Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Jahresabrechnung nachrechnen lassen  (Gelesen 7427 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline boandiuk

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 2
  • Karma: +0/-0
Jahresabrechnung nachrechnen lassen
« am: 23. November 2006, 20:53:45 »
Hallo,
Ich habe erst vor eine Stunde diese Seite entedckt und würde mich freuen wen mir jemand weiter helfen kann.
Auf der Seite habe ich gelesen (Rubrik: Rechenfehler in der Abrechnung), dass der Bund der Energieverbraucher die Gasrechnung (eventuell auch die Stromrechnung) nachrechnet. Ich bin bei den Stadtwerken Leipzig mit dieser Frage nicht weiter gekommen. Glaube zu wissen, dass sie auch nicht verpflichtet sind die Kalkulation offen zu legen.
Trotzdem will ich mir sicher sein, dass die Stadtwerke recht haben bevor ich so etwas "dummes" mache wie bezahlen. Sie verlangen nämlich von mir 1500 € (ca. 300€ für Stromverbrauch und ca 1300€ für den Gasverbrauch) nach der Jahreabrechnung. Und das nachdem die Abschläge für den vergagenen Jahr auf 70€/2 Monate fesgelegt wurden. Niemand im Haus - nichtmal Firmenräume - hat so eine hohe Rechnung gekriegt, bei der selben Wohnfläche.
Der Zählerstand ist korekt. Da liegt nicht das Problem. Ein Techniker von den Stadtwerken hat sich, auf unser Wusch, den Gaszähkler angeschaut und ist zu dem Endschluss gekommen dass 0,2 Liter pro Stunde auslaufen.
Ich bin leider mit dem Umrechnen von Liter-Gas in Kubikmeter und dann weiter in kWh  überfordet. Der Faktor mit dem der Verbrauch multipliziert wird um die kWh festzustellen ist mir auch ein Dorn im Auge. Weiss jemand ob derselbe Faktor benutzt wird für ein anderen Verbraucher der in dem selben Haus wohnt? Solte ich versuchen die Rechnungen zu vergleichen?
Für Anwälte habe ich kein Geld. Die Stadtwerke benutzen meine Unwissenheit gegen mich. Es wird immer wieder wiederholt, dass die Rechnung korrekt sei und kein Anlass bestünde sie zu überprüfen.

Die Zeit drängt und ich freue mich über jeden Rat, der mir hilft weiter zu kommen.

Mit besten Grüsse
Daria

Offline stromdesigner

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 107
  • Karma: +0/-0
Jahresabrechnung nachrechnen lassen
« Antwort #1 am: 23. November 2006, 21:27:43 »
Was meinen sie mit "0,2 Liter auslaufen"?
Ist das Flüssiggas? (Leck im Tank)?  Geben Sie mehr infos.
Bei Erdgas ist der Faktor im gleichen Haus immer der selbe.

Offline boandiuk

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 2
  • Karma: +0/-0
Jahresabrechnung nachrechnen lassen
« Antwort #2 am: 23. November 2006, 21:44:12 »
Ich habe mich warscheinlich falsch ausgedrückt.
Ich zitiere aus ihren Schreiben an mir:

"Am 12.07.2006 wurde durch unseren Bereitschftsdienst die Ursache des in Ihrer Wohnung festgestellten Gasgeruches beseitigt. Diese bestand in einer geringfügigen Undichtichkeit (0,2Liter/h) der im Verantwortungsbereich des Anschlussnehmers liegenden Kundenanlage (§12 AVBGasV).

Aus diesem Grunde sehen wir keine Veranlassung eine Rechnungskorrektur durchzuführen."

Als mein Freund persönlich da war, wurde ihm gesagt, dass es umgerechnet, diese Undichtigkeit, nur ein kleiner Betrag abgibt. Aber niemand hat uns erklärt wie man das ausrechnet. Ich war nur neugirig zu wissen wieviel das wäre.

Apropos, ist der oben genannte Anschlussnehmer der Vermieter oder der Mieter?

Ich bin im Moment einfach nur verwirrt und teilweise Verzwifelt. Mein Freund war eingetragen als Vertragspartner in dem Versorgungsvertrag. Hat auch versprochen sich darum zu kümern. Aber er hat vieles falsch gemacht, meiner Meinung nach. Ich konnte mich bis jetzt nicht so stark einmischen, da es ein grosser Streitpunkt zwischen uns war.
Ich versuche morgen die ganze Korespondenz zwischen den Stadtwerken und mein Freund durchzulesen, um klarere und gezieltere Fragen formulieren zu können.

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Jahresabrechnung nachrechnen lassen
« Antwort #3 am: 23. November 2006, 22:14:28 »
@boandiuk,

zunächst muss man wissen, dass ein Gaszähler in Kubikmeter zählt.

1 Kubikmeter (1000 Liter) werden mit einem Brennwertfaktor in kwh umgerechnet. Der Faktor liegt zwischen 9,8 bis 11,5.

Also haben in 1000 Liter einen Brennwert von ca. 10,5 kWh.

1 kWh kostet ca. 7 Ct.

Ich habe hier die Vermutung, dass der Abschlag wesentlich zu gering war, deshalb haben Sie so eine hohe Nachzahlung
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline hollmoor

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 434
  • Karma: +0/-0
Jahresabrechnung nachrechnen lassen
« Antwort #4 am: 24. November 2006, 09:02:17 »
@boandiuk

70,00 Euro Abschlag alle zwei Monate für Strom u.Gas zusammen?
Wenn ja,würd ich auch meinen,das der Abschlag viel zu niedrig war bzw.ist.
(Vielleicht zahlen die anderen Mieter ja auch weitaus höhere Abschläge,deshalb bei denen keine so hohe Nachzahlung)
Gruß aus der Lüneburger Heide

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz