Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Wie mit dem Einspruch umgehen  (Gelesen 19885 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline wille

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 10
  • Karma: +0/-0
Wie mit dem Einspruch umgehen
« am: 31. Oktober 2006, 14:59:48 »
Hallo, ich habe gerade einen halben Herzinfarkt bekommen! Ich habe in meiner Jahresabrechnung eine Nachzahlungssumme von 994,24€ zahlen.
Nun habe ich mir den Widerspruch zur Jahresabrechnung gezogen und möchte diesen abgeben.
Wie fülle ich diesen richtig aus?? Gegen welcher Erhöhung(sind ja so viele) soll ich widerspruch einlegen?
brauche dringend eure Hilfe!!!


Gruß Wille

Offline wille

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 10
  • Karma: +0/-0
Wie mit dem Einspruch umgehen
« Antwort #1 am: 31. Oktober 2006, 15:10:55 »
Ach, habe noch was vergessen. Zählt der Widerspruch nur für Gas??? Gibt es den auch für Strom?

Offline RuRo

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 655
  • Karma: +0/-0
Wie mit dem Einspruch umgehen
« Antwort #2 am: 31. Oktober 2006, 15:34:08 »
@Wille

Beim Benutzen der "Suchfunktion" wird dir geholfen.

Schau\' unter Grundsatzfragen, die Themen mit ! an, dass hilft :wink:
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Wie mit dem Einspruch umgehen
« Antwort #3 am: 31. Oktober 2006, 18:17:48 »

Offline wille

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 10
  • Karma: +0/-0
Wie mit dem Einspruch umgehen
« Antwort #4 am: 31. Oktober 2006, 20:14:00 »
Also mir ist qualmt der Kopf! Habe ich richtig verstanden, das ich einen Widerspruch einlegen kann gegen die aktuelle Erhöhung, nicht gegen alte,da ich ja die anderen Nachzahlungen gezahlt (also anerkannt) habe.
Wenn ich aber mein verbrauch mit den Preisen vom letzten Jahr rechne (Strom: 10,11Ct netto Gas: 3,54CT netto) zzgl.: Stromsteuer, Umsatzsteuer,Leistungspreise müsste ich immer noch 479,10€ nachzahlen. Man sollte aber doch so zurückrechnen das keine Nachforderung mehr entsteht, oder habe ich alles falsch verstanden (nach 6Std. lesen wäre es kein Wunder).
Gruß Wille

Offline Kampfzwerg

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.041
  • Karma: +0/-0
Wie mit dem Einspruch umgehen
« Antwort #5 am: 01. November 2006, 12:57:07 »
Zitat von: \"wille\"
Also mir ist qualmt der Kopf! Habe ich richtig verstanden, das ich einen Widerspruch einlegen kann gegen die aktuelle Erhöhung, nicht gegen alte,da ich ja die anderen Nachzahlungen gezahlt (also anerkannt) habe.


Nein, das haben Sie nicht richtig verstanden.
Sie legen den Widerspruch nach §315 gegen den Gesamtpreis (Arbeits- und Grundpreis) an sich und gegen alle Preiserhöhungen nach z.B. Stand 09/2004 ein...

Zitat
Wenn ich aber mein verbrauch mit den Preisen vom letzten Jahr rechne (Strom: 10,11Ct netto Gas: 3,54CT netto) zzgl.: Stromsteuer, Umsatzsteuer,Leistungspreise müsste ich immer noch 479,10€ nachzahlen.


...Dann berechnen Sie Ihre Verbräuche mit den Preisen von Stand 09/2004, falls Sie diese Preisbasis zugrunde gelegt haben.
Diese Berechnung teilen Sie dem Versorger mit und begleichen dann gemäß Ihrer Berechnung seine Forderung.

Achtung wenn dem Versorger eine Einzugsermächtigung vorliegt, wird er diese höchstwahrscheinlich auch in seinem Sinne nutzten, also seine Forderung abbuchen.

Alternativ dazu könnten Sie die Zahlung auch ganz einstellen, wenn Sie Tarifkunde sind, da nach dem Einwand der Unbilligkeit die Gesamtforderung des Versorgers unverbindlich und damit nicht fällig ist.
Damit würde sich Ihre Berechnung dann ganz erledigen, weil nicht mehr notwendig.

Sind Sie allerdings Sondertarifkunde gelten andere Spielregeln!

Fragt sich, wie stark Ihr Wille ist :wink:

Zitat
Man sollte aber doch so zurückrechnen das keine Nachforderung mehr entsteht, oder habe ich alles falsch verstanden (nach 6Std. lesen wäre es kein Wunder)


Für die Zukunft berechnen/Kürzen Sie Ihre Abschläge so, dass keine Nachforderung entstehen kann.
Fall Sie o.g. Alternative nutzen sollten, zahlen Sie dann konsequenterweise gar keine Abschläge mehr.

Noch "billiger" geht es kaum.

Und 6 Stunden Lesen wird nicht ausreichen!
Für einen qualmenden Kopf reicht das, aber nicht zum Verständnis der Materie.
Alo nicht entmutigen lassen und weiter lesen...lesen...lesen... :)

Offline superhaase

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 4.098
  • Karma: +7/-6
  • Geschlecht: Männlich
Wie mit dem Einspruch umgehen
« Antwort #6 am: 01. November 2006, 13:03:39 »
@wille:
mal gaaaaanz laaaaangsaaaaam (frei nach R.Scharping). :cool:

1. Einen Musterbrief abkupfern, den anpassen. Dabei ist wichtig den gesamten derzeitigen Gaspreis als unbillig zu rügen. Außerdem das Recht zur einseitigen Preiserhöhung anzweifeln.
2. Eine eigene Rechnung aufmachen, mit einem gekürzten Preis. Dabei ist zu beachten, ob Du Tarifkunde oder Sondervertragskunde bist. Als Tarifkunde nimmst Du den Preis Ende 2004 (oder einen beliebigen anderen, siehe Diskussion an anderer Stelle im Forum). Als Sondervertragskunde nimmst Du den Anfangspreis Deines Vertrages (falls dieser niedrig genug ist, ansonsten wirds schwierig?).
3. Den selbst ausgerechneten Betrag dann bezahlen und den Widerspruch mit der eigenen Rechnung an den Versorger schicken (Einschreiben mit Rückschein).
4. Die Abschlagszahlungen selbst ausrechnen und dies dem Versorger mitteilen, dabei die Höhe so festlegen, dass am Jahresende eine Nachzahlung von etwa 1/12 der Jahressumme bleibt, denn eine Überzahlung wirst Du nicht zurückbekommen.

Ansonsten Gaszähler beobachten. Bei jeder neuen Gaspreisänderung wieder den standardisierten Widerspruch hinschicken.

Mehr ist eigentlich nicht zu tun. Sollte der Gasversorger einmal aktiv werden und gerichtlich mahnen, dann widersprechen. Androhung der Gassperre dürfte wohl nicht mehr passieren. Bei Klage des Versorgers, würde ich dann einen Anwalt bemühen.
Mahnungen und irgendwelche Gutachten vom Versorger darfst Du regelmäßig ignorieren.

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline Pelikan

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 143
  • Karma: +0/-0
Wie mit dem Einspruch umgehen
« Antwort #7 am: 01. November 2006, 13:09:27 »
moin moin,

den Gaszähler beobachten reicht nicht, den Zählerstand auch dem EV mitteilen!
Besonders zum 31.12. wegen Anhebung der "Mehrwert"steuer...

Mit Gruß vom
Pelikan

Offline wille

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 10
  • Karma: +0/-0
Wie mit dem Einspruch umgehen
« Antwort #8 am: 01. November 2006, 13:51:44 »
Ich bin leider Kunde eines Sondertarifes. Also muss ich rausbekommen was bei Tarifabschluss für Preise galten und diese dann mit meinem Verbrauch errechnen und die Nachforderung begleichen. Alles ander Widersprechen und alles zukünftige auch.
Richtig?

Offline RuRo

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 655
  • Karma: +0/-0
Wie mit dem Einspruch umgehen
« Antwort #9 am: 01. November 2006, 13:58:44 »
@Wille

Woran machst du das fest, bzw. kommt die Erkenntnis, dass du Sondervertragskunde bist  :roll:

VORSICHT - Sondertarif bedeutet nicht gleichzeitig Sondervertragskunde

Nenn\' mal bitte die Details.
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline wille

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 10
  • Karma: +0/-0
Wie mit dem Einspruch umgehen
« Antwort #10 am: 01. November 2006, 14:31:35 »
Sehe gerade der Sondertarif ist nur für Strom und nicht für Gas.
Also muss ich doch anders vorgehen?

Ich habe den Family Power Tarif abgeschlossen (Strom ) aber sonst habe ich nichts gemacht! Oder bin ich ab gewissen Verbrauch automatisch Sondertarifkunde???? ( 10594KW/h Strom und 51231KW/h Gas)

Offline wille

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 10
  • Karma: +0/-0
Wie mit dem Einspruch umgehen
« Antwort #11 am: 01. November 2006, 14:46:21 »
Es geht aber nur um Gas und nicht um Strom oder? Das heißt die Forderung für Strom muss ich auf jeden Fall so annehmen nur gegen den Gaspreis kann ich Widersprechen.

Offline Kampfzwerg

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.041
  • Karma: +0/-0
Wie mit dem Einspruch umgehen
« Antwort #12 am: 01. November 2006, 15:02:44 »
Zitat von: \"wille\"
Es geht aber nur um Gas und nicht um Strom oder? Das heißt die Forderung für Strom muss ich auf jeden Fall so annehmen nur gegen den Gaspreis kann ich Widersprechen.

Ich würde Ihnen gerne einmal die Basis-Recherche empfehlen:

http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/site__600/

http://www.energienetz.de/index.php?itid=1700&content_news_detail=5577&back_cont_id=4044

http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/site__1707/

http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/site__1702/

Offline superhaase

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 4.098
  • Karma: +7/-6
  • Geschlecht: Männlich
Wie mit dem Einspruch umgehen
« Antwort #13 am: 01. November 2006, 16:16:40 »
Zitat von: \"wille\"
10594KW/h Strom und 51231KW/h Gas

Öha, das ist aber beides sehr viel!
Hast Du einen Bauernof und eine Großfamilie?
Wenn nicht, dann würde ich mal übers Energiesparen nachdenken.
Ansonsten ist alles schon gesagt. Bitte einfach genau nachlesen.
ciao,
sh
8) solar power rules

Offline wille

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 10
  • Karma: +0/-0
Wie mit dem Einspruch umgehen
« Antwort #14 am: 01. November 2006, 16:52:02 »
6Personen Haushalt in einem Freistehenden Haus von 1920 mit 150 m²

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz