Zuhause > Bauen & Renovieren
Grundpreis bei Nahwärmeversorgung
UrsusAquarius:
Hallo Herr Cremer.
es ist ein Ortsteil der Gemeinde mit ca. 40 Häusern, 5 Reihenhäuser, der Rest Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften. Dabei handelt es sich keinesfalls um Wochenendhäuser o.ä., sondern um ständig genutzte Wohneinheiten.
Freundliche Grüsse
Reinhold Merkle
UrsusAquarius:
Hier noch unsere aktuellen Preise und Preisgleitklauseln, damit eine bessere Beurteilung möglich ist (alle Preise ohne MWSt):
1) Grundpreis
GP0 (1999) : Einfamilienhaus= € 40.49
Doppelhaushälfte = € 27,71
Reihenhaus = € 24,70
Preisgleitformel :
GP = 0,4 + 0,4*L/L0 + 0,2*I/I0 mit L=Lohnkosten und I=Invstitionskosten
2) Arbeitspreis
AP0 (1999) : € 38,35 je MWh
Preisgleitformel :
AP = 0,5*B/B0 + 0,5*H/H0 mit B=leichtes Heizöl und H=Hackschnitzel
Für Einfamilienhäuser ist derzeit (2006) GP = € 44,40 und AP = € 52,10
Cremer:
@UrsusAquarius,
wie im anderen Posting geantwortet.
1. klassischer Fall für § 315 BGB, da auch hier die Prerisänder8ungen einseitig festgesetzt werden.
2. juristische Vertragsprüfung, ob nach 10 Jahren Kündigung möglich ist.
uwes:
--- Zitat von: \"Cremer\" ---@UrsusAquarius,
wie im anderen Posting geantwortet.
1. klassischer Fall für § 315 BGB, da auch hier die Prerisänderungen einseitig festgesetzt werden.
--- Ende Zitat ---
Nein, wegen der offensichtlich erfolgten Vereinbarung einer Preisänderungsklausel ist § 315 BGB nicht anwendbar, da es eine Preisvereinbarung und kein einseitiges Bestimmungsrecht gibt.
uwes:
--- Zitat von: \"UrsusAquarius\" ---Preisgleitformel :
GP = 0,4 + 0,4*L/L0 + 0,2*I/I0 mit L=Lohnkosten und I=Invstitionskosten
--- Ende Zitat ---
Das ist die Formel für die Preisbestimmung. Wie lautet die Klausel?
Navigation
[0] Themen-Index
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln