Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

wie auf Gaspreis\"senkung\" reagieren (bei Widerspruch)

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Monaco:
Theoretische - aber durchaus mögliche - Frage (Konstellation):

Ein Kunde hat am Jahresende 2005 einen Vertrag mit einem Arbeitspreis von (angenommen) 5,00 C/kwh unterschrieben. Danach wurde der Preis auf 5,20 C/kWh und auf 5,40 C/kWh erhöht, wogegen er nach §307 Widerspruch eingelegt hatte. Nun wird sein Preis auf 4,90 /kWh gesenkt. Sein Einspruch wegen intransparenz der Preisklausel trifft Ihn nun gewissermaßen (auch) selbst. Auch wenn man davon ausgehen kann, dass Preisanpassungen dann akzeptiert werden, wenn ihnen nicht widersprochen wird, ist die Situation jetzt doch einigermaßen kompliziert, wobei es in diesem Zusammenhang zudem fraglich ist, ob eine Billigkeitsprüfung nach §315 BGB überhaupt gegeben ist.


Mit freundlichen Grüßen

Monaco

RR-E-ft:
@Monaco

Man darf keinem Zirkelschluss unterliegen.

Ganz einfach:

Wo der Versorger zu Preiserhöhungen im laufenden Vertragsverhältnis nicht berechtigt war, ist der Kunde nicht darauf angewiesen, dass die Preise in Anwendung einer Klausel gesenkt werden. Logisch, oder?

Deshalb kann sich der Verbraucher gar nicht selbst "in´s Bein schießen".

Ist die erstmalige Preisänderung nach Abschluss eines Sondevertrages eine Preissenkung, könnte der Verbraucher derart reagieren, dass er erklärt, das Angebot zur Vereinbarung des niedrigeren Preises anzunehmen (Einigung), womit dann nur noch dieser Preis gelten kann, da einseitige Preiserhöhungen weiterhin ausgeschlossen sind.
 :wink:

Monaco:
@RR-E-ft

das würde ja bei näherer Betrachtung bedeuten, dass ein Kunde - ich mache das am besten wieder an einem Beispiel fest - nur den Preiserhöhungen widerspricht, die Preissenkungen aber akzeptiert.

Beispiel:

Vertragsschluss 2004 zum Preis von 4,00 C/kWh
Preiserhöhung 2005 um 1,00 C/kWh auf 5,00 C/kWh - Widerspruch
Preiserhöhung 2006 um 0,50 C/kWh auf 5,50 C/kWh - Widerspruch
Preissenkung 2007 um 0,50 C/kWh auf 5,00 C/kWh - akzeptiert

Auf Grund der beiden Widersprochenen Preiserhöhungen steht der "Basispreis" noch immer bei 4,00 C/kWh und würde bei einer akzeptierten Senkung von 0,50 C/kWh nunmehr 3,50 C/kWh lauten.

Sonst würde alles auf einen "Gesamtpreis" hinauslaufen und man würde diesen bei jeder Preissenkung - wenn es nicht die erstmalige war -akzeptieren, auch wenn die Basis inzwischen höher ist als der Anfangspreis.

Beide Varianten überzeugen dann doch nicht vollends.

Denn wenn nach meinem ersten Beispiel irgendwann einmal ein Preis von 3,90 C/kWh zustande kommt und man diesen akzeptiert, unterwirft man sich ja nachträglich, vielleicht auch rückwirkend,  wieder dem gesamten Preisbildungsmechanismus.

Es ist wohl doch etwas komplizierter oder ich verstehe es halt noch immer nicht.


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

hajue:
Hallo,

habe mich, nachdem ich das Thema gelesen habe, hier angemeldet. Helau! :wink:

Nun zu meiner Überlegung:
Habe allen Preiserhöhungen gemäß Musterbrief widersprochen und eine Erhöhung nach billigem Ermessen um jeweils 2% zustimmt. Die Jahresabrechnungen habe ich entsprechend korrigiert (was aber von Erdgas Südsachsen ignoriert wird).

Jetzt kommt die Ankündigung der Preissenkung um 0,41 Cent/kWh, also um ca. 7,6% zum 01.04.2007.

Liege ich mit meiner Auffassung falsch, wenn ich per Musterbrief die letzte von mir genehmigte Erhöhung um 2%, auf Grund der Preissenkung, nun wieder zurücknehme?
Wie oben im Beitrag beschrieben, führt doch eine Senkung um den vollen Betrag (7,6%) zu einem Preis, der niedriger ist, als der von mir zuletzt genehmigte vor der letzten Erhöhung!?

Falls irgendwo eine Empfehlung/Musterbrief für genau diesen Fall auftaucht, wäre ich für einen Hinweis sehr dankbar!

Und sorry an die Experten hier, falls sich meine Frage in gewisser Weise mit bereits gestellten ähnelt!
Aber, wie von Monaco geäußert, habe auch ich noch keine ausreichende Antwort gefunden.

MFG hajue

Cremer:
@hajue,

ab wann haben Sie welchen Preisen widersprochen?

Haben Sie sich auf Preise von 2005 berufen? Dann liegt dieser doch noch unter dem der jetzigen Absenkung

2% Zuschalga haben wir schon lange nicht mehr akzeptiert.

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