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Autor Thema: Mahnung oder nicht  (Gelesen 4150 mal)

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Offline Paula

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Mahnung oder nicht
« am: 14. November 2006, 07:51:45 »
Hallo zusammen,

gestern habe ich eine Schreiben meines Energielieferanten im Briefkasten entdeckt, dort wurde mir mitgeteilt das mich der Kassierer nicht angetroffen haben, und ich am 15.11.2006 mit der Stromsperrung rechnen muß.
Ich habe daraufhin meinen Versorger angerufen und ihm mitgeteilt, dass
ich keinerlei Mahnung erhalten habe.
Der Sachbearbeiter teilte mir jediglich mit, dass man mir keine Mahnung schicken müsse.
Muß die BEW nun mahnen oder nicht. Zumal der Abschlag am 01.11.2006 fällig war???
Für Hilfe wäre ich dankbar.
Liebe Grüße

Offline mike1976

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Mahnung oder nicht
« Antwort #1 am: 14. November 2006, 09:05:08 »
Wie oft hast Du denn den Abschlag nicht gezahlt ?
Und warum hast Du nicht gezahlt ?

Man sollte sich immer vor Augen halten, das die Abschlagszahlung keine Forderung darstellt. Es ist eine VORAUSZAHLUNG, auf die der Versorger auch keine Mahngebühren aufschlagen kann.

Seine Forderung besteht erst mit meiner Schlussrechnung.

Offline Cremer

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Mahnung oder nicht
« Antwort #2 am: 14. November 2006, 10:32:12 »
@Paula,

da steckt doch noch mehr dahinter?

So ohne mir-nichts-dir-nichts kommt kein Sperrkassierer
MFG
Gerd Cremer
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Offline Paula

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Mahnung oder nicht
« Antwort #3 am: 14. November 2006, 12:41:41 »
Hallo,

ich habe  Abschlag für Sept offen, weil aus derJahresabrechnung für mich nicht eindeutig ersichtlich war dass dieser Abschlag nicht im Endbetrag enthalten ist.
Dort steht lediglich: .... für den Zeitraum v. 09.09.2005 bis 27.09.2006
stellen wir Ihne die Lieferung von Strom in Rechung.
Daher bin ich davon ausgegangen, dass ich eine gesonderte Abschlags-
rechnung für die verbleibenen Tage im Sept. erhalte.
Man erklärte mir per Telefon man buche intern um und der Abschlag für Sept. sei in voller Höhe zusätzlich zu begleichen.
Woher soll ich das wissen !!
Ich bin Kauffrau und nach meinem Verständniss gehe ich davon aus, dass falls ein Zeitraum benannt wurde ich genau für diesen Zeitraum mein Saldo erfüllt  habe. Indem ich die Forderung i.v.H. ausgleiche.
Wie gesagt ich habe weder eine Mahnung noch ein anderes Schreibe mit
Hinweis auf diesen Sachverhalt erhalten.

Sonst sind keine offenen Posten bei der BEW.

Offline Paula

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Mahnung oder nicht
« Antwort #4 am: 14. November 2006, 12:52:13 »
Der Abschlag für Nov. wurde von mir am Freitag per Überweisung entrichtet, klar ein bißchen spät aber ich finde es schon merkwürdig dass
die BEW mal mahnt mal nicht.
Müssen die nun mahnen, oder nicht ???
Im Übrigen habe ich heute erfahren das diese Praxis durchaus  an der Tagesordnung sei.
Werde mich weigern die Sperrkosten in Höhe von 41,00 Euro zu begleichen.
Die nicht einmal die Kosten laut BEW decken.( Aussage BEW) Wenn es mir aber vorstelle der Herr fährt den ganzen lieben Arbeitstag durch die Landschaft under verteilt seine Zettelchen und kommt auf , sagen wir wir, minimal auf 20 dann sind das für mich ca. 800,00 Euro.
Na ja, ist vielleicht die Sicht der Dinge die mich hier ein wenig verwirren.
Liebe Grüße
Paula

Offline Cremer

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Mahnung oder nicht
« Antwort #5 am: 14. November 2006, 13:21:00 »
@paula,

haben Sie ie Jahresrechznung nun bezahlt oder nicht?

Im Endbetrag sind immer alle geleisteten Abschläge enthalten, es läßt sich ja auch leicht nachrechnen, wieviel Abschläge geleistet wurden.

Beispiel: 11 Abschläge sind zu leisten, der zwölfte ist in der Abrechnung enthalten, deshalb kommt meistens auch eine nachzahlung zu stande.

Der Versorger tilgt mit den Überweisungen immer die älteste Forderung zuerst.

Kein Wunder, dass dann für den aktuellen Monat noch kein Ausgleich beim Versorger intern gebucht wurde.

Nach der neuen StromVV müssen die Versorger für Haushaltskunden nun 3 Wochen zuvor Sperrandrohung aussprechen.

Es obliegt Ihnen, ob Sie den Sperrkassierer reinlassen oder nicht (Hausverbot erteilen).
 :wink:
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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