Hallo, ich habe gerade die Jahresabrechnung von meinem Versorger bekommen (Abrechnungszeitraum 1.10.05 - 30.9.06), natürlich mit seinen Preisen. Im Februar 2006 habe ich Widerspruch eingelegt und angekündigt, nur die Preise, die ab 1.1.05 galten bezahlen zu wollen. Nun zu meiner Frage, zu der ich leider keine Antwort finden konnte, ich habe gelesen, daß der Widerspruch ja nur für die Zukunft gilt. Bezieht sich das nun auf die Jahresrechnung oder gilt das taggenau ab meinem Einspruch, d.h. ich hätte im Februar den Gaszähler ablesen müssen (was ich leider nicht getan habe)?
Vielen Dank und schöne Grüße
Roland