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Autor Thema: Zuordnung der Abschlagszahlungen  (Gelesen 10062 mal)

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Offline cornulus

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Zuordnung der Abschlagszahlungen
« am: 07. November 2006, 21:47:38 »
Moin,

es wird ja hier empfohlen, die Abschlagszahlungen in der Überweisung genau zuzuordnen. Also z.B. "Abschlag für Gas 11/2006".

Allerdings lässt sich das so nicht automatisieren. Reicht stattdessen auch z.B. "Abschlag für Gas laufender Monat" ?

Danke und Gruß

cornulus

Offline Cremer

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Zuordnung der Abschlagszahlungen
« Antwort #1 am: 08. November 2006, 08:23:57 »
@cornulus,

das geht doch auch bei online Buchung wenn man terminisierte Überweisungen tätigt.

Nun dann muss man einwenig mehr Arbeit investieren.
MFG
Gerd Cremer
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Offline cornulus

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Zuordnung der Abschlagszahlungen
« Antwort #2 am: 08. November 2006, 09:05:42 »
Moin, ich kann leider terminierte Überweisungen nur bis zu 3 Monate im Vorraus tätigen. Natürlich, es reicht ja auch, wenn man sich einmal im Quartal hinsetzt. Ein Dauerauftrag ist aber schon detlich einfacher.
Gruß
cornulus

Offline Cremer

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Zuordnung der Abschlagszahlungen
« Antwort #3 am: 08. November 2006, 09:09:47 »
@cornulus,

welche Bank ist denn da noch so rückständig? :shock:

Bank wechseln :wink:  :wink:  :wink:
MFG
Gerd Cremer
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Offline dattelner

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Zuordnung der Abschlagszahlungen
« Antwort #4 am: 08. November 2006, 12:32:18 »
Zitat von: \"cornulus\"
Moin,

Allerdings lässt sich das so nicht automatisieren. Reicht stattdessen auches wird ja hier empfohlen, die Abschlagszahlungen in der Überweisung genau zuzuordnen. Also z.B. "Abschlag für Gas 11/2006".

 z.B. "Abschlag für Gas laufender Monat" ?
cornulus


Ich habe reingeschrieben: "Abschlag für Monat des Zahlungsdatums".

Offline Cremer

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Zuordnung der Abschlagszahlungen
« Antwort #5 am: 08. November 2006, 13:12:22 »
@dattelmer
qcornulus,

es ist bereits an anderer Stelle hieüber eingehend beschrieben worden, wie zu zahlen ist.

Um Verrechnungen/Aufrechnungen des Versorgers zu verhindern, er rechnet Zahlungseingänge immer mit den ältesten Forderungen auf, sollte genau im Zahlungsträger geschrieben werden für welchen Zweck man die Übewrweisung tätigt. damit liegt man auf der sicheren Seite.

Auch sollte man, wenn der Versorger für Strom, Gas und Wasser, ggf. auch Abwasser zuständig ist, ebenfalls Einzelüberweisungen der einzelnen Energiearten tätigen.

Da ich für Strom, Gas und Wasser Widerspruch, resp. Abschlagskürzungen, vorgenommen habe, sind pro Monat 3 Einzelüberweisungen fällig.
MFG
Gerd Cremer
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Offline dattelner

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Zuordnung der Abschlagszahlungen
« Antwort #6 am: 08. November 2006, 18:32:49 »
@Cremer

Da ich nur Gaskunde bin, habe ich den von mir oben geschriebenen Satz unter meine Kundennummer gesetzt. Damit sollte doch auch für einen EV eindeutig sein, wozu die Zahlung zuzuordnen ist- Abschlag für Gas für den Monat des jeweiligen Zahldatums.

Offline Cremer

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« Antwort #7 am: 08. November 2006, 20:58:36 »
@dattelner,

Strom beziehen Sie nicht?

Haben Sie Kerzenlicht :wink:
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Gerd Cremer
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Offline superhaase

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« Antwort #8 am: 09. November 2006, 08:39:30 »
Ich mach das genauso.
Ich beziehe nur Gas von den SWM. Strom kommt von woanders her.
Ich habe auch auf meinem Dauerauftrag stehen: "Abschlag Gas laufender Monat". Das ist absolut eindeutig und reicht völlig aus, denke ich.
Wenn mir das allerdings einer juristisch zerpflücken kann, wäre ich für eine entsprechende Belehrung dankbar.
ciao,
sh
8) solar power rules

Offline Cremer

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« Antwort #9 am: 09. November 2006, 09:58:58 »
@superhaase,

kein Strom?
Sind Sie auch ein Kerzenlichtfreak? :wink:


Also, auch gegen die Strompreise muß man konsequenterweise Widerspruch einlegen
MFG
Gerd Cremer
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Offline dattelner

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Zuordnung der Abschlagszahlungen
« Antwort #10 am: 09. November 2006, 17:11:04 »
Zitat von: \"Cremer\"
@dattelner,

Strom beziehen Sie nicht?

Haben Sie Kerzenlicht :wink:


auch, dazu nen Kaminofen  :D - Strom kommt von einem anderen Anbieter.

 

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