@HG24,
es kommt auf Ihre Vertragsgestaltung mit dem Fernwärmelieferanten drauf an.
Geld wird keinem Bürger oder Kunde aus der Tasche gezogen.
Wir legen Widerspruch ein, kürzen die Abschläge, rechnen mit den Preisen vom September 2004 und erstellen eigene Jahresrechnungen.
Wer zuviel zahlt ist selber schuld.
Zum Thema Fernwärme ist teilweise auch hier bereits einiges gesagt worden.
Grundsätzlich kann man aber in Abhängigkeit der Vertragsgestaltung auch den § 315 BGB anführen und Widerspruch einlegen, siehe beim Thema Flüssiggas