Energiepreis-Protest > BEW Bayreuth

BEW Bayreut Gutachten des Versorgers soll Billigkeit belegen

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mitro:
Hallo zusammen,

wie viele in diesem Forum führen meine Frau und ich den Kampf gegen 40% Gaspreiserhöhung unseres Energieversorgers (BEW Bayreuth) seit Oktober 05. Dabei kam es bereits zu mehreren Schriftwechseln. Unsere Position ist klar: gegen alle 3 Stufen der Preiserhöhung haben wir Einspruch der Unbilligkeit geltend gemacht. Wir akzeptieren unter Vorbehalt eine 15%ige Preiserhöhung ab 01.01.07, wollen der BEW aber in einem letzten Brief mitteilen, dass sie klagen muß, wenn sie einen höheren Preis haben will.
Die Argumentation der BEW ist allerdings in gewisser Weise auch plausibel: Sie hat 2 unabhängige Wirtschaftsgutachter mit der Prüfung ihrer Preiserhöhungen beauftragt. Diese haben in ihren Gutachten bestätigt, dass nur die gestiegenen Bezugskosten weitergegeben wurden. Angeblich gibt es mehrere Urteile, die belegen sollen, dass es zum Nachweis der Billigkeit ausreicht, wenn der Versorger durch entsprechende Gutachten glaubhaft macht, dass lediglich die gestiegenen Bezugskosten weitergegeben worden sind. Damit wird begründet, dass wir uns im Verzug befinden und demnächst eine Sperrandrohung folgen wird.
Ist diese Argumentation der BEW rechtlich sauber, sprich sind wir durch diese Gutachten tatsächlich im Verzug?

kamaraba:
@mitro

Bitte hier im Forum stöbern und lesen und die Suchfunktionen verwenden.
Das Thema wurde schon mehrfach abgehandelt.
Sie müssen keine Zugeständnisse machen und auch nicht unter Vorbehalt bezahlen und schon keine 15%ige Erhöhung akzeptieren.
Die sog. unabhängigen Wirtschaftsprüfer kennen wir alle schon und wer die
Musik bestellt bezahlt auch. :wink:

Gruss aus Karlsruhe
www.faire-energiepreise.de

Fidel:
Moin:

@kamaraba

Sie meinten sicherlich: wes Brot ich ess\', des Lied ich sing ;-)

Gruß
Fidel

kamaraba:
@fidel

äh..... genau :oops:

superhaase:
@mitro:
Wenn Du den von Dir als unbillig gerügten Betrag bezahlt hast, ist eine Sperrandrohung unzulässig.
Ob die Gutachten ausreichen, ist fraglich, auch vor Gericht kann das zu Deinen Ungunsten ausgehen.
Der springende Punkt dabei ist, dass die Preise ja schon vor Beginn der Erhöhungen nicht billig waren.
Also solltest Du schnellstmöglich die Unbilligkeit des Gesamtpreises einwenden. Du brauchst dann auch nicht die 15% Erhöhung zugestehen, denn der Preis war wie gesagt von Anfang an zu hoch. Es wird hier allgemein geraten, den Preis Ende 2004 als Basis zu nehmen.
ciao,
sh

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