@Sukram
Das kein Widerspruch darin liegt, die langfristigen Importverträge aufrecht zu erhalten und die inländischen Langfristverträge zu untersagen, entspricht der ständigen Rechtsprechung, insbesondere des OLG Düsseldorf. Das eine hat mit dem anderen wenig zu tun.
Der Absatz des importierten Gases ist gesichert. Die Importeure sind - vorbehaltlich entgegenstehender vertraglicher Regelungen - in der Lage, das importierte Erdgas europaweit zu vermarkten. An der europäischen Nachfrage ändert sich insgesamt ja gar nichts.
Nur kann sich erst dann über Angebot und Nachfrage überhaupt erst ein Marktpreis für Erdgas bilden, den es bisher als solchen nicht gibt.
Die EU weist zurecht darauf hin, dass auch Obst- und Gemüsegroßhändler selbst das Absatzrisiko zu tragen haben.