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Autor Thema: Widerspruch und danach Anbieterwechsel - womit muß ich rechnen?  (Gelesen 3932 mal)

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Offline Onkel Tuca

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Hallo Leute,
ich habe schon vor langer Zeit gegen die Erhöhung der Gaspreise Widerspruch eingelegt und zahle einen sehr günstigen Preis. Jetzt habe ich keine Lust mehr auf den Nerv mit meinen jetzigen Anbieter, weil er demnächst wieder erhöhen will. Ich habe mir schon mal den Anbieter wechselgas.de angeschaut und überlege dorthin zu wechseln (daraus würde ein ca. 20EUR höherer monatl. Abschlag folgen). Wie wird aber mein jetziger Anbieter darauf reagieren? Wird er das zuwenig gezahlte Geld nachfordern? Vielleicht sogar vor Gericht? Ist es besser bei dem jetzigen Anbieter zu bleiben, weil der Verbraucherschutz als Kunde besser ist als der für ehemalige Kunden? Hat da jemand schonmal Erfahrungen gesammelt?
Oder soll ich diesen Nerv mit dem Widerspruch weiterführen? Wie lange noch?

Gruß, Onkel Tuca.

Offline userD0009

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Widerspruch und danach Anbieterwechsel - womit muß ich rechnen?
« Antwort #1 am: 16. Oktober 2007, 10:43:02 »
Hallo Onkel Tuca,

auf Deine Fragen kann ich Dir leider keine Antworten geben.

Das hängt zum Einen damit zusammen, dass nun mal (leider) keiner weiß, was der Versorger in jedem Einzelfall unternehmen wird und zum Anderen habe ich leider keinen Einblick, wie dein Nervenkostüm gestrickt ist.

Meine Überlegung ist allerdings folgende: Wenn du nun einen Anbieterwechsel durchführen würdest, dann bist du wie gesagt nicht vor all den von Dir angedachten Schritten des Versorgers geweiht.
Wenn du nun deinen Widerstand aufrecht erhältst, kann Dir das selbe drohen.
Der einzige Unterschied, der mir jetzt so auf den ersten Blick einfällt, sind die bei einem eventuellem Prozess aufgelaufenen Außenstände, sprich der Streitwert erhöht sich und damit die Prozesskosten.

Sollte der aktuelle Streitwert nicht allzu hoch sein und Du willst bei einer eventuellen Klage sofort anerkennen (wobei Du dann lieber sofort die ausstehenden Beträge an den Versorger überweist), dann könntest Du einen Anbieterwechsel überlegen.

Ich gehe davon aus, dass der Versorger die Außenstände über kurz oder lang einfordern wird. Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen Kunde und ehemaliger Kunde. Das Gericht entscheidet nach der Gesetzeslage, die zum streitgegenständlichen Zeitpunkt Anwendung findet/fand.


Zusammenfassend bin ich der Meinung, Du solltest deinen Widerspruch aufrechterhalten.

Offline Onkel Tuca

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Widerspruch und danach Anbieterwechsel - womit muß ich rechnen?
« Antwort #2 am: 16. Oktober 2007, 12:40:49 »
Die Frage ist doch dann, was so ein Widerspruch eigentlich bringt! Warten wir Widersprecher noch auf irgendein Gerichtsurteil oder so? Oder sollte man die Situation in Deutschland einfach als Multi-Monopol (Kartell) akzeptieren und schleunigst ein paar Euronen in die Hand nehmen und seine Energieversorgung zu dezentralisieren, z.B. auf Holzpellets oder Erdwärme...
Es kann doch nicht wahr sein, dass die Energieunternehmen machen was sie wollen. Ich habe widersprochen, damit sie mir die Billigkeit der Preiserhöhugen plausibel machen. Aber ich bekomme darauf keine Antwort. Stattdessen erhöhen sie weiter und weiter. Wenn ich dann kündige muß ich doch noch alles nachzahlen. Ich als Widersprecher habe nur einen Schutz im BGB solange ich Kunde des Energieanbieters bin?
Was soll so ein Kasperletheater? Wenn die Regierung es ernst meint, dann muß sie eine Regelung schaffen, die Preiserhöhungen vor dem Wirksamwerden überprüft und ggf. unterbindet. Wenn eine Preisanpassung gerechtfertigt ist, dann muß man halt bezahlen. Wie soll ich als Kunde denn wissen, dass das arme Energieunternehmen mehr Geld braucht, weil es z.B. eine neue EDV bekommen hat.
Und so wie es heute ist, sprechen sich die Versorger ab, wer dieses Mal an der Reihe ist, die Preise als erster zu erhöhen, damit der Schwarze Peter nicht immer den gleichen trifft. Die Unternehmen kalkulieren wahrscheinlich auch schon die Wartezeit mit ein, bis sie ihr Geld von Widerssprechern bekommen (und Mahngebühren können sie dann auch noch verlangen).
Vielleicht sollte ich auch mal Gas anbieten...

Onkel Tuca

Offline Wasserwaage

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Widerspruch und danach Anbieterwechsel - womit muß ich rechnen?
« Antwort #3 am: 16. Oktober 2007, 13:53:18 »
Viel Spaß dabei. Wenn Ihre Kalkulation steht, teilen Sie mir, bzw. besser uns allen doch bitte mit wie hoch Ihr Preis ist. evtl. lohnt sich ja ein Wechsel....
gott lobe den tag an dem es soweit ist, dass ich mir prepaidkarten mit strom von jedem x-beliebigen anbieter überall kaufen kann um sie dann in meinen zähler zu schieben.

Offline Thomas S.

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Widerspruch und danach Anbieterwechsel - womit muß ich rechnen?
« Antwort #4 am: 16. Oktober 2007, 14:10:42 »
Onkel Tuca,

ich kann hinsichtlich des alten Anbieters keine Änderung in der rechtlichen Situation erkennen.

Es ist nicht relevant, ob ein Lieferverhältnis noch besteht - oder eben nicht - wenn es um die Eintreibung von Altforderungen geht. Der alte Versorger wird klagen - oder eben nicht, wobei die Altforderungen dann nach und nach verjähren werden.

Grundsätzlich wurde immer gewarnt, Rückstellungen zu unterlassen. Wer Widerspruch einlegt muß immer auch real mit einer Klage rechnen, unabhängig davon, ob man den Versorger wechselt oder nicht.

Eine ganz andere Lage gilt hinsichtlich eines neuen Anbieters. Denn hier ist der Anfangspreis beim Wechsel bekannt und wird anerkannt. Also Ende des Widerstands. Wer sich nicht mehr streiten will, kann das ja machen.

Bei bisherigem Widerspruch ist es eigentlich besser, beim alten Anbieter zu bleiben und den Preisanpassungen jeweils in der eigenen Jahresabrechnung weiterhin zu widersprechen, das ist nicht wirklich so viel Arbeit. Mehr als ein sofortiges Anerkenntnis der Forderungen bei einem möglichen Prozeßbeginn (eigene Rückstellung natürlich vorhanden) ist ja nicht tragisch, da keine weiteren Kosten entstehen - und die Zinsen kann man auch behalten. :D

Gruß Thomas S.

Offline terminator3

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Widerspruch und danach Anbieterwechsel - womit muß ich rechnen?
« Antwort #5 am: 16. Oktober 2007, 17:16:54 »
@Thomas S.: Sind Sie eigentlich auch RA ?

Offline Thomas S.

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Widerspruch und danach Anbieterwechsel - womit muß ich rechnen?
« Antwort #6 am: 16. Oktober 2007, 22:11:14 »
Nein, ich habe hier wiedergegeben, was logisch und als Information allenthalben veröffentlicht ist, hier im Forum wie von den VZn, sowie meine Meinung.

Offline MadKock

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Widerspruch und danach Anbieterwechsel - womit muß ich rechnen?
« Antwort #7 am: 26. Dezember 2007, 16:11:29 »
Schade dass es bei einer so wichtigen grundsätzlichen Frage noch keine juristische Einschätzung z.B. vom ForenGott \"RR-E-ft\" gibt !!

mfg
mk
Gruß an alle Gas-Protestler!

MadK

Offline eislud

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Widerspruch und danach Anbieterwechsel - womit muß ich rechnen?
« Antwort #8 am: 27. Dezember 2007, 14:12:10 »
@MadKock
Ich kann nicht nachvollziehen, worin hier die wichtige grundsätzliche Frage liegt. Wie @Thomas S. es schon geschrieben hat \"Der alte Versorger wird klagen - oder eben nicht\". Man kann es nicht wissen. Die rechtliche Lage bezüglich der Altforderungen hat sich jedenfalls nicht dadurch geändert, dass man zu einem anderen Versorger wechselt. Vielleicht wird der Versorger diesen Wechsel zum Anlaß nehmen, jetzt eine Klage einzureichen. Wissen kann man es aber nicht.

Wer sich in die Reihen der Widersprüchler einreiht, sollte sich auf jedenfall mit dem Gedanken anfreunden, dass der Versorger seine Forderungen einklagen wird. Dass sich alles einfach so in Luft auflösen wird, ist recht unwahrscheinlich.

Mit einer etwas höheren Wahrscheinlichkeit wird ein Versorger durch Klagen gegen andere Kunden einsehen, dass seine Preise nicht der Billigkeit entsprechen oder er wird einsehen, dass seine Preisanpassungsklausel unwirksam ist. Diese Einsicht könnte sich dann auch auf andere Kunden auswirken. Der Versorger kann aber auch alle seine Kunden verklagen und sich nicht von einem oder mehreren gerichtlichen Mißerfolgen von seiner Überzeugung abbringen lassen. Das schon deshalb, weil bereits eine Ankündigung einer Klage häufig zum Einknicken des Kunden führen wird und auch ein Anerkenntnis des Kunden bei einer Klage schon als Erfolg gegenüber anderen Kunden verkauft werden kann.

Natürlich kann das ganze auch genau andersherum ablaufen, dass der Versorger sich durch gerichtliche Erfolge in seiner Überzeugung bestätigt fühlt. Auch das könnte sich dann auf andere Kunden entsprechend auswirken.

Man kann es aber nicht wissen.

Man sollte das gekürzte Geld zur Seite legen, so dass es ständig griffbereit ist.
Man sollte eine Rechtschutzversicherung haben, die für einen Rechtsstreit aufkommt.
Man sollte Nerven mitbringen, weil es eben nicht mit einem Widerspruchsschreiben getan ist.

Gruss eislud, auch kein RA

 

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