Energiepreis-Protest > Stadtwerke Willich
Kürzung der Jahresabrechnung bei Widerspruch mitten im Jahr
gaspreise_runter_willich:
Hallo, ich habe gerade die Jahresabrechnung von meinem Versorger bekommen (Abrechnungszeitraum 1.10.05 - 30.9.06), natürlich mit seinen Preisen. Im Februar 2006 habe ich Widerspruch eingelegt und angekündigt, nur die Preise, die ab 1.1.05 galten bezahlen zu wollen. Nun zu meiner Frage, zu der ich leider keine Antwort finden konnte, ich habe gelesen, daß der Widerspruch ja nur für die Zukunft gilt. Bezieht sich das nun auf die Jahresrechnung oder gilt das taggenau ab meinem Einspruch, d.h. ich hätte im Februar den Gaszähler ablesen müssen (was ich leider nicht getan habe)?
Vielen Dank und schöne Grüße
Roland
superhaase:
wie sah denn Dein Widerspruch aus?
Ein Musterbrief mit Unbilligkeitseinwand?
gaspreise_runter_willich:
Ja, genau der Musterbrief, mit ein paar individuellen Änderungen, die Abschläge habe ich dann selbst überwiesen, da ich schon wusste, daß sie zu niedrig sind (sind erst nach längerer Sanierung 2005 eingezogen) in der alten Höhe.
Roland
superhaase:
Widerspruch gegen Erhöhungen oder gegen Gesamtpreis?
Wenn nur gegen Erhöhungen, dann Widerspruch gegen Gesamtpreis nachholen.
Dein Widerspruch gilt für die gesamte Rechnung.
Dann wie üblich vorgehen: Gegenrechnung machen und bei Bedarf Restzahlung leisten.
Ansonsten siehe:
Unbilligkeitseinwand für Neu-Einsteiger
gaspreise_runter_willich:
Vielen Dank für die super schnellen Antworten, ich hatte schon den Einwand auf den gesamten Preis bezogen, allerdings überlege ich nun, nachdem was ich inzwischen alles gelesen habe auch auf die Preise von August 2004 zu gehen und das meinem Versorger mit meiner eigenen Jahreskalkulation mitzuteilen. Spricht da etwas dagegen oder kann ich das jetzt erst für das nächste Jahr?
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