Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

wie auf Gaspreis\"senkung\" reagieren (bei Widerspruch)

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pg03:
Hallo,

meine Frage geht in die gleiche Richtung wie der Ursprung dieses Beitrages. Ich habe nur das Problem, dass ich (ich ärgere mich sehr darüber) bisher erst der letzten Preiserhöhung von Rheinenergie widersprochen habe. Ich habe jetzt die Sorge, bei sinkenden Preisen auf einem viel zu hohen Niveau "hängen" zu bleiben.
Frage: Kann ich meine Rechnung (sie haben meinen Widerspruch einfach ignoriert) jetzt kürzen und eine voraussichtliche Preissenkung dann mitnehmen, falls der neue Preis unter dem Ursprungspreis landet??

VG
pg03

Cremer:
@3s,

logisch weitergedacht:

Energiebezug in 2007 wird mit 19% versteuert, also Nettopreise Sep. 2004 plus 19%

@Pg03,

Preissenkungen in Prozent werden mitgenommen.

eislud:
@3s
Vielleicht auch noch hier schauen:
Weitergabe der Mehrwertsteuer-üblicher Einspruch?
Tarif-/Sondervertragskunde

RR-E-ft:
@Cremer


--- Zitat ---Preissenkungen in Prozent werden mitgenommen.
--- Ende Zitat ---


Rechnen wir jetzt wieder mit Prozenten?

Ich würde Preissenkungen in Geldbeträgen mitnehmen.

Cremer:
@Fricke,

ist ja auch richtig, wenn die angegeben wird, bzw. der neue Preis/kWh.

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