Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Sonderverträgen kündigen?
Christian Guhl:
Wie sich immer mehr herauskristalisiert, haben Tarifvertragskunden die besseren Möglichkeiten beim "Preisboykott" (z.B. Kürzung auf "Null").
Nun ist es kein Problem, die Sonderverträge mit einer gewissen Frist zu kündigen und mich vom Versorger als Tarifkunden beliefern zu lassen, um dann sofort den § 315 anzuwenden und den Gesamtpreis als unbillig zu rügen. Ist dies ein gangbarer Weg, um mir die Vorteile der Grundversorgung zu sichern ? Oder gibt es an anderer Stelle gravierende Nachteile, an die ich nicht gedacht habe ?
RR-E-ft:
@Christian Guhl
Wäre eine solche Kündigung nicht etwa rechtsmissbräuchlich?
Immerhin kündigt man einen Vertrag, um in die Grundversorgung zu gelangen, deren höhere Preise einem bekannt sind.
Man kann doch warten, bis der Versorger einen in die günstige Grundversorgung abschiebt.
Man hüte sich davor, selbst gierig zu werden. :wink:
Die Kündigung von Sonderverträgen kann man den Versorgern überlassen.
Christian Guhl:
@RR-E-ft
Danke ! Sie haben recht - nicht zu gierig werden !
Ich zahle die Preise von 1999. Das läßt sich aushalten.
Aber ob Sie es glauben oder nicht - mir macht es manchmal richtig Spaß, dem Versorger auf der Nase rumzutanzen.
:lol:
Greylupo0:
Hallo,
ich möchte dieses Thema nochmals aufgreifen.
In unserem Wohnviertel, das zu 90% mit Nachtspeicherheizungen betrieben wird, hat der Stromversorger seine regelmäßigen Preiserhöhungen für Nachtstrom dieses Jahr erstmals mit der Kündigung alle Sonderverträge verknüpft. Das heißt, er bietet ein neues "Sonderabkommen" natürlich nur zu den geänderten Bedingungen an und verlangt die Gegenzeichnung.
Wenn ich mich als Sonderkunde gegen dieses versteckte Preiserhöhungsverlangen jetzt unter Hinweis auf §§ 305 bzw. 307 BGB wehre, wird der Versorger mich wohl darauf hinweisen, daß er die Preise in dem noch bestehenden (Alt-) Vertrag ja nicht erhöht hat, er bietet mir nur einen neuen Vertrag an, den ich annehmen kann oder nicht.
Für mich stellt sich die Frage, was passiert, wenn ich nicht unterschreibe? Wahrscheinlich muß ich damit rechnen, daß ich den Nachtstrom nur noch zu wesentlich schlechteren Konditionen gekomme, schlechter möglicherweise sogar, als in der angebotenen Neuvereinbarung. Ganz entscheidend bei unseren Überlegungen ist zudem der Umstand, daß eine Wechselmöglichkeit zu anderen Anbietern ausscheidet, weil kein Konkurrent in der Region Nachtstrom-Tarife anbietet. Der Versorger hat also quasi eine Monopolstellung.
Ich möchte gerne geklärt haben, ob ich trotz der beschriebenen Konstellation mit § 307 - und hilfsweise mit § 315 BGB - widersprechen sollte. Könnte ich dazu mal eine Meinung hören? Danke!!
MfG
Greylupo0
jroettges:
Das Kartellamt spricht.
BÖGE: Klares Nein. Sperrandrohungen und Änderungskündigungen gegenüber Verbrauchern, die unter Berufung auf §315 BGB Preiserhöhungen nicht bezahlen, sind unzulässig. Das stellt einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung dar. Gleiches gilt für die Praxis mancher Versorger, in dieser Situation Sonderverträge mit Verbrauchern zu kündigen und Kunden in den teureren Grundversorgungstarif herabzustufen. Sollten Unternehmen künftig dagegen verstoßen, müssen sie mit einem Verfahren rechnen.
Warum als Kunde kündigen, wenn der Versorger es nicht darf?
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