Energiebezug > Vertragliches
Rheingas bietet Preisanpassung auf Basis stat Bundesamt an
REKLOV:
Hallo in die Runde...ich habe vor graumer Zeit den Preiskampf mit meinem Energieversorger für Flüssigas (aus Gemeindetank) aufgenommen. Ich habe vor einem Jahr Widerspruch eingelegt gegen die vorgesehenen Preiserhöhungen. Seit dem jede Menge Schriftverkehr mit dem ersten Teilerfolg : Anerkennung ohne jede Rechtsverpflichtung....
Nun heute eine neue Variante : Man bietet uns ein Preisanpassung an
den Preisindex der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte Flüssiggas (LPG)
Basis soll das Jahr 2000 sein, alles bezieht sich auf den Arbeitspreis, Preisänderung jeweils Jahresmitte und Jahresende.
Formel AP = AP0 x ( 0,5 + 0,5 x Index/Index0 ) + EnergieSt.
AP = Arbeitspreis im Halbjahr C/KwH
AP0= Basiswert Arbeitspreis : 4,42 C/KwH ohne Energiesteuer
Index = stat. BUAMT Erzeugerpreise für gewerb Prod.
Index0= Basiswert 80
Ernergiest = Energiesteuer auf Brenngas z. Zt. 0,44 C/KwH
Bei Unterschrift unter den Vertrag würde man Großzügiger Weise
auf weitere Rechtsschritte und Nachforderungen verzichten. Zusätzlich weis man daraufhin, dass auch andere Energiequellen genutzt werden
könnte als Flüssigas...
Ich glaube die Sache stinkt...bin mir aber nicht sicher...Unterschrieben ist schnell, aber die Auswirkungen langfristig...
Hat jemand schon Erfahrung oder ähnliches ...Oder noch besser einen Rat ?
Gruss an alle gepeinigten...deren Freizeit für soetwas drauf geht ! :twisted:
Cremer:
@REKLOV,
Sie schreiben ja selbst, dass Sie Widerspruch eingelegt hatten und dass sich bisher nichts ereignet hatte.
Das Ihnen nun ein neuer Vertrag vorgelegt wird, da hat vermutlich der Flüssiggaslieferant eingesehen, dass ihm die Felle wegschwimmen und versucht jetzt auf dierse Art und Weise sein Schiff wieder in tiefes Fahrwasser zu lenken.
Also ich empfehle keine Unterschrift.
REKLOV:
Stimmt, werde ich nicht tun...ich denke ich verweise auf meinen
Einspruch und zeige an, dass es sich hier lediglich um eine Preisgleitklausel handelt und nicht die Offenlegung der Kalkulation.
Oder gibt es noch einen Tip?
DANKE :D
Kokomiko:
Hallo Energiesparer,
ich hänge ebenfalls an einem Gemeinschaftstank von Rheingas, der hier ein Neubaugebiet versorgt. Vor etwa einem Jahr habe ich den letzten Preiserhöhungsverlangen wiedersprochen und seither auch die üblichen Schriftwechsel mit Rheingas geführt.
Heute habe ich eine Mitteilung über Vertragsänderungen bekommen, die unter Anderem auch eine ähnliche Preisgleitklausel enthält, wie REKLOV sie oben zitiert hat. Die Preise sollen nach dieser Klausel 2-mal jährlich angepasst werden.
Ich soll das prüfen und etwaige Anliegen bis zum 15.06.2007 geltend machen. Dann heißt es \"Die Preis- und Vertragsänderungen werden für Sie ab 01.07.2007 bzw. nach Klärung Ihrer bis zum 15.06.2007 vorgebrachten Anliegen wirksam.\"
Ach ja, der Arbeitspreis wird nochmal kräftig angehoben.
Ich werde natürlich der Vertragsänderung widersprechen und mich auf meinen bisherigen Vortrag beziehen. Was mich jedoch interessiert:
Hier war wiederholt zu lesen, dass eine Preisanpassungsklausel auf einer mathematischen Formel basieren muss, um gültig zu sein. Das wäre ja jetzt der Fall, nur garantiert diese Formel absolut nicht, dass der errechnete Preis ein billiger ist.
Liege ich richtig wenn ich die jetzige Preisgleitformel ebenso ablehne wie die vorherige?
Hier mal die genaue Formel:
APn = (APn-1 - F -E) dann ohne Rechenzeichen, ich vermute hier soll multipliziert werden (INDEXn / INDEXn-1) + F + E
APn = Arbeitspreis für das jeweilige Kalenderhalbjahr in Cent/kWh
APn-1 = Arbeitspreis in dem vorangegangenen Kalenderhalbjahr in Cent/kWh
INDEX = Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes, Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte, Flüssiggas (LPG) zur Verwendung als Kraft- oder Brennstoff, Zeitreihe 6124BM017, Durchschnittwsert gem. Ziffer 4
INDEXn = Index gem. Ziffer 4
INDEXn-1 = Index gem. Ziffer 5
F = Festanteil von 2,5 Cent
E = Energiesteuer auf Brenngas, z. Zt. 0,44 Cent/kWh
Die Ziffern 4 und 5 erläutern, welche Zeiträume für den Index herangezogen werden.
Dank dieser Formel sollen die Preise jetzt jederzeit für den Kunden berechenbar sein. Rheingas wird keine Preisänderungsmitteilungen mehr verschicken, auf Anfrage aber Auskunft über die Indexwerte geben (dabei haben sie noch nicht einmal die aktuellen Indexwerte mitgeteilt, die der Preiserhöhung ab 01.07.07 zu Grunde liegen).
Ich würde mich freuen, wenn mir zu der Gültigkeitdieser Preisgleitklausel etws schreiben könnte.
Einen Gruß vom schönen Niederrhein,
Mario
RR-E-ft:
@Kokomiko
Ich würde denken, ein durchschnittlicher Verbraucher sei mit einer solchen Berechnungsvorschrift vollkommen überfordert, um die Auswirkungen der Anwendung einer solchen Formel im Voraus abzusehen und Preisänderungen anhand der Klausel selbst zu kontrollieren.
Meines Erachtens viel zu kompliziert.
Oder ist der Nachweis eines mit \"gut\" bestandenen Mathe- Abiturs Voraussetzung für den Vertragsabschluss ?
Man sollte sich nicht darauf einlassen.
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