Energiepreis-Protest > eprimo

Offenlegung der Preiskalkulation - aber doch wohl nicht SO?!

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elektron:
Ich habe dieser Tage erfahren, dass unser aktueller Stromversorger eprimo (bitte darüber nicht hier ablästern, sondern unter  Feste Preisdifferenz zw. Standard- und Öko-Strom im Januar medienwirksam verkündet hat, als erster Stromanbieter seine Preiskalkulation offenzulegen. Das liest sich dann aber so:


--- Zitat ---Berlin / Groß-Gerau – Die im hessischen Groß-Gerau ansässige eprimo GmbH legt als erstes Unternehmen ihrer Branche die Strompreiskalkulation offen. Anhand des Tarifes eprimoBerlin gibt die Stromvertriebstochter der Überlandwerk Groß-Gerau GmbH erstmals Einblick in die Zusammensetzung des Stromerlöses, schlüsselt diesen nach Kostenbestandteilen auf – und wird damit zum Vorreiter der Branche.

Bei einem Jahresverbrauch von 2.500 kWh im Tarif eprimoBerlin erlöst das Unternehmen 482,50 Euro/Jahr. Davon entfallen 35% (171,67 Euro/Jahr) auf die Netznutzungsgebühren und weitere 2% (8,53 Euro/Jahr) auf die KWKG-Umlage (Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz) – beide Beträge sind an den jeweiligen örtlichen Netzbetreiber zu entrichten, für eprimo also nicht beein-flussbare Kostenfaktoren. Selbes gilt für die Konzessionsabgabe (12% bzw. 59,75 Euro/Jahr), die über den Netzbetreiber an die jeweilige Kommune fließt. Zudem zählen die Stromsteuer mit 11% (51,25 Euro/Jahr), die Mehrwertsteuer mit 14% (66,55 Euro/ Jahr), sowie die im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zu entrichtende EEG-Umlage mit 4% (17,25 Euro/Jahr) des Gesamterlöses zu den für eprimo nicht variablen Kostenfaktoren. Insgesamt werden also rund 78% des Gesamterlöses von feststehenden Kostenfaktoren verschlungen. Die variablen bestandteile umfassen die verbleibenden 22% (davon 21% Strombezug und 1% Abrechung/Vertrieb/Marge).
--- Ende Zitat ---
Die ganze Meldung gibt es unter http://www.eprimo.de/pix/pdf/Vorreiter_der_Branche.pdf.

Darf ich annehmen, dass das ja wohl kaum einer anständigen, brauchbaren "Offenlegung der Preiskalkulation" entspricht, die hier im Forum immer wieder gefordert wird - und die die Versorger angeblich mehr scheuen als der Teufel das Weihwasser?! Und dass ein Gericht - sollte es je in diese Situation kommen - auf der Basis dieser Daten wohl kaum bereit sein wird, einen billigen Preis festzustellen?!

elektron

RR-E-ft:
@elektron

Zunächst stellt sich die Frage, ob dieser Lieferant aufgrund einer wirksamen Vertragsbestimmung überhaupt dazu berechtigt sein kann, die Leistung selbst einseitig zu bestimmen. Unbeschränkte einseitige Lesitungsvorbehalte innerhalb von AGB sind wegen Verstoß gegen § 307 BGB regelmäßig unwirksam.

Besteht ein solches Recht schon nicht, kommt es gar nicht erst darauf an.

Alles andere wie immer.

Es kommt darauf an, dass dem Kunden gegenüber der Nachweis nachvollziehbar erbracht wird.

elektron:

--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---Zunächst stellt sich die Frage, ob dieser Lieferant aufgrund einer wirksamen Vertragsbestimmung überhaupt dazu berechtigt sein kann, die Leistung selbst einseitig zu bestimmen. Unbeschränkte einseitige Lesitungsvorbehalte innerhalb von AGB sind wegen Verstoß gegen § 307 BGB regelmäßig unwirksam.
--- Ende Zitat ---

Das ist inzwischen auch mir klargeworden! :wink:

Ich habe das Beispiel auch nicht zitiert, weil ich daraufhin nun eprimos Preispolitik für tadellos halten wollte, sondern allein mit Blick auf die im Posting gestellte Frage: DAS kann ja wohl nicht allen Ernstes eine seriöse "Offenlegung der Preiskalkulation" sein!

(Ohne Äpfel mit Birnen vergleichen zu wollen: Hatte sich e.on/Hanse in Hamburg nicht im dortigen Gastarif-Prozess auch mit solch nichtssagenden Aussagen aus der Affäre ziehen wollen?)

eprimo

RR-E-ft:
@elektron

Warten, bis der Schnee gefallen ist. :wink:

elektron:

--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---Warten, bis der Schnee gefallen ist.
--- Ende Zitat ---

... oder sich an einen niedergelassen Rechtsanwalt wenden, wie er die Aussichten bei einem Prozess beurteilte, richtig?! :wink:

Aber nein, ich habe Ihr Credo (Widerspruch einlegen und abwarten!) schon verstanden!  :)

elektron

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