Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Kürzung der Jahresabrechnung bei Widerspruch mitten im Jahr  (Gelesen 8387 mal)

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Offline gaspreise_runter_willich

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Kürzung der Jahresabrechnung bei Widerspruch mitten im Jahr
« am: 06. November 2006, 21:38:49 »
Hallo, ich habe gerade die Jahresabrechnung von meinem Versorger bekommen (Abrechnungszeitraum 1.10.05 - 30.9.06), natürlich mit seinen Preisen. Im Februar 2006 habe ich Widerspruch eingelegt und angekündigt, nur die Preise, die ab 1.1.05 galten bezahlen zu wollen. Nun zu meiner Frage, zu der ich leider keine Antwort finden konnte, ich habe gelesen, daß der Widerspruch ja nur für die Zukunft gilt. Bezieht sich das nun auf die Jahresrechnung oder gilt das taggenau ab meinem Einspruch, d.h. ich hätte im Februar den Gaszähler ablesen müssen (was ich leider nicht getan habe)?

Vielen Dank und schöne Grüße
Roland

Offline superhaase

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Kürzung der Jahresabrechnung bei Widerspruch mitten im Jahr
« Antwort #1 am: 06. November 2006, 21:44:40 »
wie sah denn Dein Widerspruch aus?
Ein Musterbrief mit Unbilligkeitseinwand?
8) solar power rules

Offline gaspreise_runter_willich

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Kürzung der Jahresabrechnung bei Widerspruch mitten im Jahr
« Antwort #2 am: 06. November 2006, 21:52:31 »
Ja, genau der Musterbrief, mit ein paar individuellen Änderungen, die Abschläge habe ich dann selbst überwiesen, da ich schon wusste, daß sie zu niedrig sind (sind erst nach längerer Sanierung 2005 eingezogen) in der alten Höhe.

Roland

Offline superhaase

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Kürzung der Jahresabrechnung bei Widerspruch mitten im Jahr
« Antwort #3 am: 06. November 2006, 21:58:10 »
Widerspruch gegen Erhöhungen oder gegen Gesamtpreis?
Wenn nur gegen Erhöhungen, dann Widerspruch gegen Gesamtpreis nachholen.
Dein Widerspruch gilt für die gesamte Rechnung.
Dann wie üblich vorgehen: Gegenrechnung machen und bei Bedarf Restzahlung leisten.
Ansonsten siehe:
Unbilligkeitseinwand für Neu-Einsteiger
8) solar power rules

Offline gaspreise_runter_willich

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Kürzung der Jahresabrechnung bei Widerspruch mitten im Jahr
« Antwort #4 am: 06. November 2006, 22:31:46 »
Vielen Dank für die super schnellen Antworten, ich hatte schon den Einwand auf den gesamten Preis bezogen, allerdings überlege ich nun, nachdem was ich inzwischen alles gelesen habe auch auf die Preise von August 2004 zu gehen und das meinem Versorger mit meiner eigenen Jahreskalkulation mitzuteilen. Spricht da etwas dagegen oder kann ich das jetzt erst für das nächste Jahr?

Offline Fabio

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Kürzung der Jahresabrechnung bei Widerspruch mitten im Jahr
« Antwort #5 am: 06. November 2006, 22:54:26 »
Zitat von: \"gaspreise_runter_willich\"
Hallo, ich habe gerade die Jahresabrechnung von meinem Versorger bekommen (Abrechnungszeitraum 1.10.05 - 30.9.06), natürlich mit seinen Preisen. Im Februar 2006 habe ich Widerspruch eingelegt und angekündigt, nur die Preise, die ab 1.1.05 galten bezahlen zu wollen. ...
Vielen Dank und schöne Grüße
Roland


Warum NUR auf der Stufe vom 01.10.2005? Gab es davor Ihren Versorger nicht? Oder warum? Die Suchfunktion wird Ihnen offenbaren, dass die Grundempfehlung hier eine andere ist, nämlich auf den Stand vom Herbst 2004 abzurechnen...

Weitere, direktere Stufen sind nicht ausgeschlossen, um den eigenen Versorger zu motivieren....

Gruss
der Fabio

Offline superhaase

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Kürzung der Jahresabrechnung bei Widerspruch mitten im Jahr
« Antwort #6 am: 07. November 2006, 07:49:23 »
Zitat von: \"gaspreise_runter_willich\"
Spricht da etwas dagegen oder kann ich das jetzt erst für das nächste Jahr?

Im Prinzip kannst Du auf jeden beliebigen Preis runtergehen, auch auf Null (siehe Diskussion hier). Ich würde soweit runtergehen, dass keine Nachzahlung entsteht. Wenn Du weiter runter gehst, bringt das jetzt nichts mehr, denn eine Rückzahlung wirst Du nicht erhalten.
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Offline DieAdmin

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Kürzung der Jahresabrechnung bei Widerspruch mitten im Jahr
« Antwort #7 am: 07. November 2006, 08:27:48 »
Zitat von: \"superhaase\"

Im Prinzip kannst Du auf jeden beliebigen Preis runtergehen, auch auf Null (siehe Diskussion hier).


Bitte vorsichtig mit der Empfehlung generell auf Null runterkürzen zu können.
gaspreise_runter_willich hat zu wenig geschrieben, um das zweifelsfrei empfehlen zu können

Offline superhaase

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Kürzung der Jahresabrechnung bei Widerspruch mitten im Jahr
« Antwort #8 am: 07. November 2006, 08:29:27 »
Zitat von: \"Evitel2004\"
Bitte vorsichtig mit der Empfehlung generell auf Null runterkürzen zu können.

Da hast Du Recht. Ich gelobe Besserung!
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