Energiepreis-Protest > GEW Wilhelmshaven

Wie mit dem Einspruch umgehen

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wille:
Hallo, ich habe gerade einen halben Herzinfarkt bekommen! Ich habe in meiner Jahresabrechnung eine Nachzahlungssumme von 994,24€ zahlen.
Nun habe ich mir den Widerspruch zur Jahresabrechnung gezogen und möchte diesen abgeben.
Wie fülle ich diesen richtig aus?? Gegen welcher Erhöhung(sind ja so viele) soll ich widerspruch einlegen?
brauche dringend eure Hilfe!!!


Gruß Wille

wille:
Ach, habe noch was vergessen. Zählt der Widerspruch nur für Gas??? Gibt es den auch für Strom?

RuRo:
@Wille

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Schau\' unter Grundsatzfragen, die Themen mit ! an, dass hilft :wink:

RR-E-ft:
@wille

"Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg."

Ein wenig Studium ist indes erforferlich:

Neue Infomappe der VZ Niedersachsen

ARD Ratgeber Recht: Gasrebellen auf der sicheren Seite

Bundeskartellamt: § 315 BGB bei Strom/Gas- Tarifkunden

wille:
Also mir ist qualmt der Kopf! Habe ich richtig verstanden, das ich einen Widerspruch einlegen kann gegen die aktuelle Erhöhung, nicht gegen alte,da ich ja die anderen Nachzahlungen gezahlt (also anerkannt) habe.
Wenn ich aber mein verbrauch mit den Preisen vom letzten Jahr rechne (Strom: 10,11Ct netto Gas: 3,54CT netto) zzgl.: Stromsteuer, Umsatzsteuer,Leistungspreise müsste ich immer noch 479,10€ nachzahlen. Man sollte aber doch so zurückrechnen das keine Nachforderung mehr entsteht, oder habe ich alles falsch verstanden (nach 6Std. lesen wäre es kein Wunder).
Gruß Wille

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