Hallo Herr Cremer,
das ist eine längere Geschichte, die ich aber gerne hier schildern möchte:
Von der Gemeinde wurde 1998 ein Neubaugebiet (ca. 40 Häuser) ausgewiesen. Der Bürgermeister wollte zusammen mit dem Gemeinderat etwas für die Gemeinde Neues machen und man hat sich darauf geeinigt, dass der Erwerb des Grundstücks daran gebunden war, zuvor einen Wärmelieferungsvertrag mit dem Betreiber der Hackschnitzelheizung abgeschlossen zu haben. Es bestand also Anschlusszwang mit Zahlung eines einmaligen Baukostenzuschusses und dem seither diskutierten Wärmelieferungsvertrag.
Es hat sich in den anschliessenden Gesprächen mit dem Bürgermeister herausgestellt, dass er den Inhalt der Fernwärmeverordnung zunächst nicht oder nicht gut genug kannte.
Die Probleme sind nun verschiedener Art:
1) Die abgeschlossene Vertragslaufzeit ist 20 Jahre (lt. Fernwärmeverordnung wäre das Maximum 10 Jahre)
2) Energiesparen wird mit unserem Preismodell nicht unterstützt (Hoher Grundpreisanteil).
3) Beim Grundpreis wird unterschieden nach Reihenhaus (niedrigster Grundpreis), Doppelhaushälfte und Einfamilienhaus (höchster Grundpreis),
nicht etwa nach Anschlusswert o.ä.
4) Beim Arbeitspreis ist die Hälfte an den Ölpreis gebunden. obwohl es eine Hackschnitzelanlage ist.
5) Der Betreiber hat bisher nachweislich die Preisgleitklausel falsch gerechnet, indem er jeweils nicht die Anfangswerte vom Jahr 0 in der Formel verwendet hat, sondern dafür die Vorjahreswerte verwendet hat.
Aufgrunddessen gab es zunächst einen Versuch, die Anlage vom Betreiber zu übernehmen und in einer Art Genossenschaft selbst zu betreiben. Das wurde durch eine Aussage des Bürgermeisters zunichte gemacht, dass nach 10 Jahren womöglich rechtlich durchsetzbar sein dürfte, aus dem Vertrag herauszukommen, was einige auch planen.
Wir haben seit den ersten Diskussionen einen 5-köpfigen Beirat, dessen Sprecherrolle ich übernommen habe. Leider ist bei der Mehrheit der Bewohner eine grosse Interesselosigkeit zu spüren, sodass wir als Beiratsmitglieder alleine im Wind stehen.
Erfahrungen von ausserhalb, auch rechtlich fundiert mit konkreten Fällen sind uns deshalb herzlich willkommen.
Freundliche Grüsse aus dem Schwarzwald