Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Erdgassteuer
Free Energy:
Hallo Mitstreiter,
hier nochmal eine grundsätzliche Frage:
Unser EVU hat zum 01.08.2006 den Arbeitspreis gesenkt, dafür aber eine "Erdgassteuer" eingeführt.
Was ist das, darf er das, und müssen wir "Gaspreisrebellen" diese Erdgassteuer auch bezahlen ? :roll:
Gruß
Free Energy
stromdesigner:
Die gibt`s doch schon länger. Oder was meinst du damit?
RuRo:
@FreeEnergy
Es gab eine Gesetzesänderung zum 01.08.2006.
Energiesteuergesetz löst Mineralölsteuergesetz ab:
http://www.siegener-versorgungsbetriebe.de/erdgas/erdgassteuer.htm
http://www.ihk-koeln.de/Navigation/FairplayRechtUndSteuern/Steuern/Anlagen/Energiesteuergesetz.pdf
Meint dein Versorger das, oder ist er besonders kreativ und vermittelt mit dem Begriff "Steuer" etwas, was der Rechtslage nicht entspricht, sondern sein eigenes Produkt ist :?:
Nachfragen :!:
Wird der anteilige Betrag extra ausgewiesen, oder ist er im Verbrauchspreis enthalten? Wenn enthalten, würd\' ich mir da keinen weiteren Kopf machen.
RR-E-ft:
@Free Energy
Viele Versorger erhalten von ihren Vorlieferanten einen Nachlass auf die Erdgassteuer im Preis, so dass sie diese selbst also gar nicht voll aufbringen müssen.....
Einige Versorger weisen die Erdgassteuer in den Rechnungen schon immer aus und die Kunden waren verwundert, warum die in den Rechnungen ausgewiesene Steuer geringer ist als 0,55 Cent/ kWh.
Der Grund liegt in der Rabattierung durch den Vorlieferanten.
Free Energy:
Hallo Herr Fricke,
danke für die schnelle Antwort !
Ist die Erdgassteuer den nun auch bei Kürzung auf den Preis von 8/2004 zusätzlich auf diesen Preis noch aufzuschlagen, oder bleibt diese Steuer bei dieser Berechnung auch außen vor ?
Gruß
Free Energy
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
Zur normalen Ansicht wechseln