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Autor Thema: Kündigung durch Energieversorger  (Gelesen 13556 mal)

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Offline Monsager

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Kündigung durch Energieversorger
« am: 24. November 2006, 17:41:53 »
Im Februar 2006 habe ich zum Energieversorger "Landenergie" gewechselt, weil die RWE mir dauernd die Preise erhöht hat. Leider habe ich eine Nachtspeicherheizung und keinen anderen Anbieter als die "Landenergie" gefunden. Am 18. Oktober 2006 habe ich ein Schreiben über eine Strompreiserhöhung zum 01.01.2007 erhalten.
Nachdem ich festgestellt habe, dass der Strompreis vom 01.05.2005 zum 01.01.2007 um:
1. Normaltarif 26,6 %
2. Nachttarif um 21,43 % erhöht wurde,
habe ich den Stromversorger angeschrieben, mir die Preiserhöhung ausreichend zu begründen und darauf aufmerksam gemacht, dass ich ohne ausreichende Begründung diese nicht akzeptieren werde.
Daraufhin erhielt ich von der Firma Landenergie die Kündigung meines Stromliefervertrages zum 01.01.2007, mit der Begründung, Landenergie sei zwar eine Stromversorger aber kein Netzbetreiber, der die Preise und die Kalkulation nicht offen legen muss.
Ist man den Energieversorgern hilflos ausgeliefert??????
 :cry:
Was kann ich gegen die Kündigung unternehmen?
Gibt es noch andere Energieversorger, die Nachtstrom anbieten?

Offline superhaase

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Kündigung durch Energieversorger
« Antwort #1 am: 24. November 2006, 20:32:17 »
Derzeit findet das böse Erwachen aller Nachtspeicherheizungsbesitzer statt. Haben sie doch auf die früheren Versprechungen der Stromkonzerne vertraut, dass Elektroheizungen langfristig billiger sein werden als alle anderen Heizungen.

Man kann nur immer wieder von allen Elektroheizungen gleich welcher Form abraten.
Wer es sich leisten kann, sollte sogar darüber nachdenken, seine Heizung umzurüsten und selbst zum Stromerzeuger mittels Klein-BHKW zu werden.
Das ist derzeit durchaus rentabel:  :shock:
http://www.otag.de/
http://www.sunmachine.com/
Vielleicht gibtsdafür sogar einen günstigen KfW-Kredit?  :o

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline Cremer

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Kündigung durch Energieversorger
« Antwort #2 am: 24. November 2006, 22:40:06 »
@Monsager

Nehmen Sie die Kündigung hin.

Wenn Sie wieder beim (alten) Netzbetreiber sind, legen Sie Widerspruch ein, kürzen die Abschläge auf der Basis Sep. 2004 und erstellen am Ende des Abrechnungsjahres Ihre eigene Jahresrechnung.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

 

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