@M.B.
Nur keine Panik! Ich besitze inzwischen 12 (in Worten: zwölf) 2. Mahnungen von Mitgas, mit denen mir die gleichen Schritte angedroht wurden. Und was ist passiert: NICHTS!
Meinen Hinweis, die 2. Mahnungen künftig wenigstens mit kleinen Buchstaben zu versehen (2a, 2b, 2c) ist man bisher auch nicht nachgekommen. Vermutlich deshalb, weil bei 26 Schluss wäre ...
Es soll MITGAS-Kunden geben, die bereits dicht an diese Zahl herangerückt sind. Andererseits würden 26 bei zweiwöchentlicher Mahnperiode genau für ein Jahr ausreichen ...
Auch Sie werden Ihren "Kontostand " zukünftig zweiwöchentlich von MITGAS mitgeteilt bekommen, ohne dabei in Angstzustände verfallen zu müssen. MITGAS ist nur besorgt, dass Sie dieses Geld zwischenzeitlich für vielleicht unsinnige Dinge ausgeben ...
In jedem Fall nimmt sich MITGAS wohl selbst nicht mehr ernst, sonst hätte man diese unsinnige Maschinerie schon längst gestoppt.
Selbst von der Drohgebärde "bei denen ihnen Kosten entstehen" ist man noch immer nicht abgerückt. Kosten trägt - soweit ich informiert bin - der unterlegene eines Verfahrens. Daher sollte es zumindest heißen "... Kosten entstehen können".
Ein kleiner aber entscheidender Unterschied. Immerhin gibt es noch keine Klage und nach bisher einem Dutzen "Klageversprechen" glaube ich persönlich nicht mehr daran. Aber man sollte in jedem Fall vorbereitet sein. So müsste uns MITGAS wohl bis Ende Januar 2007 verklagen, um zumindest den Mahnbescheid zu rechtfertigen.
Interssant ist auch die Aussage von Herrn Fricke, das bisher nur sehr wenige MITGAS-Kunden einen Mahnbescheid erhalten haben. Wie steht es denn hier mit dem Gleichbehandlungsgebot?
Wie dem auch sei: Es ist schon einprägsam, mit welch kläglicher Vorgehens- und Argumentationsweise ein Unternehmen mit fast 190.000 Kunden opperiert. Möglicherweise hat man wirklich keine rechten Mittel. Dann kann man sich aber auch das Porto unter dem Stichwort "wirtschaftliche Unternehmensführung" sparen.
In diesem Sinne
mit freundlichen Grüßen
Monaco.