Energiepreis-Protest > Stadtwerke Rostock

Änderung der AGB

<< < (2/2)

RR-E-ft:
@Pelikan

Möglicherweise kann es manchmal dauern, bis sich die aktuelle Rechtsprechung zwischen den einzelnen Verbraucherzentralen rumgesprochen hat.

Herr Kollege Frank wird sich sicher noch einmal bei den Hamburger Kollegen vergewissern.


Es stellt sich schon die Frage, wie die neuen Bedingungen überhaupt mit den am 08.11.2006 in Kraft getretenen neuen Verordnungen korrespondieren können.

http://www.nvzmv.de/Presse/2006/1332006.htm

Navigation

[0] Themen-Index

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln