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Autor Thema: Kündigung Gas- Stromvertrag bei Umzug  (Gelesen 5218 mal)

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Offline Jazze

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Kündigung Gas- Stromvertrag bei Umzug
« am: 30. November 2006, 10:22:03 »
Liebe Forenteilnehmer,

leider habe ich zum dem Thema im Forum so recht nichhts gefunden Ich stehe vor folgender Situation:

-Einspruch eingelegt bei Gas und Strom mit allem drum und dran incl. angepaßter Abschläge
-Es steht ein Umzug bevor, ich brauche dann keinen neuen Vertrag mit meinem bisherigen Energieversorger.

Ich möchte so vorgehen:

-Vertrag kündigen (Frist Gas 1 Monat, Frist Strom?) oder einfach "Abmelden"?
-Schlußrechnung selbst erstellen
-Betrag bezahlen
-Umziehen

Meine Fragen:

-Reicht es, den Anschluß einfach abzumelden? Oder muß ich alles komplett kündigen? Ich möchte meinem Nachfolger (bzw. dem Vermieter) nicht irgenwelche Nachforderungen seitens meines Versorgers hinterlassen.
-Kann ich den Stromliefervertrag überhaupt kündigen?

Über Tips würde ich mich sehr freuen!

Viele Grüße
Jazze

Offline Cremer

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Kündigung Gas- Stromvertrag bei Umzug
« Antwort #1 am: 30. November 2006, 10:26:16 »
@Jazze,

Sie kündigen beim Versorger den Vertrag wegen eines Umzuges.

Ein Zweizeiler genügt.

Woanders heißt es "Abmelden" was der Versorger daraus technisch macht, ist nicht Ihr Problem

Schlußrechnung des Versorgers abwarten.

Dann eigene Schlußrechnung schriftlich erstellen mit Bezug auf Ihren Widerspruch vom xx.yy.zz

Differenz überweisen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Jazze

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Kündigung Gas- Stromvertrag bei Umzug
« Antwort #2 am: 30. November 2006, 10:39:49 »
Hallo Herr Cremer,

vielen Dank für die blitzschnelle Antwort. Ich kündige also beides, Gas und Strom? Wie genau mache ich das mit der Zählerablesung, der Versorger braucht ja die Stände des letzten Bezugstages.

-Am letzten Tag Zähler ablesen und an Versorger schicken
-Schlußechnung abwarten, eigene Rechnung aufmachen und dann Differenz bezahlen bzw. ggf. zurückfordern.

Gelten spezielle von den vertraglich vereinbarten abweichende Kündigungsfristen bei Umzug? Bei Gas ist vertraglich ein Monat zum Monatsende vereinbart, bei Strom konnte mir der Versorger das nicht sagen...

Viele Grüße
Jazze

Offline Pelikan

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Kündigung Gas- Stromvertrag bei Umzug
« Antwort #3 am: 30. November 2006, 12:04:33 »
moin moin,

beide Verträge fristgerecht kündigen mit der Angabe, dass die Zählerstände bei Wohnungsübergabe abgelesen und übermittelt werden.

Mit Gruß vom
Pelikan

Offline RR-E-ft

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Kündigung Gas- Stromvertrag bei Umzug
« Antwort #4 am: 30. November 2006, 18:15:03 »
@Jazze

Bisher § 32 Abs. 3 AVBEltV/ AVBGasV:

Kündigungsrecht  bei einem Umzug (weder Maidemo noch Frohnleichnamsprozession gemeint) jederzeit mit Zweiwochenfrist zum Monatsende möglich, schriftlich beim Versorger unter Angabe Abnahmestelle, Kundennummer, Zählerstand zum Stichtag.

Offline Schwalmtaler

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Kündigung Gas- Stromvertrag bei Umzug
« Antwort #5 am: 01. Dezember 2006, 07:53:56 »
Tip von mir:
Bei der schriftlichen Kündigung den derzeitigen Zählerstand nennen, mit Hinweis das eine weitere Meldung nach dem letzten Entnahmetag erfolgen wird.

Achten sie schon jetzt darauf, das nicht überzahlt wird. GGf. letzten Abschlag entsprechend kürzen bzw. mit Hinweis auf den Umzug aussetzen (Hinweis an Versorger nicht vergessen).

 

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