0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Da drängt sich mir die Frage auf: Wer bezieht denn Energie (ob Gas oder Strom) ohne einen Vertrag abgeschlossen zu haben oder abzuschließen?
Sehr wenige, weil ein (nichtschriftlicher) Vertrag bereits mit der Entnahme von Gas aus der Leitung über eine reguläre Abnahmestelle (Zähler) zustande kommt/ abgeschlossen wird.
es kommt auf den Sondervretrag an, wie dieser lautet, ob der Einwand nach § 315 möglich ist.
Vielleicht sollte die weitere Diskussion aber in einem eigenen Thread erfolgen. Thema hier ist eine Anleitung zum Unbilligkeitseinwand für Neu-Einsteiger, weniger die Diskussion über einen Einzelfall - Nur meine unmaßgebliche Meinung.
Zitat von: \"superhaase\"Das ist doch eine gute Nachricht für alle Neueinsteiger und sollte ihnen die Angst vor einem Prozess nehmen, den die meisten Leute ja doch sehr scheuen.In diesem Zusammenhang kann man nur nochmal auf den Prozesskostenfonds des BdE hinweisen.Für nur 10 Euro im Jahr erhalten verklagte Mitglieder die Prozesskosten erstattet.Das ist für die Ängstlichen bzw. Vorsichtigen unter den Kunden m. E. eine sehr preiswerte Versicherung.Herr Dr. Peters wartet nur darauf, dass endlich mal jemand etwas von den derzeit 18.000 Euro im Fonds benötigt. :wink:
Das ist doch eine gute Nachricht für alle Neueinsteiger und sollte ihnen die Angst vor einem Prozess nehmen, den die meisten Leute ja doch sehr scheuen.
Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz