tankstelle teilweise auch andere Preisbildungsmechanismen.

Der Rohölpreis bewegt sich derzeit noch immer um die 60-62 $, nachdem er im August vergangenen Jahres mit fast 80$ seinen Spitzenwert erreichte und im Januar 2007 auf etwa 50$ gesunken war.

Die Preise an der Tankstelle sind dagegen wieder "überproportional" hoch. Aber das hat ja alles nichts mit unserem eigentlichen Thema zu tun.

Wenn Ralf\'s Preis tatsächlich unter den von ihm akzeptierten fällt, dann gilt wohl in jedem Fall mindestens der niedrigere. Schließlich wird er dieses Angebot ja wohl annehmen.

Andererseits wäre zu überlegen, ob Ralf nicht nachträglich den Preis vom Herbst 2004 ansetzen sollte, um weinigstens einen kleinen Vorteil zu besitzen und auch weiterhin wirksamen Protest auszuüben.

Die Preissenkung von dem bisher zugestanden Preis abzuziehen scheint verlockend, ist aber wohl nicht praktikabel. Denn als neue Preisbasis gilt wohl der aktuelle Gesamtpreis und nicht die Preissenkung in separater Betrachtungsweise.

Mit freundlichen Grüßen

Monaco

Cremer:
@monaco,

es ist m.E. auch entscheidend, wie die Referenzperioden bestimmt sind:

6/3/3

oder

6/1/3

Bei 6/1/3 findet eine schnellere Anpassung für die Preise der nächsten 3 Monate statt, da die "Ruhephase von 3 auf 1 Monat verkürzt ist.

Monaco:
@cremer

6 - 1 - 3 wird ab 01.07.2007 nicht mehr uneingeschränkt möglich sein. Immerhin gilt ab diesem Datum ein 6-wöchige Ankündigungsfrist. Zumindest den letzten Monat der Referenzperiode kann man so nicht mehr vollständig erfassen.

Wer dieses Modell verwendet, kann dann keine exakte Preisberechnung mehr durchführen, weil dann mindestens die letzten beiden Wochen fehlen!

Möglicherweise auch ein Indiz, dass gar keine exakten Preisberechnungen vorgenommen werden. Warum auch, ging doch bisher auch ohne...

Und je mehr Berechnungsformeln und mathematische Methoden man einem Verbraucher vorgaukelt, desdo mehr wird der Eindruck erweckt, dass das System schon irgendwie funktioniert (z.B. ein Computer die jeweiligen neuen Preis "ausrechnet", und der verrechnet sich nie ...) und ein Hinterfragen nichts nützt, weil man dem Formelwerk letztlich eh nicht gewachsen ist.

Übrigens:
Einzelne Versorger haben den Gaspreis vom 01.01.2006 bis 01.04.2007 = 5 Perioden unverändert gelassen. Glaubt jemand im Ernst, dass sich die Preisfaktoren in 5 aufeinanderfolgenden Perioden nicht geändert haben?

Wo ein Versorger sich über seine Preisklausel nicht verpflichtet sah, die Preise zwingend anzupassen, gab es wohl nur einen Grund, dies nicht zu tun: Der Preis hätte wohl sinken müssen.

Es sei denn man hatte genügend Spielraum, eine mögliche Preiserhöhung abzufangen. Dann war aber wohl der letzte Preis schon zu hoch. Wie man es auch dreht, es bleibt ein fader Beigeschmack ...

Möglicherweise lässt sich ja mal ein Kunde erläutern, wie 6-1-3 und die neue GasGVV (6-Wochen-Frist) "unter einen Hut" zu bringen sind?




Viele Grüße nach Bad Kreuznach

Monaco.

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