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Autor Thema: Recht auf Nachweis - welches und wo steht´s?  (Gelesen 5004 mal)

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Offline Fabio

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Recht auf Nachweis - welches und wo steht´s?
« am: 02. Dezember 2004, 17:52:54 »
Hallo!

Auf welches Recht (Gesetz und/oder Rechtsprechung) können wir uns eigentlich berufen, wenn wir den Nachweis der grundsätzlichen Berechtigung von einseitigen Preiserhöhungen des EVU verlangen und einfordern?

DANKE viemals!
Fabio

Offline RR-E-ft

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Recht auf Nachweis - welches und wo steht´s?
« Antwort #1 am: 02. Dezember 2004, 21:10:08 »
§ 315 BGB ist die Antwort.

In jeder besseren Bibliothek gibt es den Standardkommentar zum BGB namens Palandt, dort unter § 315 BGB nachlesen.

Darin sind die entsprechenden Entscheidungen zu finden, jedoch nicht alle wegen der Aktualität. Die hier im Forum zitierten neueren Entscheidungen gibt es in der Rechtsprechungsdatenbank unter

www.bundesgerichtshof.de

Die wichtigen Paragraphen dabei sind § 315 BGB und § 30 AVBV.


AVBV steht für die inhaltsgleichen Bestimmungen der AVBEltV, AVBGasV, AVBWasserV und AVBFernwärmeV.

Die entsprechenden Verordnungen erhalten Sie kostenlos von Ihrem Versorger.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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