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Unbilligkeitseinwand für Neu-Einsteiger

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superhaase:

--- Zitat von: \"RuRo\" ---Wie hoch die angemessenen Preise überhaupt sein können, liegt nach dem Einwand, weder an der Feststellung des Versorgers und schon gar nicht an der, des Verbrauchers, sondern wird durch Urteil festgestellt.
--- Ende Zitat ---

Nicht unbedingt.

Theoretisch könnte es sein, dass sich ein Versorger einmal durchringt, wirklich seine Kalkulation offenzulegen. Wenn er dies in ausreichendem Umfang außergerichtlich tun sollte, sollte man auch einen billigen Preis anerkennen, auf den der Versorger dabei runtergeht.

Klar ist das derzeit noch nicht zu erwarten. Aber sollte durch zunehmenden Verweigererdruck einmal ein Versorger das doch z.B. vor Gericht durchziehen, wird er anschließend nicht jeden einzelnen vor den Kadi zerren, sondern dann auf die im Präzedenzfall veröffentlichten Kalkulationen verweisen, die man dann tunlichst anerkennen sollte - sonst trägt man nämlich selbst die Gerichtskosten.

Ich will damit sagen:
Es wird für die allermeisten Unbilligkeitseinwender gar nicht zu einem Gerichtsverfahren kommen.
Denn entweder wird der Druck für die Versorger nie groß genug, und sie legen nie ihre Kalkulation offen. Dann kann man weiterhin wenig zahlen und die Ansprüche der Versorger verjähren/verwirken dann Stück für Stück.
Oder es kommt zu dem obenerwähnten Präzedenzfall, und alle anderen Unbilligkeitseinwender erkennen dann den festgestellten billigen Preis an.
Das ist doch eine gute Nachricht für alle Neueinsteiger und sollte ihnen die Angst vor einem Prozess nehmen, den die meisten Leute ja doch sehr scheuen.
ciao,
sh

ESG-Rebell:

--- Zitat von: \"superhaase\" ---Das ist doch eine gute Nachricht für alle Neueinsteiger und sollte ihnen die Angst vor einem Prozess nehmen, den die meisten Leute ja doch sehr scheuen.
--- Ende Zitat ---

In diesem Zusammenhang kann man nur nochmal auf den Prozesskostenfonds des BdE hinweisen.

Für nur 10 Euro im Jahr erhalten verklagte Mitglieder die Prozesskosten erstattet.

Das ist für die Ängstlichen bzw. Vorsichtigen unter den Kunden m. E. eine sehr preiswerte Versicherung.

Herr Dr. Peters wartet nur darauf, dass endlich mal jemand etwas von den derzeit 18.000 Euro im Fonds benötigt.  :wink:

Floryk:
Wer garantiert denn den Kostenschutz, wenn sich plötzlich alle Versorger an die nichtzahlenden Kunden wenden und diese verklagen?
Dann sind läppische € 18.000,-- nicht annähernd genug.

Free Energy:
Hallo Floryk,

dann können die örtlichen Initiativen immer noch zusammenlegen, und den verklagten "Gaspreisrebellen" versuchen zu unterstützen ! 8)

Entweder man ist eine Gemeinschaft, oder nicht  ! :wink:

Außerdem ist dieses "Szenario" ja wohl eher unwahrscheinlich !

Gruß

Free Energy

superhaase:
@Floryk:
ich habe ja oben genau begründet, warum dieses Szenario eben mit Sicherheit nicht eintretem wird.

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