Energiepreis-Protest > Stadtwerke Iserlohn
Fernwärmerebellen in Iserlohn gesichtet
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RR-E-ft:
http://www.westfaelische-rundschau.de/wr/wr.staedtenews.volltext.php?kennung=on2ikzLOKStaIserlohn39035&zulieferer=ikz&kategorie=LOK&rubrik=Stadt®ion=Iserlohn&auftritt=WR&dbserver=1
Free Energy:
Hallo Herr Fricke,
in dem Link "Sauerei hoch zehn" unter dem von Ihnen angegebenen Artikel behaupten die Stadtwerke Iserlohn, dass die Fernwärme-Kunden entsprechende Verträge mit Preisgleitklauseln abgeschlossen hätten und das deshalb ein Widerspruch nach § 315 BGB nicht möglich wäre.
Ist das richtig so ? Wie ist das bei Fernwärmelieferungsverträgen tatsächlich ?
Ich habe nämlich in diesem Zusammenhang auch diesen Beitrag vor Augen:.
http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Fernwaerme/site__620/
Gruß
Free Energy
RR-E-ft:
@FreeEnergy
Woher sollte ich wissen, Verträge welchen Inhalts Fernwärmekunden in Iserlohn abgeschlossen haben, die sich auf § 315 BGB berufen?
RR-E-ft:
Rebellen rufen zum Widerspruch auf.
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